N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 22.05.2014.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Michael Engel
stellv. Ausschussvorsitzende Daniela Dittmann-Valerio
Ausschussmitglied Mike Gollan
Ausschussmitglied Hans-Uwe Messerschmidt

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Burkhard Römer (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreter/in Bettina Lassen
Protokollführer/in Sylvia Brücker

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Unterhaltungsmaßnahmen am kommunalen Kindergarten
  Beschlussvorlage - 10/2014
5. Bebauuangsplan Nr. 2 für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 12/2014
6. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Loose
  Beschlussvorlage - 13/2014
7. Dachsanierung Rentnerwohnheim "Ehlerskoppel"
  Beschlussvorlage - 11/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Unterhaltungsmaßnahmen am kommunalen Kindergarten
Beschlussvorlage - 10/2014

An dem gemeindlichen Kindergarten in Loose ist es notwendig geworden Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Die Blockhausprofile müssen geschliffen und lasiert, beziehungsweise die Fenster geschliffen und lackiert werden. Die anstehenden Kosten zur Umsetzung dieser Maßnahme werden aufgrund einer bereits erfolgten Preisanfrage auf ca. 5.000,00 € brutto geschätzt. Farblich sollen die Blockhausprofile in nußbaum und die Türen und Fenster (Flügel u. Rahmen) in taubenblau gestrichen werden.   


Der Bauausschussvorsitzende Herr Engel erläutert kurz den Sachverhalt.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Unterhaltungsmaßnahmen zu beauftragen und durchführen zu lassen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. 


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bebauuangsplan Nr. 2 für den Bereich "südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 12/2014

Die Gemeinde sieht die Notwendigkeit, den Bereich südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges zu überplanen. Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde weist in einer Vorabanfrage darauf hin, dass die Erschließung des geplanten Geltungsbereiches nicht gesichert ist und die Unschädlichkeit der Emissionen des Schießstandes gutachterlich nachzuweisen sind.


Herr Gollan erklärt sich für befangen und verlässt den Raum.

Der Bauausschussvorsitzende Herr Engel erläutert die Sachlage. Der Bürgermeister Herr Feige fügt hinzu, dass bezüglich der Zulässigkeit von Wohngebäuden, bereits Gespräche mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde stattgefunden haben. Im vorderen Bereich befinden sich bereits Bestandsgebäude. Eine Bebauung wäre dort somit nach § 34 BauGB im Innenbereich auch ohne Bauleitplanung möglich. Der hintere Bereich wurde vom Kreis jedoch als Außenbereich nach § 35 BauGB eingestuft. Dies führte dazu, dass die Gemeinde die Überlegung hatte, einen Bebauungsplan (B-Plan) aufzustellen. Die Kosten für die B-Plan-Aufstellung sollten durch die Nutzer getragen werden. Es gäbe wohl bereits Anfragen für die Grundstücke.

Beschluss:

  1. Für das Gebiet südlich der Dorfstraße sowie östlich und westlich des Mühlenweges wird der Bebauungsplan Nr. 2 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
            - Ausweisung einer Wohnbaufläche und eines Mischgebietes
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt, da es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt.
  6. Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenbeteiligung zu prüfen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Mike Gollan

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Loose
Beschlussvorlage - 13/2014

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Loose 299 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 29 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug zu bringen.

Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Um für Loose über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotenzials
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
  • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern
Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 bis 3.000,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauleitplanerisch tätig werden möchte.

Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Loose grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.
Ziel der Beratung sollte somit sein,
  • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
  • wo die Entwicklung erfolgen soll.


Durch die Verwaltung wird kurz die Notwendigkeit einer Innenentwicklungsanalyse bezüglich der Aufstellung eines B-Planes erläutert.

Beschluss:

Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein Planungsbüro erfolgen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Dachsanierung Rentnerwohnheim "Ehlerskoppel"
Beschlussvorlage - 11/2014

Bis auf das Dach wurde das Rentnerwohnheim in der Ehlerskoppel bereits saniert. Es ist nunmehr angedacht, abschließend noch das Dach nach Energieeinsparverordnung (EnEV) zu erneuern. Hierzu wurden zur Kosteneinschätzung drei Angebote von Fachfirmen eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot schließt mit einer Bruttogesamtsumme von 32.826,10 €.


Der Ausschussvorsitzende Engel spricht sich aufgrund der bisherigen hohen Gesamtkosten gegen die Dachsanierung aus. Man würde bereits über dem geplanten Budget liegen.

Herr Feige erklärt, dass Handlungsbedarf bereits jetzt vorliege. Er erläutert, dass er auf Nachfrage erfahren habe, dass 220,00 €/qm Dachfläche angemssen wären.

Herr Messerschmidt spricht seine Verwunderung darüber aus, dass der Betrag auf einmal so viel höher ist, als ursprünglich geplant. Solch eine teure Dachsanierung würde nicht mit dem übereinstimmen, was die Gemeindevertretung seinerzeit beschlossen hat. Die anderen Ausschussmitglieder schließen sich der Meinung an.

Man ist sich einig, dass ein erneutes Angebot durch den Bürgermeister Feige eingeholt werden soll.

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen, die hierzu notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt bereit zu stellen und die Maßnahme umzusetzen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Sylvia Brücker  Michael Engel 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender