Im "Holmbrook" stehen zwischen Straße und Gehweg in einer gemeindlichen Grünanlage mehrere Straßenbegleitbäume. Das Wurzelwerk dieser Bäume hat zwischenzeitlich die vorhandene Oberfläche des Gehweges beschädigt und die verlegten Pflastersteine hochgedrückt. Hierdurch ist die Verkehrssicherheit gefährdet.
Da diese Bäume im Bebauungsplan als Straßenbegleitbaum festgesetzt sind, muss vor einer Fällung darüber beraten werden, ob die Bäume dauerhaft beseitigt werden sollen. Die Gemeinde würde sich somit selbst eine Befreiung von diesen Festsetzungen erteilen.
Aktuell ist fraglich, ob eine andere Baumart nachhaltig zu weniger Schäden geführt hätte oder führen würde. Um diesem Problem nicht erneut zu begegnen, könnte eine Kompensation dieses Eingriffs auf dem Klärwerksgelände im Verhältnis 1:2 erfolgen.
Zwei Bäume mussten bereits beseitigt werden, nunmehr gilt es über die übrigen Bäume zu beraten. Eine Fällung von Bäumen ist nur noch bis zum 29.02.2016 zulässig, danach erst wieder ab dem 01.10.2016.