Nach Rücksprache mit dem Kindergarten und der Bürgermeisterin wurde die Satzung der Gemeinde Rieseby für den gemeindlichen Kindergarten überarbeitet und folgende Punkte hinzugefügt:
In § 3 Abs. 2 wurde die Möglichkeit der Fortbildung und die gleichzeitige Schließung der Einrichtung hizugefügt. Gerade wenn Team-Fortbildungen geplant sind kann die Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden. Die Erziehungsberechtigten sollen, sobald diese Fortbildungen feststehen benachrichtigt werden.
In § 5 Abs. 6 wird fortan festgesetzt, dass auswärtige Kinder nur mit einer Kostenausgleichserklärung aufgenommen werden. Sollte ein Kind während der Betreuungszeit aus der Gemeinde Rieseby verziehen, so muss von der neuen Wohnortgemeinde eine Kostenausgleichserklärung vorgelegt werden. Sollte dies nicht geschehen, muss das Betreuungsverhältnis nicht fortgesetzt werden.
§ 7 Abs. 4 ermöglicht nun auch den Träger das Betreuungsverhältnis aus wichtigen Gründen zu kündigen.
§ 9 Abs. 2 enthält nun die aktuelle Gebühr für das Mittagessen.
Dem Beirat wurde die 1. Nachtragssatzung rechtzeitig zur Verfügung gestellt und die Stellungnahme sollte der Bürgermeisterin bzw. der Gemeindevertretung vorliegen. Diese Stellungnahme ist bei der Entscheidung über die Nachtragssatzung zu berücksichtigen.