N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 08.03.2010.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte, Loose
Beginn der Sitzung:  19.45 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus Gussinat
stellvertr. Ausschussvorsitzender Michael Engel
Ausschussmitglied Hauke Harrs
Ausschussmitglied Erich Leupold
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Settgast

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreter Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Burkhard Römer
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch
Gemeindevertreterin Anke Walther
Protokollführer Norbert Jordan
Gemeindearbeiter Lassen
Herr Steinmetz (EZ)

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 26.02.2009
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bau einer Halle als Betriebsgebäude auf dem Gelände der Kläranlage
  Beschlussvorlage - 1/2010
5. Errichtung eines Einstellplatzes am Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 2/2010
6. Ausstattung des Spielplatzes
  Beschlussvorlage - 3/2010
7. Erweiterung der Straßenbeleuchtung Loose an der Brücke über die B203
  Beschlussvorlage - 4/2010
8. Bau eines Sanitärgebäudes für den Sportplatz Loose
  Beschlussvorlage - 5/2010

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Bau- und Umweltausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 26.02.2009

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Zum Tagesordnungspunkt 8 werden durch den Bürgermeister noch ergänzende Informationen mitgeteilt. Da keine Anträge zur Änderung gestellt werden, bleibt es bei der vorgesehenen Tagesordnung.


zu TOP 4. Bau einer Halle als Betriebsgebäude auf dem Gelände der Kläranlage
Beschlussvorlage - 1/2010
Bau einer Halle

Das Bestreben, grundsätzlich eine Halle für den Bauhof zu errichten, ist kein neues. Herr Gussinat übergibt dem Unterzeichner 4 Angebote aus den Jahren 2004 und 2005. Die Maße wurden seinerzeit mit 10 x 15 m angegeben. Ohne auf die technischen Details einzugehen, seien an dieser Stelle die Angebotssummen mit 20.000 € bis 25.000 € genannt. Allen Firmen wurde im März 2005 abgesagt.

Seitens des Bürgermeisters und aus den Reihen der Gemeindevertretung Loose wurden nunmehr Überlegungen angestellt, auf dem Gelände der Kläranlage eine Halle für den Bauhof zu errichten. Der Flächenbedarf wird mit rund 120 m² - 160 m² angegeben.

Da es von der technischen Anlage zwar einen DIN-A0 Plan mit der Darstellung aller Bauwerke gibt, diese Bauwerke allerdings nicht ins Kataster eingemessen sind, hat Herr Andresen manuell aus dem DIN-A0 Plan und einem Luftbild einen Katasterlageplan erstellt. Dieser zeigt, dass zwischen dem östlich belegenen Knick und dem Schlammstapelbehälter nur begrenzt Platz ist. Daher wurde zunächst von einer Breite von 8 m und einer Länge von 20 m ausgegangen.

Grundsätzliches:
Bevor überhaupt über eine Bebaubarkeit an Ort und Stelle konkreter nachgedacht werden kann, sollten die Baugrundverhältnisse bekannt sein. An dem geplanten Ort ist dieses von besonderer Bedeutung, da es sich direkt neben dem Überschussschlammbehälter nicht um gewachsenen Boden, sondern sicherlich um Auffüllungen handelt. Nur wenn die Bodenverhältnisse eine Flachgründung ohne große Bodenaustauschmaßnahmen gestatten, wird die Gemeinde sich für diesen Bauort entscheiden können. Daher wurde am Freitag den 26.02.2010 kurzerhand eine Baugrundsondierung an drei Stellen durchgeführt. Das Ergebnis kann der Anlage 1 entnommen werden. Der Bau einer Halle ist am geplanten Ort aus geologischen Gesichtspunkten nicht ausgeschlossen. Ob bei diesen Bodenverhältnissen eine Flachgründung mit Streifenfundamenten oder eine bewehrte Platte wirtschaftlicher ist, muss eine Gründungsempfehlung des Geologen zeigen. Um zunächst keine weiteren Kosten zu erzeugen, würde vorerst auf die Erstellung einer Gründungsempfehlung verzichtet.
Zu erwähnen ist, dass die Druckrohrleitung von der „Pumpstation Mühlenstraße“ im Aufstellbereich der Halle steht und überbaut würde. Das stellt aber kein großes Risiko dar. Ferner wäre das vorhandene Betriebsgebäude abzubrechen sowie der Hauptstromanschluss der Anlage zu verlegen. Herr Bürgermeister Feige hat mit der e-on gesprochen und erfahren, dass eine Verlegung unproblematisch sei. Inwiefern für die Verlegung Kosten entstehen, wurde nicht besprochen.

Bauordnungs- und naturschutzrechtlich ist zu bedenken:
Als Abstand zum Knick muss gemäß Naturschutzrecht (Aussage Herr Opitz UNB) mindestens ein Meter zum Knickfuß eingehalten werden. Am Freitag den 26.02.2010 hat Herr Andresen mit Herrn Lassen vor Ort nachgemessen. Demnach ergibt sich zwischen einer gedachten 1-m-Knickfußabstandslinie und einer hierzu verlaufenden Parallelen, die tangential den runden Überschussschlammbehälter berührt, ein Abstand von rund 8,00 - 8,50 m. Es wird also deutlich, dass eine 8 m breite Halle, wenn überhaupt, nur sehr knapp Platz finden wird. Sollte die Gemeindevertretung die weitere Verfolgung der Maßnahme beschließen, so müsste zu allererst ein Vermesser vor Ort die genaue Lage der Grenze des Flurstücks prüfen und das geplante Gebäude mit dem maximal möglichen Breitenmaß abstecken. Die Kosten hierfür belaufen sich auf Nachfrage beim Büro Helfrich auf rund 200 - 300 €.
Herr Bürgermeister Feige hat ein Angebot für folgende Leistungen für den Bau einer Halle in Holzständerbauweise mit Blechbekleidung der Wände und Blecheindeckung des Daches eingeholt:
  • Lieferung von sämtlichem Material ab Oberkante Fundament und Sohle, excl. Tor und Tür (Dachrinnen nicht vorgesehen)
  • Abbund und Richten des Zimmers
  • Einlattung des Daches
  • 1 Mann Montagehilfe für die Trapezbleche an Wand und Dach
  • Werkzeugverleih für die Eigenleistung
Das Angebot schließt mit einer Summe von brutto 33.356,25 €. Dabei sind die Ständer und Riegel als Bauholz NHII (S10) und die Pfetten, Sparren und der Torriegel als KVH (Konstruktionsvollholz) ausgebildet. Hier sei der Hinweis gestattet, dass sämtliche Hölzer zumindest tauchimprägniert sein sollten. Die Bleche sind an den Wänden in 0,5 mm und auf dem Dach in 0,7mm Dicke vorgesehen.

Folgende Leistungen sind zunächst als Eigenleistung der Gemeinde geplant. Für die Kostenbetrachtung seien hier nur die Mietkosten für Geräte und die Materialkosten in Ansatz gebracht. Löhne bleiben außer Acht.
1.
56 lfdm
Planum abziehen, Aushub der Fundamente (Miete Bagger 1 Tag)
150 €
2.
1 psch
Abfuhr Aushubboden und Kippen mit Gemeindegerät
0 €
3.
160 m²
Aushub Oberboden als Vorbereitung für die Sohle (Bagger 1 Tag) Abfuhr Aushubboden und Kippen mit Gemeindegerät
150 €
4.
40 m³
Füllboden liefern
400 €
5.
18 m³
C20/25 für die Fundamente
1.500 €
6.
20 m³
C20/25 für die Sohle
1.700 €
7.
1 psch
Schalmaterial
250 €
8.
1 psch
Betonstab- und Betonmattenstahl
1.200 €
9.
52 lfdm
Kellerwandsteine
120 €
10.
1 Stk
Nebeneingangstür als MZ-Tür 0,875x2,00
170 €
11.
1 Stk
Sektionaltor (Preis aus 2009 für ein Tor in Dörphof 3,35 x 3,00 m) einschließlich Montage (wegen Federspannung...) und Abhängekonstruktion für Schienensystem
2.250 €
12.
1 psch
Material für Elektrik (Zuleitung von KA-Gebäude, Sicherungskasten, Beleuchtung, Steckdosen...)
1.000 €
13.
1 psch
Sicherung des Stapelbehälters gegen Absturz mit Netzen (Gerüstbauer)
500 €
14.
1 psch
Kirrungsalarm und Sirene... als Einbruchmeldeanlage
500 €
 
 
 
 
 
 
Summe netto
9.890 €
 
 
+ 19 % MwSt.
1.879 €
 
 
Summe brutto
11.769 €
 
 
gerundet
12.000 €

Daneben entstehen Baunebenkosten:
1.
1 psch
Statik und Bauantrag sowie Bauüberwachung. Herr Andresen hat mit dem I.T.B. Ingenieurbüro Laurent Münchow gesprochen und den genannten Preis erfahren.
3.000€
2.
1 psch
Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung
525 €
 
 
 
 
 
 
gerundet Summe brutto
3.525 €


Folgender Personalaufwand ist für die Eigenleistung anzusetzen:
20 Std
Abbruch vorhandenes Betriebsgebäude
 
20 Std
Auswinkeln, Planum abziehen und Fundamente ausheben, Boden verfahren
 
25 Std
Bewehrung in Fundamente einbauen und  bis OK-Gelände betonieren, Anschlussbewehrung für Kellerwandsteine
 
35 Std
Aushub Oberboden Sohlplatte, Einbau Füllboden und Folie, Randschalung herstellen, Betonstahlmatten auf Abstandshalter einbauen, Betonieren der Sohle
 
15 Std
Kellerwandsteine als Randeinfassung aufstellen und mit Ortbeton verfüllen, Betonanker für Schwelle einbauen.
 
70 Std
Montage der Wandbleche
 
70 Std
Montage der Dachbleche
 
25 Std
Montage und Verdrahtung der Elektrik für Beleuchtung und Steckdosen, Montage EMA
 
 
280 Std
 
 

Infolge der nicht optimalen Baugrundverhältnisse im hinteren Bereich (BS1) muss die Gründung dort relativ tief erfolgen. Möglicherweise empfiehlt es sich, statt einer Betonsohle eine gepflasterte Sohle auszubilden. Dann könnte man innerhalb der Fundamente auf einen Bodenaustausch verzichten. Das Pflaster könnte dann ggf. sacken und nach Jahren mal aufgenommen und neu verlegt werden.

Inwiefern Hauke Lassens Auslastung hinsichtlich der normalen Tätigkeiten in der Gemeinde eine intensive Mitwirkung bei den Eigenleistungen erlaubt, möge die GV bewerten.

==> Gesamtkosten Halle 48.881,25 € d.h. rund 50.000 €

Die Finanzierung der Kosten könnte aus der Rücklage erfolgen. Die Rücklage weist in der Jahresrechnung 2009 zum 01.01.2010 eine Höhe von 416.000 € aus.

Bau einer Photovoltaikanlage

Der Gemeinde liegt ein Angebot über die fix-und-fertige Lieferung und die Montage einer für das geplante Dach konzipierten Photovoltaikanlage vor. Die Angebotssumme beläuft sich auf netto 71.340,26 €, d.h. brutto 84.894,91 € (MwSt. 13.554,65 €). Die Anlage besteht aus deutschen Wechselrichtern vom Hersteller SMA und polycristalinen Modulen vom chinesischen Hersteller Trina-Solar. Die prognostizierte „Sonnenernte“ von 840 kwh/Jahr/kwp ist konservativ angenommen, die bereits mehrere Jahre laufenden Anlagen zeigen einen Ertrag von rund 950 kwh/Jahr/kwp. Das Angebot beinhaltet bei der Ertragsprognose den jährlichen Aufwand für die Versicherung der Anlage gegen Feuer, Sturm, Hagel sowie eine jährliche Reparaturrückstellung. Unberücksichtigt scheint eine über die Jahre rückläufige Effektivität der Anlage (Abnehmende Leistung der Module über die Jahre durch „verkratzen“ der Glasoberfläche). Wie stark sich dieser Effekt auf die Wirtschaftlichkeit auswirkt, vermag der Unterzeichner nicht zu beurteilen.

Die Finanzierung der Kosten könnte auch hier aus der Rücklage erfolgen.

Die Gemeinde hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten die Anlage zu betreiben.
  1. Gründung von Eigenbetrieben mit einer noch zu definierenden Gesellschaftsform (GbR, GmbH...). Diese Gesellschaft wäre vorsteuerabzugsberechtigt, müsste allerdings dann jährlich einen Wirtschaftsprüfer zur Darstellung der Bilanz beauftragen. Ein solcher Prüfer erzeugt wohl auch bei einer derart übersichtlichen Gesellschaft Kosten von rund 3.000 bis 5.000 € pro Jahr. Eine Gewerbesteuer würde wahrscheinlich nicht anfallen, da die Erlöse unterhalb der Freibeträge liegen.
  2. Betrieb der Anlage als Gemeinde. Die Gemeinde ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Ob ggf. Körperschaftssteuer erhoben würde, vermag derzeit noch keiner abschließend zu beurteilen.
Aufgrund der bevorstehenden Beratungen im Bundestag / Bundesrat zum Thema EEG ist heute noch nicht 100 %-ig klar, wie und wann sich die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen verändern werden. Wahrscheinlich ist, dass der Vergütungssatz von derzeit 39,14 Cent/kwh ab 01.07.2010 um über 10 % abgesenkt wird. Insofern sind die Anlagenlieferanten und -hersteller derzeit sehr gut ausgebucht. Auch wenn sich die Gemeinde für den Bau einer Anlage entscheiden sollte, so wird sich erst bei einer konkreten Bestellung einer Anlage herausstellen, ob diese überhaupt noch bis zu dem dann im Bundestag beschlossenen Absenkungstermin geliefert, montiert und anschlussfertig hergestellt werden kann. Es gibt jetzt schon Lieferanten und Anlagenbauer, die bis auf weiteres keine Aufträge mehr annehmen.

==> Fazit in Form eines theoretischen Zeitplanes:
  • Beschluss in der GV bis 18.03.2010
  • Vermesser vor Ort zur Überprüfung der tatsächlich möglichen Breite, Ortstermin mit Herrn Opitz, Anfertigen der Bauunterlagen und Stellen Bauantrag bis 01.04.2010
  • Nachreichen der Statischen Berechnung bis Mitte April 2010
  • Baugenehmigung benötigt bei allem Wohlwollen nicht unter 2 Monate, da die Fachbehörden (Naturschutz- und Wasserbehörde...) zu beteiligen sind, d.h. Baugenehmigung ca. 22. / 23. KW, sprich Anfang / Mitte Mai
  • Erstellung des Bauwerks innerhalb von 3-4 Wochen mit der angedachten Eigenleistung und Montage der Solaranlage einschließlich Inbetriebnahme durch die e-on bis 01.07.2010 nur noch möglich, wenn der Bürgermeister bei allen Beteiligten sich persönlich (ggf. über die politische Schiene) für Fristverkürzungen stark macht !
Unabhängig vom Inhalt der Vergabeordnung der Gemeinde möge die Vertretung selbst festlegen, inwiefern Unternehmer des Ortes bei der Vergabe von Aufträgen berücksichtigt werden sollen.

Durch Bürgermeister Feige wird der Umfang der geplanten Solaranlage noch einmal näher vorgestellt. Leider ist der Beschlussvorlage keine Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine solche Anlage zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der fallenden Vergütungssätze nach dem EEG besteht innerhalb des Ausschusses Einigkeit darüber, dass für eine Entscheidung in dieser Angelegenheit zwingend eine umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen ist.

In diesem Zusammenhang entsteht die Frage, ob die Halle auch den richtigen Standort für eine Solaranlage aufweist. Hier ist besonders auf die Ausrichtung der Dachfläche sowie eine mögliche Beschattung durch den Knick hinzuweisen.
Zur Klärung der zuvor genannten Fragen erklärt sich Bürgermeister Feige bereit, die Informationen bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einzuholen.

Bei der geplanten Hallengröße kann festgehalten werden, dass keine Geräte mehr an externen Standorten untergebracht werden müssten. Ebenfalls bestünde die Möglichkeit, einen Teil der Halle zur Unterbringung von verschiedenen kleineren Dingen der gemeindlichen Vereine und Verbände zu nutzen.

Innerhalb des Ausschusses wird darüber hinaus angeregt, neben dem vorliegenden Angebot noch weitere Angebote einzuholen. In diesem Zusammenhang wird durch den Protokollführer angeregt, sich für die Planung und Umsetzung der Halle Architekt Wohlenberg zu bedienen. Dieser habe in der Gemeinde schon Projekte begleitet und könnte die entsprechenden Angebote einholen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Da alle Gemeindevertreterinnen und -vertreter anwesend sind, besteht auch insoweit Einigkeit darüber, dass der Bürgermeister legitimiert wird, den Architekten bereits jetzt mit den erforderlichen Schritten zu beauftragen.


Beschluss:
Der Errichtung einer Halle für den Bauhof auf dem Gelände des Klärwerks mit den Maßen von 8 m x 20 m wird zugestimmt. Die Bauausführung soll in Holzständerwerk mit Blechdach und Blechwänden erfolgen.
Für die geplanten Arbeiten sollen ergänzende Vergleichsangebote eingeholt werden. Für die Einholung dieser Angebote und die Begleitung des weiteren Verfahrens soll Architekt Wohlenberg beauftragt werden.

Bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die angedachte Solaranlage vorzulegen. Hierum wird sich der Bürgermeister entsprechend kümmern.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Errichtung eines Einstellplatzes am Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 2/2010

Durch die Freiwillige Feuerwehr Loose wurde ein Antrag gestellt, der den Wunsch auf Errichtung eines Einstellplatzes rechtsseitig (mit Sicht auf die Tore) am Haus der Feuerwehr äußert. Dieser Einstellplatz soll der Unterbringung des MTW dienen.

Bereits in der Vergangenheit wurde über eine bauliche Erweiterung rechts am Feuerwehrgerätehaus beraten (damals: Erweiterung für den Bauhof). Bauplanungsrechtlich bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

Der Bau- und Umweltausschuss wird gebeten, über diesen Antrag zu beraten und ggf. den Umfang eines Anbaus zu definieren.


Durch Gemeindevertreter und Gemeindewehrführer Jöns wird der Antrag inhaltlich näher erläutert. Der Anbau wird dabei in einer Größe von 5 m x 12,5 m (B x L) gewünscht. Das Tor soll eine Größe von 3,50 m x 3,50 m aufweisen. Ggf. wäre darüber zu beraten, ob die Ansicht zur Straße „Schulweg“ in gemauerter Ausführung hergestellt wird. Dies würde die Ansicht des Gebäudes weiterhin einheitlich gestalten. Die derzeitig geschätzten Kosten betragen ca. 15.000,00 EURO. Die Feuerwehr sagt zu, entsprechende Eigenleistung bei der Umsetzung des Vorhabens zu erbringen.

Innerhalb des Ausschusses ergibt sich eine Diskussion über den tatsächlichen Status des Fahrzeugs der Jugendfeuerwehr. Gemeindevertreter Jöns schildert, dass der Mannschaftstransportwagen (MTW) tatsächlich für den Einsatzbetrieb genutzt wird. Die Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehrunfallkasse Nord sind daher beim Bau zu beachten. Hierzu bestehen gegenteiligen Auffassungen, da das Fahrzeug ursprünglich einem anderen Zweck dienen sollte.

Zum o. g. Sachverhalt wird durch den Bürgermeister ergänzt, dass Gespräche mit dem Bürgermeister der Gemeinde Barkelsby betreffend eine Kostenbeteiligung erfolgreich verlaufen sind. Zur Höhe wurden noch keine Angaben gemacht.

Abschließend kann festgehalten werden, dass zuerst der Status des Fahrzeugs der Jugendfeuerwehr geklärt werden muss. Unter Berücksichtigung dieses Ergebnisse soll dann die Feuerwehrunfallkasse Nord eine Aussage zu den Anforderungen an die Unterbringungsmöglichkeit des Fahrzeugs der Jugendfeuerwehr treffen.


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Gemeindewehrführer den tatsächlichen Status des Fahrzeugs der Jugendfeuerwehr zu klären. Die bisher gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung zur Anschaffung dieses Fahrzeugs sind dabei zu beachten.

Abhängig von diesem Ergebnis, werden durch das Amt die rechtlichen Anforderungen für den Anbau bei der Feuerwehrunfallkasse Nord erfragt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Ausstattung des Spielplatzes
Beschlussvorlage - 3/2010

Anliegender Lageplan zeigt grob den Ist- Zustand der Ausstattung des Spielplatzes in Loose:
  1. Tischtennisplatte aus Beton
  2. Holz- Spielhaus
  3. Kletternetz mit Rutschstange und Klettertau
  4. Stahl- Doppelschaukel
  5. Stahl- Klettergerüst
  6. Stahlsprossenwand mit Reckstangen
  7. Einpunktschaukel
  8. Seilbahn
  9. Rutsche mit Podest auf Spielhügel (ohne Aufstieg)
Ein Dreierreck wurde bereits im vergangenen Jahr bestellt und geliefert und lagert auf dem Bauhof.
Insgesamt wird deutlich, dass auf dem Spielplatz ein reichhaltiges Spielangebot vorhanden ist.

Da der Turm und die auf den Spielhügel führende Hangelbrücke (rot markiert im Lageplan) derart schadhaft waren, dass eine Reparatur unwirtschaftlich gewesen wäre, wurden diese Elemente abgebrochen.
Um zukünftig auf den Spielhügel bzw. auf das dort belassene Podest zu gelangen, soll wieder ein Aufstiegshilfe installiert werden. Man könnte eine Sprossenleiter, eine Treppe oder wieder einen kleinen Turm mit Hangelbrücke installieren. Bei allen Möglichkeiten muss bedacht werden, dass die Elemente nach der DIN 1176 konstruiert und abgenommen werden / wurden. Daher schlägt Herr Andresen vor, vorgefertigte Elemente zu kaufen und vor Ort nur noch aufzubauen. Grundsätzlich favorisiert Herr Andresen die Materialien Stahl, Alu und Recycling-Kunststoff. Diese Materialien gewähren eine lange Lebensdauer und wenig Wartungsaufwand. Als Anbaumodule wurden die Sprossenleiter und die Treppe allerdings nur in Holzbauweise in Katalogen gefunden. Die Preise für die relativ einfachen und pflegeintensiven Holzteile sind im Vergleich zu der im folgenden dargestellten Variante 3 zu teuer.

Preise für die verschiedenen Möglichkeiten (alle Preise incl. MwSt.)
  1. Sprossenleiter aus Kiefer oder Douglasie mit Pfostenschuhen einschl. Lieferung excl. Montage vor Ort, rund 850 €
  2. Holztreppe mit zwei Handläufen, sonst wie vor, rund 1.250 €
  3. 1,50m Turm aus pulverbeschichtetem Aluminium, ohne Dach, mit Freeclimbingwandaufstieg und Bogenleiter sowie Hangelbrücke zum Podest auf den Spielhügel. Preis für Lieferung frei Bau excl. Montage 2.541,84 €
Bei jeder Variante muss das vorhandene Podest noch an das neue Element angearbeitet werden. Erfolgt dieses durch den Bauhof in Eigenleistung, so fallen geschätzte 200 € zusätzliche Materialkosten an. Ob der Bauhof die Montage aller Varianten übernehmen könnte, möge die GV entscheiden.


Weiterhin ist bei der letzten Jahresinspektion des Spielplatzes aufgefallen, dass die (Telegrafenmasten-)Pfosten der Seilbahn von oben rott und hohl sind. Bevor über eine mittelfristige Reparatur der Seilbahn nachgedacht wird, muss gründlich die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur geprüft werden. Die Erfahrung anderer Gemeinden lehrt, dass es meist sinnvoller ist, sich gänzlich von einer Seilbahn zu trennen oder eine Ersatzbeschaffung zu tätigen. Eine 30-m Seilbahn aus verzinktem und pulverbeschichtetem Stahl kostet excl. Montage frei Bau geliefert rund 2.750 €. Für die Montage müssen rund 1.000 € veranschlagt werden.

Als kurzfristige Ersatzbeschaffung müssen ferner ein Kleinkinder- und ein Standardschaukelbrett beschafft werden. Die Kosten dafür liegen bei rund 150,00 €.


Innerhalb des Ausschusses entsteht eine kurze Diskussion über den Umfang der erforderlichen Arbeiten und einer möglichen Beseitigung des Podestes. Sofern es nach den Unfallverhütungsvorschriften zulässig ist, soll dass Podest im vorhanden Umfang bestehen bleiben.

Einigkeit besteht darin, neue Schaukelbretter anzuschaffen und die Pfosten der Seilbahn zu bearbeiten. Zu weitergehenden Unterhaltungsmaßnahmen soll zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Vielmehr wird angeregt einen Wettbewerb auszuschreiben. Hier soll den Kindern ermöglicht werden, Wünsche und Ideen zu äußern. Zur Umsetzung dieses Wettbewerbs sollen die „Looser Nachrichten“ genutzt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, folgende Elemente zu beschaffen:
  • Schaukelbretter: 150,00 EURO
Das Podest soll möglichst in der vorhandenen Form erhalten bleiben. Hierzu ist mit der Fa. Zeuss zu klären, ob hiergegen rechtlich Bedenken bestehen. Ist der Erhalt nicht möglich, soll es beseitigt werden.

Für die Erweiterung der Spielgeräte soll ein Wettbewerb „Wie gestalte ich meinen Spielplatz“ ausgeschrieben werden. Hierzu wird über die „Looser Nachrichten“ geworben. Rückmeldungen sollen per E-Mail an den Herausgeber gehen.
Die Einsendungen werden bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses durch den Sozialausschuss aufgearbeitet.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erweiterung der Straßenbeleuchtung Loose an der Brücke über die B203
Beschlussvorlage - 4/2010

Vorweg sei erklärt, dass Herr Bürgermeister Feige Herrn Andresen berichtet hat, dass die Gemeinde in der 9.KW den Gehölzbewuchs an den Böschungen der Rampen über die B203 auf den Stock setzen wird. Dadurch wird eine bessere Einsicht erzielt.

Anliegender Lageplan zeigt nummerierte Straßenlaternen:
  1. gewünschte Laterne am Straßenübergang
  2. vorhandene Laterne
  3. gewünschte Laterne nördlich der Brücke
  4. gewünschte Laterne südlich der Brücke
  5. vorhandene Laterne am Niedergang
  6. vorhandene Laterne
  7. gewünschte Laterne
  8. vorhandene Laterne an Bushaltestelle B203
Die Aufstellung von Solarleuchten an den Standorten 4 und 7 ist nicht zu empfehlen, da das Solarpanell vom südlich der Straße stehenden Bewuchs beschattet würde. Auch wenn dieser derzeit auf den Stock gesetzt wird, so wächst er innerhalb kurzer Zeit wieder hoch. Abgesehen davon wären die Kosten mit rund 4.200 € für die Lieferung im Vergleich zu einer Lösung über das Straßenbeleuchtungsnetz zu teuer. Die Aufstellung solcher Leuchten ist nur dort sinnvoll, wo gar kein Versorgungsnetz in der Nähe ist.

Um die gewünschte Laterne am Standpunkt 1 mit Strom zu versorgen, könnte ein Kabel von der Laterne 2 verlegt werden.
Um die gewünschte Laterne am Standpunkt 3 mit Strom zu versorgen, könnte ein Kabel von der Laterne 8 entlang der Böschung geführt werden.

Wenn man das Straßenbeleuchtungskabel von der Leuchte 6 abgreifen, mittels einer Pressung im Schutzrohr unter der Straße hindurch führen würde, so könnte man über einen Kabelgraben entlang der Böschung eine zusätzliche Laterne südlich der Brücke (Nummer 4) und eine weitere vor dem Hof Sülzle (Nummer 7) versorgen. Die vorhandene Laterne 6 wäre dann überflüssig und könnte an anderer Stelle verwendet werden. Die Straßenpressung wäre beim LBV genehmigen zu lassen. Im Gespräch mit dem Straßenmeister hat sich ergeben, dass einer Genehmigung aber nichts im Wege stünde.

Die Kosten für eine Straßenpressung einschließlich Start- und Zielgrube belaufen sich auf rund 1.500 € - 2.000 € (je nachdem, ob die Start- oder Zielgrube im asphaltierten Gehweg erstellt werden muss oder ggf. in der Böschung erstellt werden kann). Die Kabelgrabenschachtungen und Montagelöcher für die Laternen könnten nach Auskunft von Hauke Lassen vom Bauhof übernommen werden. Es müsste lediglich das Kabel beschafft sowie die 3 zusätzlichen Laternen geliefert und montiert werden. Zusammen wären einschließlich der Einbindelängen in die Laternen rund 140 m Kabel (NYY 5x6) erforderlich, Kosten rund 450 €.
Für drei zusätzliche Mastleuchten mit Schuch Kofferansatzleuchten und Energiesparkompaktleuchtstoffmittel muss für die Lieferung mit Kosten von rund 1.700 € gerechnet werden. Für die Montage durch einen Elektriker einschließlich Lieferung Schrumpfmuffen etc. müssen Kosten von rund 750 € angesetzt werden. Bei der Aufstellung der Leuchten wäre hier die Unterstützung des Gemeindearbeiters vorausgesetzt.

Damit belaufen sich die Kosten der Gesamtmaßnahme unter Voraussetzung der beschriebenen Mithilfe von Hauke Lassen auf rund 5.000 €.


Durch den Ausschussvorsitzenden wird ergänzend ausgeführt, dass er sich die Beleuchtungssituation noch einmal im dunkeln angesehen hat. Danach ist eine zusätzliche Ausleuchtung mit den Laternen 1 und 3 als ausreichend anzusehen.

Herr Settgast regt an, je nach Beleuchtungssituation auf dem Hof Sülzle, das Leuchtmittel der Laterne auf der dortigen Verkehrsinsel von der Leuchtkraft zu verstärken. Diese Anregung wurde angenommen, soll aber erst zur Umsetzung kommen, wenn dies tatsächlich erforderlich wird.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Straßenbeleuchtung um die Laternen 1 und 3 zu ergänzen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an einen Elektriker zu erteilen. Die erforderlichen Kosten werden anerkannt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bau eines Sanitärgebäudes für den Sportplatz Loose
Beschlussvorlage - 5/2010
Bis dato wurden die Sanitären Einrichtungen der Schule Loose vom SV Loose 07 in Verbindung mit dem Fußballplatz Loose genutzt. Da die Schule im vergangenen Jahr veräußert wurde, gewann man die Erkenntnis, dass mittelfristig eine andere Lösung geschaffen werden müsse. Auf verschiedenen Ebenen wurden unterschiedliche Möglichkeiten einer Lösung diskutiert. Alle Beteiligten seien sich einig gewesen, dass eine Lösung in Verbindung mit der BBS nicht gewünscht ist. Daher sollten andere Alternativen erörtert werden. Eine Arbeitsgruppe hat 3 Möglichkeiten betrachtet.
  1. Anbau an der östlichen Seite des Feuerwehrgerätehauses
  2. Neubau auf der Baulücke zwischen Feuerwehrhaus und Lehrerwohnhaus
  3. Neubau auf dem Sportplatz
Aus den Reihen des Vereins wurde das Architektenbüro „gj-architektur“ gebeten, einen Vorentwurf für ein kombiniertes Gebäude für die sanitären Einrichtungen und Umkleideräume für den Sportverein sowie eine Bauhofgarage für die Gemeinde zu erstellen. Dieser Vorentwurf liegt dieser Vorlage bei. Eine Kostenschätzung wurde der Verwaltung nicht übergeben.
Um die wirtschaftliche Realisierbarkeit grundsätzlich zu prüfen, hat Herr Andresen Leitungspläne der Versorger eingeholt. Diese liegen der Vorlage ebenfalls bei.

Nachdem die Verwaltung diese Informationen erhalten hatte, zeichnete sich eine andere Lösungsalternative ab. Es wurde mit dem neuen Eigentümer der Schule Loose gesprochen und erfragt, ob er sich eine Vermietung der bisher vom Verein genutzten Räume und Einrichtungen vorstellen könne. Herr Krahn hat sich für derartige Überlegungen offen gegenüber gestellt. Derzeit wird ein Pachtvertragsentwurf zwischen Vermieter und SV Loose 07 als Mieter erarbeitet. Es scheint möglich, dass der Vertrag eine 5 jährige Laufzeit mit der Option auf 3- 5 jährige Verlängerung ausweisen könnte. Sobald sich die Vertragsparteien einig sind, soll der Vertrag der Gemeinde mit der Bitte um Gewährung eines Zuschusses zur Pacht vorgelegt werden.

Bürgermeister Feige unterrichtet die Anwesenden über den aktuellen Sachstand. Danach ist es zu einer Einigung zwischen dem SV Loose 07 und dem neuen Eigentümer der ehemaligen Schule gekommen. Ein Vertragszeitraum von 5 Jahren und einer möglichen Verlängerung von 3 bis 5 Jahre wurde ausgehandelt.

Ebenfalls wurde durch den SV Loose 07 ein Antrag auf Bezuschussung zur Miete sowie zur Renovierung der Räumlichkeiten gestellt. Hierüber soll im Rahmen der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden.

Gemeindevertreter Mordhorst weist darauf hin, dass der Sportplatz grundsätzlich allen Looser Vereinen und Verbänden zur Verfügung gestellt werden soll. Damit ist auch sicherzustellen, dass neben dem SV Loose 07 auch Dritte die Räumlichkeiten mit nutzen können. Diesbezüglich sollte mit dem SV Loose 07 und dem Eigentümer der ehemaligen Schule eine entsprechende Regelung getroffen werden.


Beschluss:

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Klaus Gussinat 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender