Es wird beschlossen, die sich im Eigentum der Gemeinde Rieseby befindliche Straße "Mürholm" (Gemarkung Hörst, Flur 1, Flurstück 15 und Gemarkung Patermeß, Flur 1, Flurstücke 2 und 4/14) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Die Fläche ist in der Übersichtskarte grün gekennzeichnet.
Vorbehaltlich des abgeschlossenen Einbuchungsverfahrens wird außerdem beschlossen, die Straße "Petriholz" (Gemarkung Stubbe, Flur 4, Flurstück 12/2) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Die Fläche ist in der Übersichtskarte rot gekennzeichnet.