Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 08.12.2015 |
Betreff: |
Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung |
Sachverhalt: |
Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2012 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund. Zur Erzielung höherer Einnahmen enthält der anliegende Satzungsentwurf eine Erhöhung der Steuersätze auf 60,00 € für den ersten, 80,00 € für den zweiten und 100,00 € für jeden weiteren Hund. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund 120,00 € beträgt. Die Änderung in § 4 Abs. 3 dient der besseren Rechtsanwendung durch die Verwaltung. § 5 trägt dem Inhalt des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) Rechnung. § 7 Abs. 3 beinhaltet eine Mindeststeuerhöhe im Ermäßigungsfall von 27,00 €, die bei einer Erhöhung auf 60,00 € für den ersten Hund überflüssig ist. |
Abstimmungstext: |
Der Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer wird in der Fassung des Entwurfs vom 26.11.2015 mit folgender Änderung beschlossen: In Artikel 1 wird die Steuer für den ersten Hund auf 40,- € geändert. |
Anlagen: |
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Entwurf vom 26.11.2015) |