N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 08.12.2016.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreterin Bettina Lassen
Gemeindevertreter Erich Leupold
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Manfred Peters

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Michael Engel (entschuldigt )
Gemeindevertreter Mike Gollan (entschuldigt )
Gemeindevertreter Klaus Uwe Haber (entschuldigt )
Gemeindevertreter Kai Petersen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
  Beschlussvorlage - 40/2016
9. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
  Beschlussvorlage - 39/2016
10. Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 48/2016
11. Dachsanierung Seniorenwohnungen
  Beschlussvorlage - 43/2016
12. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 49/2016
13. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 32/2016
14. Neufassung der "Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten"
  Beschlussvorlage - 46/2016
15. Neufassung der "Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Loose"
  Beschlussvorlage - 47/2016
16. Einrichtung eines Kindergartenbeirates im gemeindlichen Kindergarten "Zwergenfüßlerhaus"
  Beschlussvorlage - 42/2016
17. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 50/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
22. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 18 - 21 nicht öffentlich zu behandeln.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Gemeindevertreter Mordhorst berichtet über die Vorstellung des Regionalplanes Wind. In diesem Zusammenhang erhebt sich eine kurze Diskussion um den Antrag von Herrn Kirberg auf Ausnahme von der Veränderungssperre.

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Gemeindevertreterin Dittmann-Valerio weist auf eine Beschwerde eines Bürgers über ein höheres Rattenaufkommen im Bereich Mühlenweg 1 a hin. Die Angelegenheit wurde bereits einmal dem Amt gemeldet. Es wird jedoch darum gebeten, die vorliegenden Unterlagen noch einmal weiter zu leiten.

Gemeindevertreter Mordhorst fragt nach einem Termin bezüglich der Instandsetzung der Liebesallee durch die Windparkbetreiber. Hierzu wird durch Herrn Peters ausgeführt, dass ein Besprechungstermin nächste Woche koordiniert wird.

Gemeindevertreter Mordhorst fragt nach den Werten der Kläranlage. Durch Gemeindearbeiter Lassen wird bestätigt, dass die Werte in Ordnung sind.

Gemeindevertreter Mordhorst weist darauf hin, dass die Gullys in der Dorfstraße voller Blätter sind. Gemeindearbeiter Lassen wird sich darum kümmern.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017
Beschlussvorlage - 40/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahl am 07. Mai 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Landtagswahl am 07. Mai 2017. 

Beschluss:
Für die Landtagswahl am 07. Mai 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Bürgerbegegnungsstätte


Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Landtagswahl am 07. Mai 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:                         Gerhard Feige

stellv. Wahlvorsteher:             Erich Leupold

Schriftführer:                                    Julia Jöns

stellv. Schriftführer:                         Bettina Lassen

Beisitzer:                                    Manfred Peters

Beisitzer:                                    Michael Engel

Beisitzer:                                    Klaus Uwe Haber

Beisitzer:                                    Kai Petersen

Beisitzer:                                    Peter Thiessen

Beisitzer:                                    Mike Gollan

zu TOP 9. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017
Beschlussvorlage - 39/2016
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 17.-/- 24. September 2017. 

Beschluss:
Für die Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 wird folgendes Wahllokal bestimmt:

Bürgerbegegnungsstätte

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 17.-/- 24. September 2017 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:                         Gerhard Feige

stellv. Wahlvorsteher:             Erich Leupold

Schriftführer:                                    Julia Jöns

stellv. Schriftführer:                         Bettina Lassen

Beisitzer:                                    Manfred Peters

Beisitzer:                                    Michael Engel

Beisitzer:                                    Klaus Uwe Haber

Beisitzer:                                    Kai Petersen

Beisitzer:                                    Peter Thiessen

Beisitzer:                                    Mike Gollan


zu TOP 10. Erlass der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 48/2016
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgabe des Verwaltungshaushaltes um 31.300,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.042.700,- € auf 1.074.000,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 396.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 690.400,- € auf nunmehr 1.087.300,- € festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 629.200,- € auf 929.200,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 2. Nachtragshaushaltssatzung nicht.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 2. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.       

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Dachsanierung Seniorenwohnungen
Beschlussvorlage - 43/2016
Nachdem seit 2010 über den weiteren Umgang mit den beiden Seniorenwohnungen in der Ehlerskoppel beraten wurde und in 2013 / 2014 mit einem Aufwand von rund 60.000 € Innensanierungsarbeiten durchgeführt wurden, regt Herr Bürgermeister Feige nunmehr an, das Dach des Gebäudes zu erneuern. Zuletzt wurde am 16.06.2014 in der Gemeindevertretung über das Thema beraten und ein ablehnender Beschluss gefasst.

Herr Andresen wurde gebeten, diese Vorlage zu fertigen. Als Mittel sollten nach Einschätzung des Bürgermeisters 30.000 € zur Verfügung gestellt werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, in den Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 30.000 € für eine Dachsanierung einzustellen. Der negative Beschluss vom 16.06.2014 wird aufgehoben.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 49/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen.
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
1.259.100 €
in der Ausgabe auf
1.259.100 €

und

im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
285.800 €
in der Ausgabe auf
285.800 €

festgesetzt:

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
 
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf
0,00 €
    davon innere Darlehen  ............................................. €,
 
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
314.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
5,18 Stellen

§ 3


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
 
  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
330,00 v.H.
  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
340,00 v.H.
 
 
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 32/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.  

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.     

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Neufassung der "Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten"
Beschlussvorlage - 46/2016
Durch den Anbau am gemeindlichen Kindergarten und der daraus resultierenden neuen altersgemischten Gruppe, muss die Satzung der Gemeinde Loose für den gemeindlichen Kindergarten mit der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.03.2016 neu gefasst werden.

Als Anlage ist der Entwurf der neuen Satzung für den Kindergarten beigefügt.
Es wurden unter anderem folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen:

In § 3 Abs. 1 wird eine Differenzierung zwischen U3- und Ü3-Kinder vorgenommen. In Abs. 4 wurden die neuen Öffnungszeiten aufgenommen und das es nur noch einen 5-Tagesbetrieb gibt.
§ 6 Abs. 3 und 4 enthält die Regelungen zum Beirat, den es ab sofort in der Einrichtung geben muss, da es zwei Vormittagsgruppen gibt.
In § 7 Abs. 1 sind die Gebühren nach U3- und Ü3- Kindern sowie nach Betreuungszeit aufgelistet.
Gemäß § 13 soll die Satzung zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Die nun nicht mehr passenden Querverweise innerhalb der Satzung, durch die neuen Einschübe der Paragraphen, wurden angepasst.  

Beschluss:
Der Satzungsentwurf wird in der vorgelegten Fassung mit folgender Änderung beschlossen:
  • Das Mittagessen nach § 7 (2) wird auf 3,50 € festgesetzt.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Neufassung der "Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Loose"
Beschlussvorlage - 47/2016
Durch die Änderung der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten muss nun auch die Benutzungsordnung angepasst werden.
Die Benutzungsordnung bezieht sich nun auf den § 11 der Satzung des Kindergartens und soll auch zum 01.01.2017 in Kraft treten. 

Beschluss:
Der Entwurf der Benutzungsordnung wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Einrichtung eines Kindergartenbeirates im gemeindlichen Kindergarten "Zwergenfüßlerhaus"
Beschlussvorlage - 42/2016
Nach § 18 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) ist einer Kindertageseinrichtung mit zwei oder mehr Vormittagsgruppen ein Beirat einzurichten. Dieser besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Elternvertretung, Vertretern der pädagogischen Kräfte und Vertretern des Trägers (somit Mitglieder der Gemeindevertretung).

Der Beirat wirkt nach § 18 Abs. 3 KiTaG bei wesentlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mit, insbesondere bei

1. der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel,

2. der Aufstellung von Stellenplänen,

3. der Festsetzung der Öffnungszeiten,

4. der Festsetzung der Elternbeiträge und

5. der Festlegung des Aufnahmeverfahrens. 

Bei der Auswahl der Vertreter des Trägers ist es wichtig, dass die Gemeinde im Beirat fundiert vertreten ist. Nur so ist sie in der Lage, unmittelbar Wünsche und Meinungen aller Beteiligten zu erfahren, in ihrer politischen Arbeit zu berücksichtigen und gleichzeitig ihre Planungen zu diskutieren.

Die Benennung von jeweils 2 Vertretern ist dabei ausreichend.

Die Mitglieder aus der Elternvertretung sowie der pädagogischen Kräfte wären durch den Kindergarten zu benennen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, Bürgermeister Feige (Vertreter Gemeindevertreter Mordhorst) sowie Sozialausschussvorsitzende Lassen (Vertreterin Gemeindevertreterin Dittmann-Valerio) als Vertreter des Trägers in den Kindergartenbeirat zu wählen. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 50/2016
Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.

Beschluss:
  1. Die Gemeindevertretung hält die weitere Ausweisung von Windeignungsflächen im Gemeindegebiet für nicht geboten.
  2. Soweit weitere Gemeinden der Region Schlei-Ostsee einen gleichlautenden Beschluss fassen, soll gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet werden, soweit dieses argumentativ gebietsübergreifend sinnhaft erscheint.
  3. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Bürgermeistern derjenigen Gemeinden die eine gemeinsame Stellungnahme vorbereiten lassen wollen, bei Bedarf externe fachliche Unterstützung einzuholen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 22. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.


Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister