N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rieseby vom 20.08.2018.

Sitzungsort:  im "Riesby Krog", Dorfstraße 35, 24354, Rieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Roland Axmann
Ausschussmitglied Jörg Drenkov
Ausschussmitglied Bernd Mordhorst
wählbarer Bürger Arndt Pöhls
Ausschussmitglied Sabine Schultze
stellv. Ausschussvorsitzender Heino Stüve

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Frank Emmerich (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Jens Kolls
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter Frank Frühling
Gemeindevertreter Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik
Gemeindevertreter Kai Lemke
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreterin Christine Scheller
Amtsdirektor Gunnar Bock
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Michael Dähnis
Gast Malte Lafrenz
Gast Angelika Leppin
Gast Thomas Opfermann
Gast Angela Zanon
15 Gäste
EZ / KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung wählbarer Bürger/innen
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
7. Einwohnerfragestunde
8. Vorstellung von Ergebnissen aus vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 "Windpark Saxtorf" - hier: Wirtschaftlichkeitsvergleich
  Beschlussvorlage - 43/2018
9. Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. Nr. 17 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Windpark Rieseby" für den Bereich nördlich von Charlottenhof, östlich vom Gut Saxtorf, südlich von Wettstein und westlich von Moorbrücke
  Beschlussvorlage - 52/2018
10. Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Rieseby, für das Gebiet südlich der Straße "Dingstock", westlich des Saxtorfer Weges
10.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 45/2018
10.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 46/2018
11. Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"
11.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 48/2018
11.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 50/2018
12. Vorstellung der Erschließungsplanung für das Neubaugebiet "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" (Bebauungsplan Nr. 20)
  Beschlussvorlage - 40/2018
13. Sachstandsbericht zur Förderanmeldung zur Sanierung der Riesebyer Sporthalle
  Beschlussvorlage - 44/2018
14. Einreichen einer Projektskizze zur "Grundhaften Sanierung der Sporthalle Rieseby" beim Bundes- Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
  Beschlussvorlage - 58/2018
15. Masterplan zur Werterhaltung im Kanalsystem der Gemeinde Rieseby
  Beschlussvorlage - 41/2018
16. Antrag der CDU-Fraktion zur verkehrlichen Nutzung des Sönderbyer Weges
  Beschlussvorlage - 53/2018
17. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung im Ortsteil Buchholz auf maximal 50 km/h
  Beschlussvorlage - 54/2018
18. Vereinheitlichung der Geschwindigkeit auf der L 27 vom Ortsteil Hörst bis zum Ortsteil Patermeß auf 70 km/h.
  Beschlussvorlage - 55/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Verpflichtung wählbarer Bürger/innen
Gemäß § 21 Gemeindeordnung wurde der wählbare Bürger Arndt Pöhls durch den Ausschussvorsitzenden verpflichtet, seine Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Darüber hinaus wurde er zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch Ausschussmitglied Mordhorst wird zum Tagesordnungspunkt 9 beantragt, keinen Abstimmungstext zu verfassen oder eine Empfehlung an die Gemeindevertretung abzugeben. Der Tagesordnungspunkt soll lediglich informativen Charakter haben. Dies wird wie folgt begründet:
Der Tagesordnungspunkt wird ausführlich durch die Gemeindevertreter am 28.08.2018 auf der Gemeindevertreterversammlung unter ebenfalls Tagesordnungspunkt 9 diskutiert und entschieden werden. Die Bauausschusssitzung dient den Fraktionen, sich über ihre Bauausschussmitglieder vor der Gemeindevertretersitzung zu informieren. Außerdem hat die CDU Rieseby einen Fragenkatalog zu diesem Thema eingereicht, der auf der Gemeindevertretersitzung durch den Bürgermeister, das Amt oder durch Externe beantwortet werden soll. Weiterhin hat die CDU Rieseby den Bürgermeister am 20.08.18 mündlich gebeten, die entsprechenden Fachpersonen auf die Gemeindevertreterversammlung einzuladen, damit diese den Gemeindevertretern ganz direkt und persönlich für entsprechende Fragen zur Verfügung stehen.
Durch den Protokollführer erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um einen Geschäftsordnungsantrag zum Tagesordnungspunkt 9 handelt. Dieser ist im Rahmen der dann anstehenden Erörterung zu behandeln und als vorrangiger Antrag vor möglichen anderen Anträgen zur Abstimmung zu bringen. Gegen diese Vorgehensweise werden keine Bedenken aus dem Ausschuss erhoben.

Ausschussmitglied Drenkov beantragt in diesem Zusammenhang die vorgenannte Vorgehensweise auch für den Tagesordnungspunkt 8. Auch hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

Abschließend wird durch den Ausschussvorsitzenden beantragt, die Tagesordnungspunkte 19 und 20 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. 

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Durch den Ausschussvorsitzenden wird über folgende Maßnahmen berichtet:
  • Die im Gemeindegebiet befindliche Baustelle zur Kanalsanierung wird in ca. 2 Wochen in Richtung EDEKA weiterziehen. Der Zugang zu den Einzelhändlern ist dabei jederzeit möglich.
  • Die Wohnungsgesellschaft, die die Geschosswohnungen im Bereich "Rapstedter Straße" verwalten, wurden angeschrieben und um die Schaffung zusätzlicher Stellplätze gebeten. Ziel ist die Verbesserung des ruhenden Verkehrs.
  • Sofern Einwohnerinnen und Einwohner Fragen zu den Kanalsanierungsarbeiten und den in diesem Zusammenhang bestehenden Baustellen haben, dürfen diese sich gerne an den Ausschussvorsitzenden oder den Bürgermeister wenden. Es findet eine wöchentliche Baubesprechung statt. Dort können evtl. Sorgen vorgetragen werden.
  • Die verkehrliche Umleitung, die aufgrund der Kanalsanierungsarbeiten notwendig wurde, hat sich zwischenzeitlich eingespielt.
  • Verschiedene Regenwasserabläufe wurden erneuert/unterhalten.
Bürgermeister Kolls berichtet über Schäden an verschiedenen Bäumen, die im Rahmen eines Sturms in der letzten Woche entstanden sind. Im Bereich "Am Thiergarten" wurde eine Pappel stark beschädigt. Der Eigentümer des Baumes hat sich an die Gemeinde gewandt und um Unterstützung gegenüber den zuständigen Fachbehörden gebeten. Auch gemeindliche Bäume wurden beschädigt und müssen teilweise gefällt werden. Weitere können mit einem entsprechenden Kronenentlastungsschnitt erhalten werden. Die Maßnahmen sind noch umzusetzen. 

zu TOP 6. Anfragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern
Ausschussmitglied Mordhorst weist darauf hin, dass er auf einen Rückschnitt von Anpflanzungen im Bereich Greensweg (EDEKA) angesprochen wurde, der deutlich stärker ausgefallen sein soll, wie es vorgesehen war. Es war ein leicht gestufter Rückschnitt und keine vollständige Beseitigung abgestimmt. Hierzu erläutert der Ausschussvorsitzende kurz denHintergrund und das es einen gemeinsamen Ortstermin mit dem betroffenen Eigentümer gegeben hat. Die Maßnahme wurde entsprechend umgesetzt.

Ausschussmitglied Pöhls weist auf nicht ordnungsgemäß entsorgte Hundekotbeutel im Bereich "Rapstedter Straße", im Nahbereich des Kinderspielplatzes, hin. Es wäre wünschenswert, wenn dort eine zusätzliche Mülltonne aufgestellt werden könnte. Hierzu wird durch Gemeindevertreter Frühling angeführt, dass eine Mülltonne vorhanden ist. Erfahrungen zeigen, dass teilw. Krähen die Beutel aus den Mülleimer herausholen. Es wäre daher eher über eine Änderung der Einwurfsituation (z. B. kleinere Einwurföffnung) nachzudenken. 

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Durch einen Einwohner erfolgt der Hinweis, dass im Bereich des Sandweges (Bushaltestelle in Richtung Schule) eine Straßenlaterne aufgestellt werden sollte. Diese steht leider immer noch nicht und bittet um Auskunft über die zeitliche Umsetzung. Durch Bürgermeister Kolls wird hierzu erläutert, dass die Laterne bereits vorhanden ist, es aber noch eines entsprechenden Stromanschlusses bedarf. Der genaue Anschlusspunkt ist noch abzustimmen.

Weiterhin wird durch einen Bürger nachgefragt, wer Knickputzarbeiten im Bereich des "Dinghöfter Weges" (ca. 400 m) veranlasst hat. Die Maßnahme erfolgte am 02.07.2018 innerhalb der Brutzeit. Hierzu wird durch den Ausschussvorsitzenden erläutert, dass ihm diesbezüglich keine Informationen vorliegen. 

zu TOP 8. Vorstellung von Ergebnissen aus vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 "Windpark Saxtorf" - hier: Wirtschaftlichkeitsvergleich
Beschlussvorlage - 43/2018
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.07.2017 wurde das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Saxtorf" von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf einen Angebotsbebauungsplan geändert, der Geltungsbereich konkretisiert und die Grundsatzentscheidung zur Beauftragung eines leistungsfähigen Planungsbüro getroffen. Im Rahmen der Bauleitplanung galt es zu prüfen, wie eine rechtssichere Höhenfestlegung der Windkraftanlagen erfolgen kann, die möglichst nah an die Ziele des Bürgerentscheids heranreichen.

Zur Klärung dieser Angelegenheit wurde ein Wirtschaftlichkeitsvergleich verschiedener Windkraftanlagen in verschiedenen Höhen notwendig. In Abstimmung mit der Gemeinde wurde hierfür das Ingenieurbüro Holst, Husum, mit der Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Windertragsgutachten erstellt.
Untersucht wurden folgende Varianten:
  • 6 Windkraftanlagen mit jeweils 100 m Gesamthöhe
  • 6 Windkraftanlagen mit einer am Markt üblichen Gesamthöhe zwischen 100 und 150 m (z. B. 130 m)
  • 6 Windkraftanlagen mit jeweils 150 m Gesamthöhe
  • 6 Windkraftanlagen mit jeweils 200 m Gesamthöhe

Es ist nachzuweisen, ab welcher Höhe einem möglichen Windkraftanlagenbetreiber substantiell Raum gelassen wird, einen Windpark betreiben zu können. Erst diese Ergebnisse versetzten die Gemeinde und den Städteplaner in die Lage, weitere Details zu planen und den konkreten Entwurf des Bebauungsplans zu erstellen. Danach können nähere Betrachtungen zu den Standorten, den Abständen zur Wohnbebauung und zum Artenschutz getätigt werden.      
Durch Ausschussmitglied Drenkov wird vor Eintritt in die inhaltliche Beratung beantragt, auf eine Abstimmung bzw. Empfehlung an die Gemeindevertretung zu diesem Tagesordnungspunkt zu verzichten. Die Ergebnisse zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollen lediglich informell vorgetragen werden.

Hieran anschließend wird durch Herrn Offermanns und Herrn Lafrenz, Ing.-Büro Holst, Husum, die gewonnenen Erkenntnisse zum Wirtschaftlichkeitsvergleich vorgetragen. Im Ergebnis ist danach festzustellen, dass auf Basis der zugrunde gelegeten Parameter am Standort Rieseby Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 100 m bzw. 130 m nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Für Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 150 m wäre bei Errichtung im Jahr 2019 noch eine Wirtschaftlichkeit vorhanden; ab 2020 bzw. 2021 bereits nicht mehr. Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 180 m wären langfristig wirtschaftlich darstellbar.
Ergänzend zur vorliegenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden die Erkenntnisse aus dem letzten Ausschreibungsverfahren mitgeteilt. Unter Berücksichtigung der für die Teilnahme an der Ausschreibung festgelegten Voraussetzungen (z. B. bestehende Genehmigung) sind die Vergütungen wieder angestiegen. Somit ist von einem höheren Ertrag auszugehen. Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 150 m wären somit auch, abweichend von der bisherigen Bewertung, in den Jahren 2020 und 2021 wirtschaftlich darstellbar.

Betrachtet man alle Parameter, muss festgehalten werden, dass die Rahmenbedingungen Veränderungen unterliegen. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich dient daher als Richtlinie und ist bei Bedarf anzupassen. Dabei ist zu beachten, wann die Rechtskraft des Bebauungsplanes zu erwarten ist.

Auf einzelne Nachfragen wird kurz eingegangen.  

Beschluss:
Der Wirtschaftlichkeitsvergleich des Ingenieurbüros Holst, Husum, wird zur Kenntnis genommen.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. Nr. 17 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Windpark Rieseby" für den Bereich nördlich von Charlottenhof, östlich vom Gut Saxtorf, südlich von Wettstein und westlich von Moorbrücke
Beschlussvorlage - 52/2018
Gem. § 14 BauGB kann die Gemeinde, sobald sie einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre erlassen. Zum Sachverhalt erfolgen nachstehende Ausführungen:

Mit Beschluss derGemeindevertretung vom 17.07.2017 wurde das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 17 "Windpark Saxtorf" von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf einen Angebotsbebauungsplan geändert, der Geltungsbereich konkretisiert und die Grundsatzentscheidung zur Beauftragung eines leistungsfähigen Planungsbüro getroffen. Die Gemeinde begründete ihren Aufstellungsbeschluss vom 17.07.2017 folgendermaßen:
Unter Berücksichtigung der konkret eingereichten Bauanträge der Vorhabenträger für 6 Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils ca. 200 m und dem durch Bürgerentscheid angepassten Planungsziel, die Höhe auf jeweils 100 m zu begrenzen, muss festgestellt werden, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nicht mehr realisierbar ist. Weiterhin hat sich der Geltungsbereich gemäß aktuellstem Entwurf der Landesplanung vergrößert, so dass dieser entsprechend anzupassen ist. Die städtebaulichen Gründe für die gemeindliche Planung werden in diesem Zusammenhang wie folgt konkretisiert:
Für die im Entwurf der Teilaufstellung des Regionalplans II Sachthema Windenergie dargestellte Vorrangfläche PR2_RDE_009 im Bereich Saxtorf liegen dem LLUR die Anträge auf Genehmigung von Anlagen mit einer Gesamthöhe von 200 m vor. Im Bürgerentscheid vom 01.03.2015 wurde mehrheitlich für eine Höhenbegrenzung der Analgen auf 100 m Gesamthöhe gestimmt. Die Gemeindevertretung schließt sich dieser Zielsetzung einer Höhenbegrenzung zum Schutz der Landschaftsbildes an. Die Gemeinde geht derzeit davon aus, dass die im Bürgerentscheid genannte Höhenbegrenzung auf 100 m Gesamthöhe zum Schutz des Landschaftsbildes erforderlich ist. Sollte sich im weiteren Planverfahren herausstellen, dass eine Höhenbegrenzung auf 100 m Gesamthöhe aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich oder zum Schutz des Landschaftsbildes nicht erforderlich ist, strebt die Gemeinde zum Schutz des Landschaftsbildes eine Höhenbegrenzung an, die einer Begrenzung auf 100 m Gesamthöhe der Anlagen möglichst nahe kommt und damit in jedem Falle sehr deutlich unter einer Gesamthöhe von 200 m liegt.
Angesichts des Reliefs der Halbinsel Schwansen liegt das weitere Planungsziel der Gemeinde darin, die konkreten Standorte der Windkraftanlagen festzulegen, um das Landschaftsbild so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Ziel ist es, dass durch die Stellung der Anlagen um die Kuppenlage herum und in den niedriger gelegenen Bereichen die negative Wirkung auf die Landschaft minimiert wird.
Das Landschaftsbild der Halbinsel Schwansen ist nämlich geprägt durch einen Endmoränenzug des Weichelglazials mit Höhen von 0 m bis zu 45 m über Nordmalhöhennull (NHN). Mit diesem Relief ist Schwansen als Hügelland zu klassifizieren. Der westliche Teil der Fläche PR2_RDE_009 befindet sich im Bereich des Kammes bei 42,5 m über NHN und gehört damit zu den höchsten Erhebungen auf der Halbinsel. Im östlichen Bereich der Fläche fällt das Gelände auf unter 25 m über NHN ab und im südwestlichen Bereich auf etwa 35 m über NHN. In der weiteren Umgebung der Vorrangfläche erreicht die Geländehöhe, mit Ausnahme des Nordwestens, nicht die 40 m über NHN und liegt im Durchschnitt zwischen 20 und 30 m über NHN.
Die Errichtung von Windenergieanlagen mit Höhen bis zu 200 m in dieser exponierten Lage würde zu einer starken Verzerrung der Maßstäblichkeit des Landschaftsbildes führen. Die Wahrnehmbarkeit des natürlichen Reliefs würde geschwächt und die dadurch beeinflusste Wahrnehmung von Entfernungen würde verändert. Außerdem läge aufgrund der Kammlage eine stark erhöhte Fernwirkung der geplanten Anlagen vor, welches vor allem mit Blick auf die Lage der Fläche innerhalb des Naturparks Schlei negativ zu werten ist. Darüber hinaus wäre die kleinteilige Gutslandschaft Schwansens betroffen. In diesem Falle ist besonders das Gut Saxtorf, aber auch das Gut Charlottenhof zu nennen. Die dominante Wirkung der Gutsanlagen wäre durch die Veränderung der Maßstäblichkeit und die weithin sichtbaren Windenergieanlagen bedroht.
Gerade auf dieser "unberührten Natur", welche man in ihrer natürlich gewachsenen Form und Dimension erleben kann, basiert das touristische Potential der Region. Die Ergebnisse einer Gästebefragung zum Einfluss von Windenergieanlagen auf der Halbinsel Schwansen von 2017 zeigen, dass eine Forcierung des Ausbaus der Windenergie in der Region deutliche Auswirkungen auf den Tourismus haben würde.

Die vorstehenden Erwägungen gelten für die Gemeinde auch weiterhin. Insbesondere ist der Gemeinde bekannt, dass sie an den Bürgerentscheid rechtlich nicht gebunden ist.
Im Rahmen der Bauleitplanung galt es zu prüfen, wie eine rechtssichere Höhenfestlegung der Windkraftanlagen erfolgen kann, die möglichst nah an die Ziele des Bürgerentscheids heranreichen. Die Gemeinde hat in Abstimmung mit dem Planungsbüro IPP, Kiel, die hierfür notwendigen Rahmenbedingen erörtert. Im Ergebnis war festzustellen, das zur Klärung der Planungsgrundlagen (z. B. Artenschutz, Eingriff in Boden und Landschaftsbild, Baufelder, Festsetzungen zu Anzahl und Höhe der Windkraftanlagen, etc.) es unerlässlich ist, einen Wirtschaftlichkeitsvergleich anzustreben, der Aussagen zur wirtschaftlichen Nutzbarkeit der potentiell vorgesehenen Vorrangfläche trifft. Diesbezüglich haben am 19.12.2017 erste Gespräche mit einem hierfür geeigneten Ingenieurbüro stattgefunden. Auf Basis des Angebots vom 19.01.2018 erfolgten mit den gemeindlichen Fraktionen Abstimmungsgespräche, so dass der erforderliche Auftrag erteilt werden konnte. Die Erstellung des Wirtschaftlichkeitsvergleichs und des damit verbundenen Windertragsgutachten dauerte bis zum Juli 2018 an. Eine Fortführung der eingeleiteten Bauleitplanung konnte daher nicht stattfinden.

Zwischenzeitlich wurden durch das Innenministerium des Landes S.-H. die potentiellen Vorrangflächen veröffentlicht, für die Ausnahmen nach § 18 a Landesplanungsgesetz näher geprüft werden sollen/können. Hierzu gehört auch die Fläche, für die die Gemeinde Rieseby den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 17 "Windpark Saxtorf" getroffen hat. Da die von der Gemeinde Rieseby beantragte und von dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume am 04.09.2017 genehmigte Zurückstellung gemäß § 15 BauGB mit Ablauf des 03.09.2018 endet, muss davon ausgegangen werden, dass ohne eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB die gemeindlichen Planungsziele nicht erreicht werden.

Damit die gemeindliche Planung gesichert wird, ist die Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen.

Inhalt der Veränderungssperre:
  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt werden oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.
Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden. 
Durch Frau Prof. Dr. Leppin, Kanzlei Weissleder Ewer, Kiel, wird noch einmal die bisherige Historie zusammengefasst und rechtlich bewertet.

Hinsichtlich der aus dem TOP 8 gewonnenen Erkenntnisse ist anzuführen, dass die Wirtschaftlichkeitsprognose für die gesamte Laufzeit der Windkraftanlagen (20 Jahre) passen muss. Das planungsrechtliche Sicherungsbedürfnis der Gemeinde muss belastbar dargelgelegt werden.
Dritte können eine Veränderungssperre durch das Oberverwaltungsgericht in Schleswig im Eilverfahren prüfen lassen. Aktuell wird es als fraglich gesehen, ob diese bei dem Planungsziel 150 m durchstehen würde. In diesem Zusammenhang wird kurz auf mögliche haftungsrechtliche Fragen/Folgen eingegangen. Im Ergebnis wäre ein Haftungsfall nicht als gänzlich ausgeschlossen zu bewerten.

Durch den Protokollführer erfolgt der Hinweis, dass die Gemeinde Klarheit über den Planungsumfang schaffen muss. Nur so kann der Bebauungsplan inhaltlich weiter vorangetrieben werden.

Gemeindevertreter Dreves äußert, dass noch viele Fragen zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bestehen. Eine Gemeinde muss einem Investor keine Gewinnmaximierung sicherstellen. Diesbezüglich bestehen bereits Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Die inhaltlichen Fragen werden im Rahmen der Gemeindevertretung vorgebracht.

Durch den Protokollführer erfolgt der Hinweis, dass die Investoren für den Windpark Saxtorf eine Reduzierung der Gesamthöhe von 200 m auf 180 m angeboten haben. Hierzu erfolgte eine kurze Erörterung. Gemeindevertreter Dreves fragt nach, ob man aufgrund einer formlosen Erklärung auf eine entsprechende Anpassung der bestehenden Bauanträge vertrauen sollte. Dies gilt es, im Rahmen der Entscheidung über die Veränderungssperre zu beachten.

Ausschussmitglied Stüve bittet evtl. Fragen von Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern schriftlich zu formulieren und rechtzeitig vorher an die betroffenen Personen/Verwaltung weiterzuleiten. So könnten im Rahmen der Gemeindevertretung inhaltlich konkretisierte Antworten gegeben werden.

Abschließend berichtet der Bürgermeister kurz über eine Anfrage der CDU-Fraktion zu verschiedenen Punkten. Danach wird um Auskunft zu bisher angefallenen und den zu erwartenden Kosten gebeten. Ebenso wird um eine fachliche Einschätzung evtl. Schadensersatzforderungen an die Gemeinde gebeten. Die bisherigen Kosten werden auf ca. 60.000,00 € und die zu erwartenden Kosten auf gut 145.000,00 € beziffert.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass dieser Tagesordnungspunkt nur der Information dient. Eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung wird nicht gefasst. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik

zu TOP 10. Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Rieseby, für das Gebiet südlich der Straße "Dingstock", westlich des Saxtorfer Weges

zu TOP 10.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 45/2018
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet südlich der Straße "Dingstock", westlich des Saxtorfer Weges der Gemeinde Rieseby und die Begründung haben in der Zeit vom 04.06.2018 bis zum 05.07.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 22.05.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.    
Der aktuelle Stand der Planung sowie die vorgebrachten Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungsvorschläge werden durch Frau Zanon, Büro Springer, vorgetragen. Auf einzelne Nachfragen wird kurz eingegangen. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet südlich der Straße "Dingstock", westlich des Saxtorfer Weges abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:

(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 46/2018
Siehe Beschlussvorlage 44/2018.    

Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet südlich der Straße "Dingstock", westlich des Saxtorfer Weges bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 23 durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplanes Nr. 23 in Kraft.

Die Bekanntmachung wird erst nach der Unterzeichnung des Erschließungsvertrages erfolgen.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel"

zu TOP 11.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 48/2018
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Rieseby und die Begründung haben in der Zeit vom 28.06.2018 bis zum 30.07.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 18.06.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.    
Der aktuelle Stand der Planung sowie die vorgebrachten Stellungnahmen und die damit verbundenen Abwägungsvorschläge werden durch Frau Zanon, Büro Springer, vorgetragen. Auf einzelne Nachfragen wird kurz eingegangen. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 20 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:

(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer –wird Bestandteil des Originalprotokolls.)    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 50/2018
Siehe Beschlussvorlage 48/2018.    

Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr.20, für den Bereich des 1. Bauabschnittes, durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 20 in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Vorstellung der Erschließungsplanung für das Neubaugebiet "Baugebiet südlich Am Schulenkrug, westlich Heidkoppel" (Bebauungsplan Nr. 20)
Beschlussvorlage - 40/2018
Das für die Erschließungsplanung beauftragte Ingenieurbüro IPP aus Kiel stellt innerhalb der Ausschusssitzung ihre Ausarbeitungen zur Umsetzung der baulichen Maßnahme "B - Plan Nr. 20" in Rieseby vor und beantwortet eventuell anfallende Fragen zum Neubaugebiet.  
Herr Dähnis, IPP, Kiel, stellt die Inhalte der Erschließungsplanung für den 1. Bauabschnitt vor. Dabei wird auf folgende Inhalte näher eingegangen:
  • Ausbaubreite und Oberflächenbeschaffenheitder Verkehrsflächen
  • Entwässerung der Verkehrsflächen und der Privatgrundstücke einschl. SW-Pumpstation
  • Struktur des Regenrückhaltebeckens. Dies wird von Zeit zu Zeit auch kein Wasser vorhalten. Dies ist aufgrund der sandigen Böden bewusst gewählt und mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises RD-ECK abgestimmt.

Derzeit ist geplant, dass der Ausbau an der Grenze zum 2. Bauabschnitt endet. Lediglich der Anschluss der Frischwasserleitung soll, wie vom WBV Mittelschwansen gewünscht, im Bohrspülverfahren im Bereich "Heidkoppel" angebunden werden.

Auf einzelne Nachfragen wird näher eingegangen. Die Standorte der Hydranten werden mit der Gemeindewehrführer und dem WBV Mittelschwansen abgestimmt.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird abschließend um eine kurze Auskunft zum zu erwartenden Kaufpreis gebeten. Durch den Erschließungsträger wird diesbezüglich eine Aussage im Rahmen der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erfolgen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Ausführungen des Ingenieurbüros IPP zur Erschließungsplanung des Baugebietes südlich Am Schulenkrug, westlich der Heidkoppel zu entsprechen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Sachstandsbericht zur Förderanmeldung zur Sanierung der Riesebyer Sporthalle
Beschlussvorlage - 44/2018
Der Unterzeichner informiert kurz über die Förderanmeldung zur Sanierung der Sporthalle. Im Rahmen des Förderprogramms "Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030" wurde der Bedarf mittels eines umfangreichen Anmeldeschriftsatzes fristgerecht zum 30.06.2018 angemeldet. Bis 30.09.2018 bekommt die Gemeinde eine Rückmeldung, ob für die Maßnahme ein Förderantrag eingereicht werden kann oder nicht, d.h. die grundsätzliche Förderfähigkeit wird attestiert oder eben auch nicht.

Parallel gibt es in SH die Sportstättenförderrichtlinie, die am 19.06.2018 im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht wurde. Danach sind auch Sporthallen förderfähig, allerdings nur bis zu einer maximalen Hallenfläche von 18 m x 36 m. Die Riesebyer Halle misst 22,00 m x 46,28 m und ist damit deutlich größer und somit nicht über dieses Programm förderfähig. Daher macht eine Antragstellung diesbzgl. keinen Sinn.

Parallel hat sich mit Post vom 02.08.2018 möglicherweise eine weitere Fördermöglichkeit über den Bund aufgetan. Es wird empfohlen, den Versuch zu unternehmen, in dieses Förderprogramm aufgenommen zu werden. Da dieser Wille der Gemeinde durch die Gemeindevertretung dokumentiert werden muss, wurde eine separate Beschlussvorlage 58/2018 gefertigt und zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Wie im günstigsten Falle verfahren werden kann, wenn das Projekt bei mehreren Förderprogrammen aufgenommen wird, muss dann, nicht zuletzt im Vergleich der Förderquoten und -regularien entschieden werden. Eine Prüfung, ob Mittel kumuliert werden können, wäre dann früh genug.     
Die Inhalte der Sachverhaltsdarstellung werden ohne weitere Nachfragen oder Beschluss zur Kenntnis genommen. 

Beschluss:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.  

zu TOP 14. Einreichen einer Projektskizze zur "Grundhaften Sanierung der Sporthalle Rieseby" beim Bundes- Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Beschlussvorlage - 58/2018
Am 31.07.2018 hat das Bundesinnenministerium ein Förderprogramm mit dem Titel "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" aufgelegt. Es wird mit 100 MIO Euro ausgestattet und die Förderquote liegt bei 45 %. Bis 31.08.2018 müssen Anträge in Form einer Projektskizze kurzfristig über ein besonderesOnline-Portal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden. Ein GV-Beschluss muss die Teilnahme am Projektaufruf 2018 billigen und dokumentieren.
Da die Sporthalle Rieseby nicht zuletzt wegen ihrer Größe nicht nur von Riesebyern, sondern von Bürgern und Besuchern zahlreicher Nachbargemeinden sowohl für den Breitensport, insbesondere von der Jugend, aber auch von Senioren, als auch für kulturelle Anlässe genutzt wird, sind eine Vielzahl der Förderkriterien des Förderprogramms erfüllt. Zudem würde die mit einer Sanierung der Halle angestrebte energetische Sanierung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Mit einer Entscheidung über die Aufnahme des Projektes ins Förderprogramm kann kurzfristig im Oktober 2018 gerechnet werden, weil bei positiver Entscheidung bis 15. November 2018 ein formeller Zuwendungsantrag nebst Anlagen vorzulegen wäre.    
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden erläutert, dass ein Zuschuss bis zu 1 Mio. € betragen könnte.

Insgesamt werden durch Gemeindevertreter Dreves Bedenken vorgetragen, dass sich das Vorhaben weiter verzögert. Es sollte eine Entscheidung vorbereitet werden. Hierzu erwidert der Ausschussvorsitzende, dass sich ein Baubeginn vor Entscheidung über die Förderung negativ auswirken kann. Mit den Ergebnissen der Anträge ist zeitnah zu rechnen und sollte abgewartet werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, das Projekt "Grundhafte Sanierung der Sporthalle Rieseby" als Projektskizze 2018 beim BBSR einzureichen.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Masterplan zur Werterhaltung im Kanalsystem der Gemeinde Rieseby
Beschlussvorlage - 41/2018
Der Antrieb für die im Moment stattfindenden Kanalsanierungen in der Dorfstraße und an deren Rändern sowie für die das kommende Jahr geplanten Sanierungen in der L27 (Eckernförder Landstraße, Dingstock und Kappelner Landstraße) ergab sich im Wesentlichen durch die Ankündigung der Baulastträger Land und Kreis, Asphaltdeckenerneuerungen auf der K83 & K 59 sowie L 27 durchzuführen. In den zahlreichen Beschlussvorlagen, den Ausführungen des Planungsbüros und den Beratungen der Gemeinde wurde darauf hingewirkt und beschlossen, dass vor den Asphaltdeckenerneuerungen die offenen Kanalsanierungen erledigt werden.

Während nun die Sanierungsarbeiten begonnen haben und Rieseby über viele Monate eine Umleitungsstrecke der B76 gewesen ist, müssen und wollen sowohl das Planungsbüro als auch die Amtsverwaltung darauf hinweisen, dass neben den jetzt nur in offener Bauweise zu sanierenden Schadstellen auch noch weitere Schadstellen in selbigen Straßen vorhanden sind, die "erfreulicherweise" noch in geschlossener Bauweise saniert werden können. Jedoch darf mit der Durchführung jener geschlossenen Sanierungen nicht mehr lange abgewartet werden, denn dann droht, dass sich die Ausprägung des Schadensbilder derart verschlechtert, dass eine wirtschaftliche geschlossene Sanierung nicht mehr möglich ist.

Überdies ist es kein Geheimnis, dass auch im übrigen Ort Sanierungsbedarf am Kanalsystem besteht. Für das Schmutzwasserkanalsystem wurde schon Mitte 2014 das Sanierungskonzept beschlussgemäß vorgelegt. Dieses attestierte einen Sanierungsaufwand von 961.000 €.
Anfang 2017 wurde dann nach der Aufnahme des Regenwasserkanalsystems auch das dazugehörige Sanierungskonzept vorgelegt. Dieses attestierte einen Sanierungsaufwand im Regenwasserkanalsystem von 4.853.000 €.
Darüber hinaus ist mittlerweile bekannt, dass es auch Handlungsbedarf auf der Kläranlage gibt. Die schon im Juli 2017 beschlossene Berechnung der Leistungsfähigkeit der Kläranlage Rieseby wurde im November 2017 vorgelegt und vorgestellt. Aufgrund des Ergebnisses wurde Ende November 2017 in der GV beschlossen, eine Vorplanung zur nachhaltigen Schmutzwasserreinigung in der Gemeinde Rieseby erstellen zu lassen. Diese Vorplanung ist unterdessen fertiggestellt. Da die im August 2018 anstehenden Sitzungen der Gemeinde schon sehr lange und beratungsintensive Tagesordnungen aufweisen, wird die Vorstellung der Studie in der darauffolgenden Sitzungsrunde stattfinden. Ungeachtet dessen muss die Gemeinde aber so oder so davon ausgehen, dass auch hier abhängig von verschiedenen Varianten ein Investitionsvolumen von mehr als 2 MIO Euro zu finanzieren sein wird.

Da alle beschriebenen Maßnahmen aus den Gebührenhaushalten der Schmutz- und Regenwasserbeseitigung finanziert werden müssen und überdies aus mehreren Gründen nicht alles auf einmal geplant und umgesetzt werden kann oder sollte, bedarf es der Moderation und Konzeptionierung. Daher empfiehlt Herr Andresen, dass ein kleines Gremium aus Reihen der Gemeindevertretung zusammen mit den jeweiligen Planungsbüros einen Masterplan zur Werterhaltung des Kanalsystems und der Kläranlage der der Gemeinde Rieseby erarbeitet. Dabei sollten auch ggf. erforderliche Deckensanierungsmaßnahmen an innerorts führenden, heute schon sehr maroden Gemeindestraßen (z.B. Sönderbyer Weg) in Betracht gezogen werden, weil diese wiederum eine vorangehende offene Kanalsanierung bedingen. Ferner müssen Dringlichkeiten abgewogen und behördliche Zwänge (Auflagen der Wasserbehörde…) bei der Priorisierung von Einzelmaßnahmen berücksichtigt werden. Es ist offensichtlich, dass diese Erarbeitung eines Prozesses bedarf und nicht kurzfristig zu leisten sein wird. Umso wichtiger ist es, sich zeitnah des Themas anzunehmen und nicht zuletzt in Bezug auf die Gebührenentwicklung eine Strategie zu entwickeln.  
Der aktuelle Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden zusammenfassend vorgetragen und auf einzelne Nachfragen näher eingegangen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen,
  1. aus genannten Gründen die Vorplanung für die geschlossene Kanalsanierung für die Straßen Dorfstraße, Saxtorfer Weg, Kappelner Landstraße, Dingstock und Eckernförder Landstraße zu beauftragen. Das Ergebnis ist dem Bauausschuss in einer Sitzung zu Beginn 2019 vorzutragen. Erste dafür erforderliche Mittel in Höhe von rund 10.000 € werden über den Haushalt 2019 bereit gestellt.
  2. ein Gremium, bestehend aus jeweils einem Vertreter der jeweiligen Fraktionen, zu bilden und zusammen mit den Planungsbüros und der Amtsverwaltung einen Masterplan zur Werterhaltung des Kanalsystems und der Kläranlage der Gemeinde Rieseby zu entwickeln.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Antrag der CDU-Fraktion zur verkehrlichen Nutzung des Sönderbyer Weges
Beschlussvorlage - 53/2018
Durch den Fraktionsvorsitzenden der CDU wurde mit Datum vom 13.07.2018 folgender Antrag gestellt:
"Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, hier der Bürgermeister, wird aufgerufen, das Amt Schlei-Ostsee damit zu beauftragen, Lösungen für die Verkehrssituation im Sönderbyer Weg zu präsentieren.
Dazu gehört
  • der Schwerlastverkehr im Sönderbyer Weg soll auf 7,5 Tonnen begrenzt werden
  • der Gemeindevertretung sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie das Verkehrssystem im Sönderbyer Weg verbessert werden kann unter der Berücksichtigung, dass kostenfreie Parkplätze geschaffen werden

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wird aufgerufen, umgehend das Amt Schlei-Ostsee zu beauftragen, Lösungsvorschläge zur Entspannung der Verkehrssituation im Sönderbyer Weg zu erarbeiten und diese der Gemeinde zur Entscheidung vorzulegen." 
Unter Berücksichtigung der bereits vorangeschrittenen Zeit wird der Antrag der CDU-Fraktion durch Herrn Mordhorst für die heutige Sitzung zurückgezogen. Der Antrag soll direkt auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung erörtert werden. Hiergegen erhebt sich innerhalb des Ausschusses kein Widerspruch. 

Beschluss:
Der Bürgermeister soll ein leistungsfähiges Ingenieurbüro mit der Umsetzung der im Antrag genannten Prüfaufträge beauftragen.

zu TOP 17. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung im Ortsteil Buchholz auf maximal 50 km/h
Beschlussvorlage - 54/2018
Frau Kirsten Jöhnk hat im Auftrag der Buchholzer Bürger (siehe Unterschriftenliste) den anliegenden Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung bei der Gemeinde Rieseby gestellt.     
Durch Ausschussmitglied Stüve wird darauf hingewiesen, dass seiner Einschätzung nach die Gemeinde Rieseby mit keinen weiteren Genehmigungen dieser Art rechnen kann. Während seiner Zeit als Ausschussvorsitzenden sind ihm noch entsprechende Einschätzungen, die im Rahmen von Verkehrsschauen mit dem Kreis RD-ECK, der Polizei und dem Ordnungsamt geäußert wurden, in Erinnerung.

Grundsätzlich verschließt sich die Gemeinde aber nicht weiterer Anträge, auch auf Gefahr hin, dass diese abgelehnt werden könnten. 

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Ortsteil Buchholz der Gemeinde Rieseby auf maximal 50 km/h bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Vereinheitlichung der Geschwindigkeit auf der L 27 vom Ortsteil Hörst bis zum Ortsteil Patermeß auf 70 km/h.
Beschlussvorlage - 55/2018
Frau Kirsten Jöhnk beantragt die Geschwindigkeit auf der L 27 vom Ortsteil Hörst bis zum Ortsteil Patermeß auf 70 km/h zu vereinheitlichen.
Hinweis: Dies stellt sich als sehr schwierig dar. Die Geschwindigkeitsreduzierung auf der L 27 wurde seinerzeit bereits einmal angeordnet. Diese Anordnung musste aufgrund des Eingreifens der Aufsichtsbehörde(eingeschaltet vom LBV) zurückgezogen werden.     
Ausschussmitglied Stüve verweist auch hier auf den Hinweis, den er unter TOP 17 vorgebracht hat. Weitere Veränderungen werden auch vom Bürgermeister als schwierig bewertet. Die Gemeinde wird sich aber auch diesem Antrag nicht entgegenstellen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Antrag auf Vereinheitlichung der Geschwindigkeit auf der L 27 vom Ortsteil Hörst bis zum Ortsteil Patermeß auf 70 km/h bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen.    

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben
Nachdem die Öffentlichkeit der Sitzung wiederhergestellt wurde, wird diese über die Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung informiert. 


Norbert Jordan  Roland Axmann 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender