Das Land beabsichtigt zur Unterstützung der Lehrkräfte und der Schüler Schulische Assistenzen einzurichten. Hierbei kann der Schulträger wählen, ob er die Anstellung der Assistenzkraft durch das Land vornehmen lässt, einen freien Träger beauftragt oder selbst eine Anstellung vornimmt.
Unklar ist, wie sich die Umsetzung der Einrichtung einer Schulassistenz in der Praxis auswirken wird. Sie soll Schüler und Lehrkräfte in pädagogischer Hinsicht unterstützen. Neben der schulischen Assistenz und den Lehrkräften helfen noch der Schulsozialarbeiter und Schulbegleiter mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben, die sich in der Praxis jedoch überschneiden können oder alternierend eintreten, so dass dieBedarfe vermutlich nie mit den speziell zugewiesenen Aufgaben der einzelnen Personen übereinstimmen. Mal ist das Land (Lehrkräfte), mal der Kreis (Schulbegleiter), mal das Amt für verschiedene Grundschulen im Amtsgebiet (Schulsozialarbeiter) und mal (aber auch nur dann, wenn sie es wollen) der Schulträger (Schulassistenz) zuständig. Vertretungserfordernisse vereinfachen die Situation nicht. Dieser Unsinn kann nicht nachvollzogen werden. Eine Lösung "aus einem Guss" wäre hilfreich.
Die Schulbegleitung von Kindern mit Behinderung wird mit der Einrichtung der Schulischen Assistenz um Anteile der pädagogischen Betreuung gekürzt, was gerade an kleinen Schulen zu erheblichen Bedarfskonflikten führen wird.
Aufgrund der von zahlreichen Schulträgern geäußerten Skepsis wird derzeit über schulträgerübergreifende Lösungen nachgedacht. Um diese Tendenz zu unterstützen sollte eine endgültige Entscheidung zunächst zurück gestellt werden. Für das kommende Schuljahr 2015/2016 ist durch Vereinbarung des Landes mit dem Landkreistag sichergestellt, dass die Schulbegleitung vollumfänglich weitergeführt wird, wenn noch keine Lösung hinsichtlich der Schulischen Assistenz gefunden wurde.
Soweit der Schulträger dem Land die Aufgabe abnehmen würde, würde er jährlich 125,00 € abzüglich 5% Verwaltungskosten je Schulkind (Stichtag: 19.09.2014) erhalten. Für die Grundschule Rieseby wären dies 96Kinder * 125,00 € abzüglich 5% = 11.400,00 €.
Bei der Einstellung einer Schulischen Assistenz in der Entgeltgruppe S 2 ließe sich damit eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von ca. 12 Stunden finanzieren. Die Assistenzkraft müsste sodann während der Schulzeit wöchentlich ca. 2 Stunden mehr arbeiten, da die längeren Ferienzeiten gegenüber dem kürzeren Urlaubsanspruch auszugleichen wären.
Hinsichtlich einer denkbaren Übertragung auf einen freien Träger liegen keine näheren Erkenntnisse vor.