N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Rieseby vom 11.02.2019.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.46 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (w. B.) Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik
wählbarer Bürger Hans-Peter Goos
Ausschussmitglied Norbert Koberg
Ausschussmitglied Jens Kolls
Ausschussmitglied Sabine Schultze
stellv. Ausschussvorsitzender Hans-Josef Verhasselt

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Volker Plath (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Doris Rothe-Pöhls
Gemeindevertreter Roland Axmann
Gemeindevertreter Thorsten Bastian
Gemeindevertreter/in Uta Brandenburg
Gemeindevertreter Jörg Drenkov
Gemeindevertreter Frank Dreves
Gemeindevertreter/in Frank Frühling
Gemeindevertreter Kai Lemke
Gemeindevertreter Peter Märten
Gemeindevertreter Bernd Mordhorst
Gemeindevertreterin Christine Scheller
Gemeindevertreter/in Martin Schlierkamp
Gemeindevertreterin Katharina Schmidt
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Verwaltung Anja Schnutz
4 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung wählbarer Bürger/innen
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Anträge und Anfragen
7. Antrag der WGR-Fraktion auf Änderung der gemeindlichen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 18/2019
8. Antrag der BVR-SSW Fraktion auf Änderung der gemeindlichen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 19/2019
9. Antrag der BVR-SSW Fraktion auf Digitalisierung des Gemeinderates und der Ausschusmitglieder
  Beschlussvorlage - 17/2019
10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 14/2019
11. Antrag auf Zuschuss der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rieseby für die Anschaffung eines Rasentreckers
  Beschlussvorlage - 16/2019
12. Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby
  Beschlussvorlage - 4/2019
13. Weitere Planungen für förmlichen Fördermittelantrag zur Sanierung der Sporthalle Rieseby nach Fördermittelzusage
  Beschlussvorlage - 78/2018
14. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 15/2019
15. Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens
  Beschlussvorlage - 76/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Antrag auf finanzielle Unterstützung des Reitturniers in Damp am 30./31.03.2019
  Beschlussvorlage - 22/2019
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung wählbarer Bürger/innen
Die Bürgermeisterin verpflichtet die wählbaren Bürger Herrn Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik und Herrn Hans-Peter Goos zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung gemäß § 21 der Gemeindeordnung. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
Der Tagesordnungspunkt 16 "Antrag der CDU-Fraktion zur verkehrlichen Nutzung des Sönderbyer Weges" wird von der Tagesordnung entfernt. Die Tagesordnung wird um den Punkt "Personalangelegenheiten" als neuer TOP 17 und um den Punkt "Antrag auf finanzielle Unterstützung des Reitturniers in Damp am 30./31.03.2019" als neuer TOP 18 erweitert. Die Tagesordnungspunkte 16 und 17 werden nicht öffentlich behandelt. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Tagesordnung. 

zu TOP 6. Anträge und Anfragen
Anträge und Anfragen liegen nicht vor. 

zu TOP 7. Antrag der WGR-Fraktion auf Änderung der gemeindlichen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 18/2019
Die Fraktion der WGR beantragt, die Entschädigungssatzung hinsichtlich der Teilnahme von wählbaren Bürgern, die einem Ausschuss vorstehen, an den Sitzungen der Gemeindevertretung zu ändern. Bisher erhielten Personen in solche Konstellation, kein Sitzungsgeld, obwohl sie als Ausschussvorsitzende über Angelegenheiten aus ihrem Ausschuss in der Sitzung der Gemeindevertretung berichten. Daher schlägt die WGR vor, den § 2 der Entschädigungssatzung um einen neuen Absatz 3 zu ergänzen. Gemäß Mitteilung der Kommunalaufsicht, müsste dieser Absatz aber einen Hinweis auf § 46 Abs. 3 GO haben, weil dort diese personelle Konstellation geregelt ist. 

(3)            Die nicht der Gemeindevertretung angehörenden Vorsitzenden der Ausschüsse, im Sinne von § 46 Absatz 3 Gemeindeordnung, erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung ein Sitzungsgeld von 33% des Höchstsatzes der Verordnung.


Beschluss:
Es wird beschlossen, die Entschädigungssatzung gemäß des Antrags der WGR zu ändern. Diese Änderung gilt rückwirkend zum 01.01.2019.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag der BVR-SSW Fraktion auf Änderung der gemeindlichen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 19/2019
Die Fraktion der BVR-SSW beantragt, die Entschädigungssatzung der Gemeinde Rieseby zu ändern. Es soll künftig von einem reinen Sitzungsgeld auf eine Kombination aus monatlicher Pauschale und Sitzungsgeld nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b umgestellt werden. Dies wird wie folgt begründet:

"Da des Öfteren Besprechungen, Veranstaltungen und Sitzungen außerhalb des Gemeinderats zum Beisp. im Amtsgebäude stattfinden, für die es keine Entschädigungen gibt. Ist eine Anhebung der bisherigen Entschädigung zu empfehlen, um eine finanzielle Belastung (Fahrkosten) der Mitglieder des Gemeinderats so gering wie möglich zu halten."
Bisher wird eine Entschädigung pro Sitzung von 65 % des Höchstsatzes (33,- €) für eine Sitzung gezahlt (= 21,46 €). Durch die beantragte Änderung soll eine monatlich Pauschale von 30,- € und eine Sitzungsgeld je Sitzung von 23,- € gezahlt werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Entschädigungssatzung der Gemeinde Rieseby zu ändern. Eine monatliche Pauschale wird abgelehnt. Gemeindevertreter, die an einer Gemeindevertretersitzung teilnehmen, sollen 100 % des Höchstsatzes erhalten. Ausschussmitglieder, die an einem Ausschuss teilnehmen, sollen ebenfalls 100 % des Höchstsatzes erhalten. Gemeindevertreter, die an einer Ausschusssitzung teilnehmen, sollen 50 % des Höchstsatzes erhalten. Ausschussvorsitzende, die wählbare Bürger sind, erhalten ebenfalls 50 % des Höchstsatzes, wenn sie an einer Gemeindevertretersitzung teilnehmen. Diese Änderung gilt rückwirkend zum 01.01.2019.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Antrag der BVR-SSW Fraktion auf Digitalisierung des Gemeinderates und der Ausschusmitglieder
Beschlussvorlage - 17/2019
Der Gemeinde liegt ein Antrag der BVR-SSW Fraktion auf Digitalisierung des Gemeinderates und der Ausschussmitglieder vor. Der Antrag liegt der Vorlage bei.  

Beschluss:
Das Thema "Digitalisierung" wird positiv aufgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Vorhaben jedoch nicht realisierbar. Das Thema soll im letzten Finanzausschuss des Jahres erneut beraten werden. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 14/2019
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Rieseby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2018.           

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Rieseby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag auf Zuschuss der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rieseby für die Anschaffung eines Rasentreckers
Beschlussvorlage - 16/2019
Der Gemeinde Rieseby liegt ein Antrag auf Zuschuss der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rieseby für die Anschaffung eines Rasentreckers vor. Der Antrag liegt der Vorlage bei.   

Beschluss:
Die Nachhaltigkeit der Reparatur des vorhandenen Treckers soll geprüft werden. Die Angelegenheit wird vertagt. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 12. Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby
Beschlussvorlage - 4/2019
Die Kirchengemeinde Sieseby stellt mit Schreiben vom 14.12.2018 einen Antrag auf Zahlung eines jährlichen Zuschusses zur Deckung des Defizites für den Betrieb des Friedhofes in Sieseby in Höhe von 4,00 € je Einwohner.
In der Gemeinde Rieseby selbst befindet sich ein Simultanfriedhof der Kirchengemeinde Rieseby, an dessen Betriebsdefizit sich die politische Gemeinde bereits gemeinsam mit der Gemeinde Loose beteiligt. Hierbei werden bereits alle Einwohner der Gemeinde zugrunde gelegt.
Der Friedhof in Sieseby ist für die Gemeinde Rieseby kein Simultanfriedhof, da dies nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BestattG voraussetzt, dass "die Gemeinde weder einen eigenen Friedhof unterhält noch die Bestattung durch Formen der kommunalen Zusammenarbeit sicherstellen kann." Bei der Gemeinde ist davon auszugehen, dass diejenige gemeint ist, in deren Gebiet der kirchliche Friedhof liegt. Die Gemeinde Rieseby ist folglich nicht verpflichtet das Betriebsdefizit des Siesebyer Friedhofes anteilig zu übernehmen. Hierzu wird den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern der Auszug einer rechtlichen Beurteilung von Prof. Dr. Marcus Arndt vorgelegt.
Ihrer originären Bestattungspflicht kann die Gemeinde Rieseby mit der Bestattungsmöglichkeit auf dem Friedhof in Rieseby nachkommen.     

Beschluss:
Die Gemeinde Rieseby ist grundsätzlich bereit, sich am Defizit des Siesebyer Friedhofes mit jährlich pauschal 250,- € zu beteiligen.     

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Weitere Planungen für förmlichen Fördermittelantrag zur Sanierung der Sporthalle Rieseby nach Fördermittelzusage
Beschlussvorlage - 78/2018
Erste Beratungen über die Sanierung der Sporthalle fanden im Dezember 2013 statt. Die seither durchgeführten Beratungen haben keine eindeutige Marschrichtung vorgegeben. Daher sind auch die 2014 ersten Planungsideen nicht in eine Richtung vertieft worden.
Die Gemeindevertretung hat sich jetzt zuletzt in der Sitzung am 28.08.2018 über den Sachstand zur Förderanmeldung hinsichtlich der Sanierung der Sporthalle Rieseby informieren lassen. Seinerzeit wurde durch die Verwaltung erklärt, dass zwei Anmeldungen getätigt wurden / werden.
Mittlerweile ist bekannt, dass die Gemeinde Rieseby aus dem Impuls-Programm 2030 in den Genuss von 1 MIO Euro Zuschuss kommen kann. Dazu bedarf es als nächsten Schritt der Stellung eines konkreten Förderantrags. Bisher mussten bei der Förderanmeldung nur sehr grobe Daten und Beschreibungen geliefert werden, die die Verwaltung auf Basis der Planungen der letzten Jahre und des Ergebnisses der Sportstättenanalyse selbst verfasst hat. Jetzt muss bis Mitte August 2019 eine Entwurfsplanung mit einer Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt werden. Auf dieser Grundlage kann die Verwaltung bis zum Ende der Einreichfrist am 30.10.2019 den formellen Förderantrag verfassen und einreichen. Eine offizielle Bewilligung des angekündigten Zuschusses ist, für den Fall, dass die Sanierung beschlossen wird, sehr wahrscheinlich.
Darüber hinaus wurde durch die Verwaltung am 06.09.2018 eine weitere Förderanmeldung beim Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur über den Projektträger Jülich vorgenommen. Der Projektträger hat am 30.11.2018 schriftlich eine Fristverlängerung zur Einreichung von Projekten vom 23.11.2018 bis zum 19.12.2018 mitgeteilt. Eine Reaktion, ob die Gemeinde Rieseby auch aus diesem Förderprogramm in den Genuss eines Zuschusses kommen kann, steht noch aus. Sofern dieses der Fall sein sollte, müsste als erstes die Kumulierbarkeit der Mittel mit dem Impulsprogramm geprüft werden.
Bei der jetzt erforderlichen Beratung wird sicherlich maßgeblich die Höhe der aufzubringenden Kofinanzierung durch die Gemeinde Rieseby von Bedeutung sein. Die Kostenschätzung der verschiedenen Varianten stammt aus 2014. Es ist hinlänglich bekannt, dass die Preissteigerungen im Bausektor in den letzten Jahren enorm waren. Im Mittel der Gewerke muss wohl eine Steigerungsquote von 5 % angenommen werden. Diese zugrunde legend wurden die Preissteigerungen in folgender Tabelle notiert:

graphic

Bei einem relativ wahrscheinlich in Aussicht stehenden, gedeckelten Zuschuss von 1 MIO Euro aus dem IMPULS-Programm ist also größenordnungsmäßig stets die Kofinanzierung aufzubringen, die in der vorletzten Zeile der Tabelle ausgewiesen ist. In der letzten Zeile stehen die sich jeweils zu den Varianten ergebenden Förderquoten.
In der letzten Spalte (Variante 4) ist der Ersatzbau einer neuen Sporthalle erwähnt. Ein Ersatzbau einer Halle würde aus dem IMPULS- Programm bezuschusst, wenn die Sanierungskosten 80 % der Neubaukosten übersteigen. Jetzt ergeben sich berechtigte Fragen:
  1. Frage an den Zuschussgeber: Da der Ersatzbau einer Dreifeldhalle aus Kostengründen völlig illusorisch ist, würde theoretisch statt einer Dreifeldhalle höchstens der Ersatzbau einer Zwei- oder Einfeldhalle in Frage kommen. Würden der Gemeinde die 1 MIO Euro Zuschuss auch bewilligt, wenn eine kleinere Halle als Ersatzbau errichtet würde? Diese Frage hat Herr Andresen im "Bildungsministerium" gestellt. Da die Frage dort bisher eher so gestellt wurde, ob auch eine größere Halle gefördert würde, konnte nicht sofort eine Antwort gegeben werden. Eine Rückmeldung bis Anfang Februar wurde angekündigt.
  2. Frage an die Gemeinde selbst: Kommt der Ersatzbau einer kleineren Halle nach der Vorlage des Ergebnisses der Sportstättenanalyse überhaupt in Frage?
Bei den Kosten des Ersatzbaus ist der Aufwand für den Abriss der Dreifeldhalle und den Verschluss der "Wunden" am Sportheim noch nicht berücksichtigt.
Um das Projekt jetzt weiter voranzutreiben zu können, bedarf es zunächst der Willensbekundung über einen Beschluss der Gemeindevertretung. Es muss sich erklärt werden, welche der aufgezeigten Varianten weiter verfolgt werden soll. Objektiv betrachtet scheint unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen die Variante 1 als am sinnvollsten.
Für welche Varianten auch immer, es müssen weitere Planungen bis zur Entwurfsreife beauftragt werden. Da bei der derzeitigen konjunkturellen Lage auch die Planungsbüros Vorlauf benötigen, müssen diese Planungen quasi jetzt beauftragt werden, damit das Ergebnis im August vorgelegt werden kann. Die Grundlagenermittlungen aus 2014 können dabei natürlich verwertet und auf das Honorar angerechnet werden.
Da es in der Beratung nicht um Details der Umsetzung geht, sondern um die grundsätzliche Entscheidung, ob und wie überhaupt fortgefahren wird, wurde auf die Einladung der Planer verzichtet. Sollten sich beim Studium dieser Vorlage Fragen ergeben, wird darum gebeten, diese rechtzeitig vor der Sitzung an Herrn Andresen zu stellen.

Zusatzgedanke:
Anlässlich einer Vorbesprechung zu den weiteren Beratungen zur Entwicklung der Kläranlage wurde die Idee geäußert, über eine Photovoltaikanlage selbst Strom für den Eigenverbrauch auf der Kläranlage zu produzieren. Tatsächlich ist der Gedanke in Verbindung mit der Sanierung der Sporthalle und dessen Dach möglicherweise interessant und wirtschaftlich. Die Fläche des Hallendaches macht rund 1.000 m² und jene des Umkleidetraktes weitere rund 300 m² aus. In Kombination mit der Variante 1 mit einer Erneuerung der Tragkonstruktion des Hallendaches ist das Aufständern von PV-Modulen technisch denkbar.
Trotz der vielen offenen Fragen und Wenns und Abers wagt Herr Andresen einen Beschlusstext vorzuschlagen:  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Variante 1 weiter zu verfolgen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, erforderliche Planungsaufträge zu verhandeln und eine Planung bis zur Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, zu erteilen. Diese Planungen sollen Grundlage für den formellen Förderantrag oder ggf. die formellen Förderanträge werden. Der Förderantrag bzw. die Förderanträge sind fristgerecht zu stellen. Erforderliche Mittel für zu erbringende Planungsleistungen in Höhe von abgeschätzt rund 100.000 € werden über den Haushalt zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 15/2019
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.       
Im Rahmen der Haushaltsberatung werden folgende Punkte mit aufgenommen:
Planungskosten Turnhalle: 100.000,00 €
Erwerb Luftkompressor für die Feuerwehr 2.600,00 €

Die geänderte Haushaltssatzung und eine aktuelle Rücklagenübersicht liegen der Niederschrift bei. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     4.790.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     4.790.400 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     931.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     931.400 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     1.100.000EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        14,48 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     380 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     380 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     380 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.         

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Verzicht auf die Aufnahme eines Darlehens
Beschlussvorlage - 76/2018
Die Gemeinde Rieseby hat am 21.07.2016 beschlossen, für die Anschaffung von zwei neuen Feuerwehrfahrzeugen, sowie der Anschaffung eines neuen Traktors, ein Darlehen in Höhe von 430.000 € aufzunehmen. Zudem wurden für die Inspektion der Regenwasserkanäle zusätzliche 100.000 € Darlehensaufnahme im Haushalt 2017 vorgesehen. Sowohl der Erwerb der Fahrzeuge, als auch die Inspektion der Regenwasserkanäle wurde nunmehr umgesetzt. Die Finanzierung erfolgte aus der allgemeinen Rücklage. Im Rahmen der Jahresrechnung 2017 wurde ein Haushaltseinnahmerest für die Darlehensaufnahme von insgesamt 530.000 € gebildet. Eine Aufnahme ist auf Grund der wirtschaftlichen Lage der Gemeinde nicht vorgenommen worden. Der Nachtrag 2018 der Gemeinde sieht einen Rücklagenstand zum 31.12.2018 in Höhe von 987.000 € vor. Der Schuldenstand beträgt zum 31.12.2018 1.267.000 €. Sowohl im Rücklagen-, als auch im Schuldenstand ist die Darlehensaufnahme von 530.000 € inbegriffen.        

Beschluss:
Die Gemeinde Rieseby beschließt die Darlehensaufnahme in Höhe von 530.000 € zu realisieren.       

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Antrag auf finanzielle Unterstützung des Reitturniers in Damp am 30./31.03.2019
Beschlussvorlage - 22/2019
Der Gemeinde Rieseby liegt ein Antrag des Vereins "Reitclub Damp e.V." auf finanzielle Unterstützung des Reitturniers in Damp am 30./31.03.2019 vor. Der komplette Antrag liegt der Vorlage bei.             

Beschluss:
Es wird beschlossen keinen Zuschuss zu gewähren. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 19. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Levien  Fynn Hoff-Hoffmeyer-Zlotnik 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender