Die Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung nach § 34 (4) Baugesetzbuch für das Gebiet "Bohnert, nördlich der Dorfstraße und westlich der Ringstraße" in Kraft.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.