Sitzungsort: | in der Alten Schule, Schwansenweg 4, 24354 Kosel |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.40 Uhr |
Ausschussvorsitzender Winfried Vogt |
stellv. Ausschussvorsitzender Michael Furtner |
Ausschussmitglied Hans-Joachim Heide |
Ausschussmitglied Karl Walther |
Ausschussmitglied (w. B.) Claus-Heinrich Delfs |
Ausschussmitglied Torsten König (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied (w. B.) Silke Petersen (entschuldigt ) |
Bürgermeister Hartmut Keinberger |
Gemeindevertreterin Ulrike Rammer |
Gemeindevertreterin Margrit Riemer |
Ausschussmitglied Ingo Wilde |
Protokollführer/in Sylvia Brücker |
Gast Zanon |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Mitteilungen und Anfragen |
5. | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" |
Beschlussvorlage - 29/2015 | |
6. | Planungsstand der altenrechten Wohnanlage Rewerkoppel in Kosel |
Beschlussvorlage - 30/2015 | |
7. | Neugestaltung des Platzes am Schwansenweg zur Einfahrt Keesredder |
Beschlussvorlage - 33/2015 | |
8. | Erneuerung des Hauptdaches vom Koseler Hof |
Beschlussvorlage - 31/2015 | |
9. | Anbau Feuerwehrgerätehaus Kosel |
Beschlussvorlage - 34/2015 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Mitteilungen und Anfragen |
Bürgermeister Keinberger berichtet über folgende Themen:
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zu TOP 5. | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" |
Beschlussvorlage - 29/2015 Wie bereits thematisiert wurde, strebt die Gemeinde Kosel für den Bereich "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" Bauleitplanung an. Hierfür wurde am 25.02.2015 der Aufstellungsbeschluss gefasst. |
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Frau Zanon, Planungsbüro Springer, der Inhalt der Entwurfs- und Auslegungsfassung ausführlich vorgestellt. Auf einzelne Nachfragen wird näher eingegangen. Da der Ortsteil Bohnert über eine eigene Abwasserbeseitigungsanlage verfügt - Abwassergemeinschaft Bohnert - ist die Begründung in diesem Bereich anzupassen. Die Kompensation des naturschutzrechtlichen Ausgleichs ist über das aktuelle Ökokonto der Gemeinde geplant. Der Grundeigentümer ist als Vorteilhabender schriftlich aufzufordern, eine privatrechtliche Vereinbarung mit Herrn Pohlmann über den Erwerb des notwendigen Ausgleichs zu treffen. |
Beschluss:
Die Begründung ist unter Punkt 3 (Seite 3 oben) zu ändern. Das anfallende Abwasser wird der Abwasserbeseitigungsanlage der Abwassergemeinschaft Bohnert zugeführt.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Hans-Joachim Heide |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vor Eintritt in die Beratung des Tagesordnungspunktes Nr. 6 wird Ausschussmitglied Delfs, der in dieser Angelegenheit als Auftragnehmer für die Gemeinde tätig ist, die Möglichkeit eingeräumt, den aktuellen Planungsstand ausführlich zu erläutern. Für die geplanten drei Wohneinheiten ist der Bauantrag soweit vorbereitet, dass dieser zeitnah bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden kann. Die Gewerke müssen noch ausgeschrieben werden. Vorgesehen ist dabei eine beschränkte Ausschreibung. Bürgermeister Keinberger weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im vorliegenden Lageplan noch die Grundflächenzahl mit 0,30 angegeben ist. Diese hat sich auf 0,40 verändert. Dies ist noch anzupassen. |
zu TOP 6. | Planungsstand der altenrechten Wohnanlage Rewerkoppel in Kosel |
Beschlussvorlage - 30/2015 In den Gemeindevertretersitzungen vom 25.02. und 20.05.2015 wurde beschlossen, eine barrierefreie Wohnanlage in der neuen Erschließung Rewerkoppel zu erstellen. Die Gesamtherstellungskosten für die Leistungen
wurden im ersten Schritt der Vorplanungen auf rund 415.000 € beziffert. Entsprechende Mittel sind einschließlich der Grundstückskosten im Nachtragshaushalt 2015 bereitgestellt. Um die Planungen zur Ausführungsreife vorantreiben und die Ausschreibungen der Gewerke durchführen zu können, müssen noch einige Details durch die Gemeindevertretung festgelegt werden. Aus diesem Anlass wird das Büro Delfs in der Bauausschusssitzung erscheinen und sowohl eine Kostenberechnung als auch Pläne und Varianten der Baustoffe, z.B. Farbe Dach, Verblendung, Dachüberstände, Pflasterbefestigungen,… vortragen. Damit alle Planungen weiter vorangetrieben werden können, sind Verträge mit den freiberuflich Tätigen abzuschließen. Die Honorierung richtet sich nach Honorarordnungen / Gebührenordnungen und kann in Grenzen verhandelt werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die berechneten Baukosten in Höhe von 415.000,00 € anzuerkennen und den Bau der Wohnanlage zu Ende zu planen, den Bauantrag zu stellen und die Bauleistungen beschränkt auszuschreiben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Verträge mit den Freiberuflern zu verhandeln und abzuschließen sowie Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter erfolgter Ausschreibungen zu unterzeichnen. Hinsichtlich der Materialauswahl wird beschlossen:
Hinsichtlich weiterer Entscheidungen (z.B. Fliesenauswahl, Innentüren etc.) wird ein Gremium bestimmt, welches Festlegungen im Bauverlauf nach z.B. Bemusterungen treffen wird. Dieses Gremium wird besetzt mit folgenden Personen: Bürgermeister Keinberger sowie GemeindevertreterInnen Vogt, Rammer, Heide und Wather. Der Bau soll nach Vorlage der Baugenehmigung schnellstmöglich fertiggestellt werden. Unter Berücksichtigung der Herbst- und Winterwitterung wird eine Fertigstellung bis Ende August 2016 angestrebt. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Claus-Heinrich Delfs |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Neugestaltung des Platzes am Schwansenweg zur Einfahrt Keesredder |
Beschlussvorlage - 33/2015 Auf Anraten von Herrn Gemeindevertreter Torsten König wird darüber nachgedacht, die gemeindlichen Grundstücke 38/4 und 38/5 am Schwansenweg zur Einfahrt Keesredder neu zu gestalten. Im Zuge der Ausschusssitzung sollen Ideen zur Umsetzung dieser Maßnahme gesammelt, beraten und gegebenenfalls beschlossen werden. Anschließend sollte dann eine vorläufige Kostenschätzung der gestalterischen Maßnahme erfolgen, die dann innerhalb des nächsten Ausschusses weiter beraten werden könnte. |
Nach kurzer Erörterung zu diesem Thema wird sich darauf verständigt, dass die Gemeinde sich von der Forst- und Betriebsgemeinschaft beraten lassen will. Ausschussmitglieder König und Heide werden gebeten, das weitere Verfahren zu begleiten und den Ausschussvorsitzenden über das Verfahren auf dem laufenden zu halten. |
Beschluss: |
zu TOP 8. | Erneuerung des Hauptdaches vom Koseler Hof |
Beschlussvorlage - 31/2015 Der Bürgermeister schlägt vor, das Dach des Koseler Hofs zu erneuern. Die zur Verfügung gestellte Zeichnung zeigt, dass ein Teil der Hauptdachflächen über den Gästezimmern liegt. Ein nicht unwesentlicher Teil des Daches umgibt den unausgebauten Dachraum. Der Grat der Wärmedämmung in den Dachschrägen der Fremdenzimmer ist nicht durchweg bekannt. Jedenfalls kann vermutet werden, dass sowohl die Stärke der Dämmung als auch Ihre Beschaffenheit und die Winddichtigkeit nicht den heutigen Maßstäben entspricht. Die Deckenbalkenebene zwischen den Gästezimmern und dem unausgebauten Dachraum ist in der Vergangenheit dem Anschein nach nachträglich ausreichend stark gedämmt worden. Die Dachfläche ist außen mit einem Tonhohlziegel eingedeckt. Da die Ziegel nicht gefalzt sind, liegen diese besonders in Kehlen und an Graten unstabil. Größere Sturmschäden hat es dennoch in der jüngeren Vergangenheit nur am First und an den Graten gegeben. Daher wurden diese Dachelemente auch im vergangenen Jahr durch gefalzte Formziegel erneuert. Leckagen am Dach wurden bisher kaum verzeichnet. Da das Dach vor rund 25 Jahren erneuert wurde, wurde als Unterspannbahn eine gitterverstärkte SPF-Folie verbaut. Die aus diesen Jahren stammenden Folien sind leider nicht UV-lichtbeständig, so dass durch einfallendes Licht durch Fugen und Ritzen Auflösungserscheinungen der Folie zu erkennen sind. Versieht man den Vorschlag der Erneuerung des Daches mit einem Kostenüberschlag, so gelangt man zu Baukosten von rund 82.000 €. Da es zunächst nur ein Vorschlag ist, wurden die Kosten auch tatsächlich mit Massen- und Einheitspreisannahmen nur grob überschlagen. Wesentliche Bestandteile der erforderlichen Arbeiten seien hier nur stichwortartig benannt:
Die Erfahrung hinsichtlich dem Bauen und Sanieren im Bestand zeigt, dass häufig unvorhergesehene Missstände aufgedeckt und beseitigt werden müssen. Diesem Umstand Rechnung tragend sind ca. 20 % Kosten für Unvorhergesehenes in den Kostenüberschlag eingerechnet worden. |
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Bürgermeister Keinberger erläutert, dass die öffentlichen Gebäude energetisch saniert werden sollen. Eine Energieberatung bei den Stadtwerken Eckernförde hat ergeben, dass es keinen Erfolg verspricht, nur das Dach zu dämmen. Dieses würde nur Sinn machen, wenn der gedämmte Bereich auch beheizt wird. Im weiteren Verlauf werden zwei Vorschläge unterbreitet: 1. 20 Fenster werden mit neuen Dichtungen versehen und neu eingestellt. So soll gewährleistet werden, dass diese wieder vernünftig schließen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.470,00 €. 2. Von innen werden teilweise Kunststofffenster eingesetzt. Diese verfügen über eine Isolierverglasung und reduzieren den Schall. Die Fenster müssten in diesem Fall nicht vollständig ausgebaut werden. Gemäß einem vorliegenden Kostenvoranschlag wären hierfür ca. 15.000,00 € zu kalkulieren. Bürgermeister Keinberger regt an, die Maßnahmen am Dach noch ein paar Jahre zu verschieben. Stattdessen sollten die Fenster in Angriff genommen werden. |
Beschluss: In Änderung der Tatsache, dass die Dachsanierung nicht durchgeführt werden soll, wird über Änderungen an den Fenstern nachgedacht. Unter Berücksichtigung eines vorliegenden Angebots sollen die Fenster mit neuen Dichtungen versehen und neu eingestellt werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.470,00 €. Des Weiteren soll darüber nachgedacht werden, ob die Fenster sukzessive komplett erneuert werden. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Anbau Feuerwehrgerätehaus Kosel |
Beschlussvorlage - 34/2015 Es ist angedacht, das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr in Kosel durch einen Anbau zu erweitern, um eine Unterstellmöglichkeit für das Feuerwehrboot zu schaffen. Zurzeit ist das Ingenieurbüro Münchow damit beschäftigt, eine kostengünstige Schätzung zu erarbeiten, die innerhalb der Ausschusssitzung beraten werden soll. Sollte sich der Ausschuss positiv für das Vorhaben aussprechen, ist es notwendig, das Ingenieurbüro mit den nächsten Planungsschritten zu beauftragen, um dann innerhalb der nächsten Ausschusssitzung über eine konkrete Ausführungsplanung zu beraten. |
Bürgermeister Keinberger berichtet von seinem Gespräch mit Herrn Münchow. Derzeit wird ein Anbau mit Schleppdach als Lösung angeregt. Kosten hierfür lagen bis zur Sitzung noch nicht vor. Geschätzt werden die Kosten aber auf ca. 40.000,00 €. Durch Ausschussmitglied Heide wird aufgrund der Kosten die Verhältnismäßigkeit in Frage gestellt. Ein Boot für 2.500,00 € unter einem Dach für 40.000,00 €. Durch den Wehrführer wird noch einmal die Notwendigkeit des Unterstellplatzes und des Bootes hervorgehoben. Bei den Küstengewässern und sonstigen Wasserflächen ist ein Feuerwehrboot für die strategische Einsatzplanung nicht wegzudenken. Die Kosten für den Unterstellplatz werden daher als realistisch und notwendig bewertet. Größere Lösungen für bis zu 80.000,00 € wären übertrieben. In diesem Zusammenhang wird noch einmal die räumliche Nähe des Stellplatzes zum Gerätehaus begründet. Ausschussmitglied Furtner bestätigt grundsätzlich die Notwendigkeit für das Boot und den Unterstellplatz. Da aktuell aber nicht bekannt ist, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren darstellen werden, wird ein solides, abschließbares Carport als ausreichend bewertet. Dieses könnte für ca. 3.000,00 € bis 5.000,00 € angeschafft werden. Wenn sich die gesetzlichen Anforderungen verändern sollten, könnte erneut über einen Anbau beraten werden. Diese Einschätzung wird vom Ausschussvorsitzenden nicht geteilt. Bürgermeister Keinberger spricht sich grundsätzlich für einen Anbau aus. Es sollte jedoch im Vorwege mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden, ob diese Investition auch nachhaltig ist. Ausschussmitglied Delfs wird sich diesbezüglich mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord in Verbindung setzen. Ebenso wird sich der Bürgermeister in dieser Sache auch noch einmal mit Herrn Münchow in Verbindung setzen. |
Beschluss: Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Planungsaktivitäten weiter voranzutreiben und sich mit einem Ingenieurbüro zu beraten. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Sylvia Brücker | Winfried Vogt |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzender |