N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 14.07.2016.

Sitzungsort:  im Riesby Krog, Dorfstraße 35, 24354 Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Heino Stüve
Ausschussmitglied Roland Axmann
Ausschussmitglied Peter Märten
Ausschussmitglied Bernd-Uto Püschel
Ausschussmitglied Matthias Remitz
Ausschussmitglied Hartmut Schmidt
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Bernd Mordhorst

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Jürgen Kühl
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Thomas Rader
Gast Angela Zanon
5 Gäste
EZ, KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
7. Vorstellung der weiteren Planungen zur Sanierung der Nebenräume der Sporthalle Rieseby
  Beschlussvorlage - 27/2016
8. Bebauungsplan Nr. 19 "Dingstock" der Gemeinde Rieseby
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 25/2016
9. bauliche Entwicklung in der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 24/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
Ausschussmitglied Remitz bittet um einen Sachstand zur Sanierung des Daches des Feuerwehrgerätehauses. Durch den Ausschussvorsitzenden und den Bürgermeister wird mitgeteilt, dass bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung mitgeteilt wurde, dass die beschlossenen Maßnahmen abgeschlossen sind.

Weitere Anfragen werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Von den anwesenden Einwohnern werden nachfolgende Fragen gestellt:
  • Wann erfolgt die Demontage der Ausschilderung des Fahrradweges in der Dorfstraße?
    Durch den Ausschussvorsitzenden wird berichtet, dass dies in der Zuständigkeit des LBV-SH liegt. Genauere Informationen hierüber liegen nicht vor.
  • Warum stehen in der Gemeinde Rieseby keine Hinweisschilder gegen die geplante Deponie in der Gemeinde Gammelby?
    Der Ausschussvorsitzende verweist darauf, dass dies jeder Grundstückseigentümer für sich selbst entscheiden muss. Aktuell gibt es keine neuen Erkenntnisse zu diesem Thema über die berichtet werden könnte.
  • Bisher war die Lindaunis-Brücke für Fahrzeuge mit einer Breite von 2,35 m begrenzt. Neuerdings ist dies auf 2,55 m ausgeweitet worden. Worin ist dies begründet?
    Hierzu liegen dem Ausschussvorsitzenden keine näheren Erkenntnisse vor.
  • Im Bereich Stubbe (Obsthof) wurden von einem Bürger Fahrbahnmarkierungen gewünscht. Bisher sind diese noch nicht umgesetzt. Warum?
    Hierzu wird der Ausschussvorsitzende in seinem Bericht näher eingehen.
  • Warum wurde der geforderte Mülleimer im Bereich Rapstedter Straße noch nicht aufgestellt?
    Der Ausschussvorsitzende verweist diesbezüglich auf die letzte Sitzung dieses Ausschusses. Es handelt sich um ein Privatgrundstück. Die Hausverwaltung müsste selbst die Notwendigkeit prüfen und ggf. Weiteres veranlassen.
  • Es wird um Prüfung gebeten, ob im Bereich der Rapstedter Straße ein beidseitiges Halteverbot ausgesprochen werden kann.
    Durch den Ausschussvorsitzenden wird eine Inaugenscheinnahme der Problematik und die weitere Abstimmung mit dem Bürgermeister zugesagt.
  • Wann erfolgen Unterhaltungs- /Erneuerungsarbeiten im Bereich "Dorfstraße / Hufeisenweg"?
    Da es sich hier um eine Kreisstraße handelt, die sich in der Unterhaltung des LBV-SH befindet, kann dies nicht abschließend beantwortet werden. Aktuell ist davon auszugehen, dass erst in ein paar Jahren damit zu rechnen sei.
  • Im Bereich der Sparkasse wird der Gehweg durch Baumwurzeln beschädigt. Hier sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit gehandelt werden.
    Die Gemeinde wird sich den Bereich ansehen.
  • Es wurde Buschwerk auf der Gemeindekoppel abgebrannt. War dies zulässig und hätte das Material nicht geschreddert und wiederverwendet werden können?
    Hierzu wird ebenfalls auf die letzte Sitzung verwiesen. Die Maßnahme ist ordnungsgemäß umgesetzt worden.

zu TOP 6. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Durch den Ausschussvorsitzenden wird berichtet, dass er sich die Verkehrsflächen im Bereich Stubbe (Obsthof) angesehen hat. Zur Abgrenzung des Privatgrundstücks ist nur ein Zaun vorhanden. Die Sicht in den Verkehrsraum ist durch keinen Bewuchs eingeschränkt. Aktuell ist kein Bedarf an Fahrbahnmarkierungen erkennbar. In der Saison ist in einer touristisch geprägten Region mit verstärktem Verkehr zu rechnen. Dementsprechend muss jeder Verkehrsteilnehmer (auch Fußgänger und Radfahrer) die notwendige Aufmerksamkeit walten lassen.

Weiterhin wird berichtet, dass die Wanderwege 1 und 2 unterhalten wurden. Im Bereich einer Furt wurde ein Rohr verlegt, so dass diese besser passiert werden kann. Die Schilffelder wurden nicht gemäht, da dort Sauen leben. Die Wegeführung verläuft in diesem Bereich etwas abweichend.

zu TOP 7. Vorstellung der weiteren Planungen zur Sanierung der Nebenräume der Sporthalle Rieseby
Beschlussvorlage - 27/2016
Zuletzt wurde im vergangenen Bauausschuss über das Thema beraten.

Da die bisher unauffindbaren statischen Berechnungen zwischenzeitlich gefunden wurden, wurden diese dem Planungsbüro zur Prüfung übergeben. Das Thema der Überprüfung der Standsicherheit findet folglich Berücksichtigung bei der Planung.

Die Vorplanungen für die Sanierung der Waschräume und Warmwasserbereitung wurden angestrengt. Das Ergebnis wurde dem Ausschuss und der Gemeindevertretung in Form einer Kostenberechnung nebst Erläuterungsberichten der verschiedenen Fachdisziplinen zur Verfügung gestellt. Am 12.04.2016 fand eine Besprechung mit den Planern, dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden sowie dem Vorsitzenden des Sportvereins statt, um den angedachten Sanierungsumfang genauer zu definieren. Das Ergebnis dieses Besprechungstermins wurde dem Ausschuss und der Gemeindevertretung in Form eines Vermerkes ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Die Kostenberechnung nach Kostengruppen gemäß DIN 276 weist insgesamt berechnete Kosten von 614.192,39 € aus. Bei der groben Prüfung der einzelnen Positionen ist Herrn Andresen aufgefallen, dass in der Kostengruppe 440 und 450 die Installation einer Zentralbatterieanlage, deren Kosten mit allen Komponenten sich auf rund 10.000 € netto belaufen, vorgesehen ist. Gemäß Schulbaurichtlinie SH ist vorgeschrieben, dass im Falle eines Stromausfalls, eine von der Stromversorgung autarke Beleuchtung vorgehalten werden muss. Insofern ist es richtig, diese Positionen vorzusehen. Herr Andresen hat jedoch mit dem Brandschutzingenieur des Kreises RD-Eck gesprochen und erfahren, dass er einer schlankeren Lösung in Form von batteriebetriebenen, nachleuchtenden Notausgangsschildern auch zustimmen würde. Somit ergeben sich hier ggf. Kostenreserven, die für Unvorhergesehenes herhalten können.
Die übrigen Positionen und die damit einhergehenden Kosten dürften der Größenordnung nach Bestandteil der definierten Maßnahme sein. Ob die Kosten der Kostengruppe 600 größenordnungsmäßig bei ggf. bescheidenerer Auswahl von Garderoben auch geringer ausfallen könnten, ist für die Entscheidung, ob man das Projekt weiter verfolgen möchte, unerheblich. Die Baunebenkosten der Kostengruppe 700 sind zweifelsohne hoch, unterliegen allerdings dem Honorarrecht und sind nur bedingt verhandelbar.

Herr Bürgermeister Kolls hat in der Sitzung des Bauausschusses berichtet, dass bei den umliegenden Gemeinden kein Interesse bestehen würde, eine interkommunale Sporthalle zu schaffen, da entweder eigene Hallenkapazitäten zur Verfügung stehen oder Nutzungsrechte bestehen würden.

Die Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit Fördermittel zu akquirieren, läuft derzeit noch. Das Land SH soll ein Förderprogramm zur Sanierung von Sportstätten angekündigt haben. 
Die Inhalte des Konzeptes werden durch Herrn Rader ausführlich vorgestellt. U. a. wurden auch neue Innentüren eingeplant. Hier wäre noch ein leichtes Einsparpotential, wenn man die alten behalten wollte.

Ausschussmitglied Axmann bittet um Darlegung der Notwendigkeit für die Erneuerung des Daches. Dies sei noch dicht und könne auch erhalten werden. Hierzu führt Herr Rader aus, dass dieses "noch" dicht ist. Es muss davon ausgegangen werden, dass in absehbarer Zeit auch hier ein Sanierungsbedarf entstehen wird. Die Aufgabenstellung war die Gesamtbetrachtung des Umkleidetraktes. Daher ist als nachhaltige Lösung die Erneuerung des Daches mit betrachtet worden. Überdies sind Eingriffe im Dachbereich für die neue Belüftungsanlage und die Lichtkuppeln notwendig. Hierzu vertritt Gemeindevertreter Dreves die Auffassung, dass beim Dach noch Einsparpotentiale bestehen können, die näher zu betrachten und zu prüfen sind.

Ausschussmitglied Remitz bittet um eine Aussage, wie weit die aktuell kalkulierten Kosten von der ersten Kostenschätzung aus 2014 abweichen. Sofern eine Kostensteigerung vorliegen sollte, wäre unter Betrachtung dessen, dass die Sporthalle auch noch saniert werden soll, eine Gegenüberstellung der Kosten für Sanierung und Neubau vorzunehmen. Ggf. ist ein Neubau kostenneutral oder sogar günstiger. Ebenso sollte die Schaffung einer interkommunalen Sporthalle nicht außer Acht gelassen werden.
Die Kosten können, so Herr Rader, aktuell nicht abschließend beurteilt werden. Es wird aber ziemlich an die damaligen Kosten heranreichen.

Zum Thema "interkommunale Sporthalle" berichtet der Bürgermeister, dass er noch nicht mit allen Nachbargemeinden sprechen konnte. Diejenigen, mit denen er jedoch gesprochen hat, haben keinen Bedarf bekundet. Einige Gemeinden haben eigene Hallen oder noch Nutzungsrechte an der Halle in Rieseby aus der Zeit des Schulverbandes.

Da aktuell noch weiterer Klärungsbedarf besteht, erfolgt eine kurze Beratung über die Abrechnung der bisher erbrachten Leistungen der Fachplaner. Von Herrn Rader wird eine pauschale Abrechnung empfohlen. Dies würde er mit den weiter beteiligten Fachplanern erörtern und empfehlen. Eine Abrechnung nach HOAI sollte erst erfolgen, wenn Klarheit über den Leistungsumfang besteht.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die genauen Förderrichtlinien des vom Land mutmaßlich aufgelegten Förderprogramms zu prüfen. Da dieses noch nicht bekannt ist, wird die weitere Beratung in das 2. Halbjahr 2016 vertagt.

Ergänzend wird das Planungsbüro gebeten, die Kosten der Sanierung (mehrere Bauabschnitte) den aus 2014 zugrunde gelegten Planungsvarianten (die jetzt noch realistisch sind) gegenüber zu stellen. Die Ergebnisse sind den Fraktionen zur Beratung vorzulegen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bebauungsplan Nr. 19 "Dingstock" der Gemeinde Rieseby
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 25/2016
In der Sitzung der Gemeindevertretersitzung vom 08.12.2015 hat die Gemeinde Rieseby den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 19 für den Bereich "Dingstock" gefasst. Mit der Aufstellung eines Planentwurfes wurde das Planungsbüro Springer in Busdorf beauftragt. Es handelt sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Somit konnte von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden (Hierzu wird auf den Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2015 verwiesen).      
Frau Zanon, Planungsbüro Springer, stellt die Inhalte der Planung ausführlich vor. Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand sind leider nicht vermeidbar. Insgesamt wären 14 Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Der Vorhabenträger wird sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen und nach geeigneten Flächen für den Ausgleich suchen.

Zur Thingstätte wird ausgeführt, dass die Planzeichenverordnung hierfür kein Symbol kennt. Die Thingstätte wurde in der Begründung entsprechend mit aufgenommen. Nach kurzer Beratung im Ausschuss wird es als notwendig erachtet, dass der Bürgermeister eine vertragliche und grundbuchlich Sicherung in dieser Angelegenheit herbeiführt.

Überdies werden durch Ausschussmitglied Remitz folgende Punkte angesprochen:
  • Sollen Nutzungen, die die Baunutzungsverordnung in einem allgemeinen Wohngebiet zulässt, weiter eingeschränkt werden?
    Hierzu erfolgt im Ausschuss eine kurze Beratung. Ein konkreter Bedarf wird mehrheitlich nicht bekundet.
  • Warum ist für die rückwärtigen Grundstücke kein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht vorgesehen?
    Frau Zanon führt aus, dass aktuell nur ein Eigentümer vorhanden ist. Dieser wird alles bebauen und anschließend vermarkten. Da noch nicht abschließend Klarheit darüber besteht, wie die Wegeführungen verlaufen werden, hat der Eigentümer bei Antragstellung bzw. Verkauf alle notwendigen Rechte zu sichern.
  • Bei den Baufeldern kann die GRZ als Mischkalkulation in Anspruch genommen werden.
    Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
  • Die Zuordnung der Stellplätze ist nicht verbindlich geregelt.
    Dies erfolgte bewusst nicht, da so auch die Möglichkeit besteht auf den einzelnen Grundstücken noch Stellplätze zu schaffen.
  • Bei einer Nutzungsänderung des bestehenden Baukörpers im Baufeld 1 bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, da es sich außerhalb der Baugrenze befindet.
    Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss:
  1. Der Entwurf zum B-Plan Nr. 19 "Dingstock" der Gemeinde Rieseby und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen / zu beteiligen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Verhandlungen zur rechtlichen Sicherung der Thingstätte aufzunehmen. Ziel ist die grundbuchliche Sicherung.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger Verhandlungen zur Sicherstellung der Ersatzpflanzungen im Gemeindegebiet vorzunehmen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. bauliche Entwicklung in der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 24/2016
In der Gemeinde Rieseby wurde vor wenigen Jahren der 2. Abschnitt des Baugebiets "Am Schulenkrug" erschlossen. Dessen Vermarktung ist nahezu abgeschlossen. Aktuell besteht aufgrund von anhaltend niedrigen Zinsen und des tatsächlichen Bedarfs eine weitere Nachfrage nach Wohnraum.

Aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Rieseby und in der durchgeführten Innenentwicklungsanalyse ergeben sich verschiedene Flächen die für eine bauliche Entwicklung geeignet wären. Zum Rahmen der baulichen Entwicklung wird auszugsweise das Ergebnis der Innenentwicklungsanalyse zitiert.

Die Gemeinde Rieseby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion (siehe Regionalplan III) nicht zwingend an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte sind und in den ländlichen Räumen liegen (max. 10 % des Wohnungsbestandes zum 31.12.2009 bis 2025), gebunden. Auf Grundlage der o.g. Ergebnisse stellen sich die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde Rieseby bis zum Jahr 2025 derzeit wie folgt dar (hierbei wird nur der 10 %ige Entwicklungsansatz des Landesentwicklungsplans zugrunde gelegt und zusätzlich eine (sehr unwahrscheinliche) 100 %ige Ausnutzung des Entwicklungspotentials berücksichtigt):
Wohnungsbestand am 01.01.2010 1.049 WE
Nach LEP 2010 von 2010 bis 2025 anzusetzen (10 %) 105 WE
abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich                                                                                                                                                      51 WE
Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2025 54 WE

Da die Innenentwicklungsanalyse aus dem Jahr 2012 ist und im Schwerpunkt dem 2. Abschnitt des Baugebiets "Am Schulenkrug" diente, sind die zwischenzeitlich fertig gestellten Vorhaben in Abzug zu bringen; ebenso die sonstigen Wohneinheiten, die seit 2010 genehmigt wurden. Die Baufertigstellungsstatistik zeigt auf, dass von 2010 bis einschl. 2014 62 Wohneinheiten entstanden sind. Seit 2015 bis heute sind überdies 17 Wohneinheiten genehmigt worden. Somit ergibt sich eine Gesamtanzahl von 79 Wohneinheiten. Ein Anteil hiervon ist im Innenbereich - in den entsprechenden Potenzialflächen - entstanden.

Im Rahmen der Beratungen zum Projekt "Rieseby 2025" wurde ebenfalls der Wohnungsbestand, die bauliche Entwicklung und die energetische Sanierung betrachtet. Konkrete Vorschläge für eine bauliche Entwicklung wurden aber nicht erarbeitet.

Unter Berücksichtigung der verschiedenen Potentialflächen ist über die Priorisierung und die weitere Vorgehensweise zu beraten. Denkbar wäre, die südlich an das Baugebiet "Am Schulenkrug" angrenzende Fläche der Bebauung zuzuführen. Diese befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Sofern diese Fläche näher betrachtet werden sollte, wäre parallel darüber zu beraten, ob eine Erschließung in Eigenregie oder durch einen externen Erschließungsträger erfolgen soll.   
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden ausgeführt, dass die gemeindliche Fläche südlich des Baugebiets "Schulenkrug" für eine weitere Bebauung denkbar wäre. Andere Flächen stehen nach aktuellen Erkenntnissen nicht zur Verfügung. Hieran schließt sich eine kurze Beratung über die konkrete Fläche für eine Baugebietsausweisung an. Ebenso erfolgt eine Erörterung zur weiteren Vorgehensweise (Aufstellungsbeschluss und Frage des Erschließungsträgers).

Zum Kleingartengelände ist festzuhalten, dass dies bis auf weiteres im notwendigen Umfang erhalten bleiben soll. Sofern dies in Zukunft der Bebauung zugeführt werden sollte, wäre hierfür eine Anpassung der Bauleitplanung vorzunehmen.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird angeregt, dass bei einer gemeindlichen Erschließung die Bereitstellung von Erbpachtgrundstücken denkbar wäre. So könnten auch geringer verdienende Familien angesprochen werden. Ausschussmitglieder Mordhorst und Schmidt favorisieren eine Erschließung durch einen Dritten und nicht durch die Gemeinde.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das südlich an das Baugebiet "Schulenkrug" angrenzende gemeindeeigene Grundstück der Bebauung zuzuführen. Hierfür sollen die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitplanungen vorbereitet werden. Ziel der Planung soll die Schaffung von Wohnraum und die Sicherung des Kleingartengeländes sein.
Bis dahin sollen Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden, um Klarheit über die Bodenbeschaffenheit zu haben. In den Fraktionen soll über die Form der Erschließung (Gemeinde / Dritter) beraten werden.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Norbert Jordan  Heino Stüve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender