N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Thumby vom 25.06.2019.

Sitzungsort:  im Feuerwehrhaus, Sieseby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Ulrike von Bargen
Gemeindevertreter Siegfried Braun
Gemeindevertreter Marc Kästner
Gemeindevertreter Ralf Leckband
Gemeindevertreterin Annkatrin Rogge
Gemeindevertreter Carsten Siebke
Gemeindevertreter Karl-Heinz Stöcken
Gemeindevertreter Joachim Wendt

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Thimo Siebke (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Jan Andresen
Protokollführer/in Mathias Schütte

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Sachstandsbericht zu den Planungen zum Bau eines Radweges an der K61 in der Gemeinde Thumby
  Beschlussvorlage - 9/2019
7. Sperrung von Wegen in der freien Landschaft zum Schutz des Seeadlers
  Beschlussvorlage - 10/2019
8. Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und der Abwasserbeseitigungssatzung
  Beschlussvorlage - 11/2019
8.1 Naturpark Schlei
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Leckband schlägt vor, das Thema Naturpark Schlei mit auf die Tagesordnung zu nehmen. Das würde dann TOP 8.1 werden.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht von Frau Bürgermeisterin von Bargen erfolgt zu folgenden Punkten:

  • Es sind neue Stromzähler in den WC´s installiert worden,
  • Die Kirche hat ihre Bäume in der Allee schneiden lassen. In diesem Zusammenhang wurde auch der Baum, der auf Gemeindeseite steht, beschnitten,
  • der WBV Mittelschwansen; hat einen neuen Hydranten in Guckelsby verlegt und hat den Hydranten in Grünholz ausgetauscht,
  • es wird für das Jahr 2020 eine/r Schiedsmann/Frau gesucht. Zuständig für die Bereiche Gemeinde Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark,
  • die Beschäftigten einer Gemeinde müssen alle drei Jahre beim Arbeitsmedizinischen Dienst vorstellig werden. Das gilt auch für die Gemeinde Thumby,
  • bezüglich des Breitbandausbaus wurden vier neue Gemeinden aufgenommen. Es wurde ein öffentlich rechtlicher Vertrag geschlossen und die Verbandssatzung dafür geändert.
  • Im letzten Amtsausschuss wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinden für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zuständig sind. Aus Haftungsgründen müsste einmal im Jahr eine fachmännische Prüfung erfolgen.
    Weiterhin wurde das neue Kindertagesstättengesetz angesprochen. Der Zuschuss für die Gemeinden liegt weiterhin bei 50 %.
    Am 31.08.2019 findet der Lauf ins Leben in Eckernförde statt.
    Die Digitalisierung wird auch in den Gemeinden des Amtes eingeführt. Es ist beabsichtigt, auch den Sitzungsdienst mit einzubeziehen.
  • Der Schulverband hat die Einführung der offenen Ganztagsschule für ein Jahr nach hinten geschoben,
  • Tätigkeiten und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten des Amtes, Frau Nina Jess,
  • Am 30.06.2019 findet die Welterbefeier in Haithabu-Dannewerk statt,
  • Einweihung des Schleidükers mit dem Ministerpräsidenten, mit anschließender Fahrradfahrt auf den Ostseeküstenradwanderweg. Von Olpenitz Richtung Weidefelder Strand,
  • Die Schlei wird weiterhin auf Plastikpartikel untersucht. Kleine Mengen seien noch vorhanden,
  • Treffen mit der Kirche bezüglich Gestaltung des Volkstrauertages in Barkelsby.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Sachstandsbericht zu den Planungen zum Bau eines Radweges an der K61 in der Gemeinde Thumby
Beschlussvorlage - 9/2019
Vorweg verweist Herr Andresen auf den Sachverhalt der letzten Vorlage und des letzten Beschlusses der Gemeindevertretung vom 06.09.2018.

Unterdessen wurde der Radwegebau vom Land SH erfreulicherweise als förderfähig anerkannt und ins Landesförderprogramm aufgenommen. Daher wurden die weitergehenden Planungen begonnen. Zunächst wurden die betroffenen Grundstücksbesitzer befragt, ob die Bereitschaft zum Verkauf eines Streifens Grund und Boden an die Gemeinde für einen Radwegebau denkbar ist. Man hat erklärt, dass man den Bau eines Radweges begrüßt und daher unter bestimmten Voraussetzungen auch bereit ist, dafür Grund und Boden zu veräußern. Für Verhandlungen müssten allerdings Pläne gezeigt werden, wie man sich den Bau vorstellt.

In Planungsgesprächen wurde in Abstimmung mit dem LBV-SH der zur Verfügung gestellte, vorläufige Projektzeitenplan erstellt. Dieser sieht in groben Zügen vor, dass in 2019 die Planung so weit vorangetrieben wird, dass Grunderwerbspläne vorliegen und auf Basis dessen Grunderwerbsverhandlungen geführt und Vorverträge abgeschlossen werden können. Ferner soll der formelle Förderantrag auf Basis der qualifizierten Entwurfsplanung an das Land SH gestellt werden. Parallel und bis Erhalt der Bewilligung der Fördermittel sollen die Ausführungsplanungen dann in der ersten Jahreshälfte 2020 vollendet werden, damit anschließend in der zweiten Jahreshälfte die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen vollzogen werden kann. Damit ist ein Baubeginn aus heutiger Sicht und bei positiver Entwicklung des Projektes zu Beginn 2021 wahrscheinlich.

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde als späterer Übernehmer des Radweges wurde von dieser Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung gebeten. Ferner wurde angeregt, dass der Kreis bei seiner Haushaltsplanung für 2021 Mittel für die Asphaltdeckenerneuerung der K61 vorsieht und diese Maßnahme mit der Radwegemaßnahme koppelt.

Als nächstes steht am 09.05.2019 ein erster Abstimmungstermin mit der unteren Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde an. Ferner wird versucht, Bestandspläne des Straßenkörpers zu erhalten und erste Vermessungen werden organisiert.


Hinsichtlich des Mittelbedarfes dürften die bereits beschlossenen 50.000 € zunächst ausreichen. Sobald auf Basis der beginnenden Planungen eine belastbarere Kostenschätzung vorliegen wird, werden auch die Planungskosten (Ingenieurbüro, Baugrunderkundung, Vermessung, Straßenverkehrssicherheitsaudit...) und der daraus für die zweite Jahreshälfte 2019 und das Jahr 2020 hervorgehende Mittelbedarf genauer beziffert werden können. Spätestens dann wird auch ein Finanzierungsplan zu erstellen und im Finanzausschuss zu beraten sein.   


Beschluss:
Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebene Vorgehensweise zu verfolgen.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Sperrung von Wegen in der freien Landschaft zum Schutz des Seeadlers
Beschlussvorlage - 10/2019
Im Gemeindegebiet Thumby ist in einer Forstfläche ein Seeadler ansässig. Spaziergänger und Dritte nutzen aktuell Wege in der freien Landschaft, die sich u. a. im Nahbereich des Horstes befinden. Um die Störung des Seeadlers so gering wie möglich zu halten, beabsichtigt der Grundeigentümer die Sperrung seiner in der freien Landschaft vorhandenen Wege.

Gemäß § 31 Landesnaturschutzgesetz S.-H (LNatschG) können Wegen in der freien Landschaft gesperrt werden. Die Sperrung kann mit Genehmigung der Gemeinde befristet erfolgen soweit der Schutz der Erholungssuchenden oder der Natur oder schutzwürdige Interessen der Eigentümerinnen oder Eigentümer oder sonstiger Nutzungsberechtigten dies erfordern. Die Genehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Für die Sperrung der Wege ist grundsätzlich die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zuständig.


Der Eigentümer des Weges bittet um entsprechende Zustimmung zur Sperrung.  
Es wird gemäß Vorlage entschieden.

Beschluss:
Dem Antrag des Grundeigentümers auf Sperrung von Wegen in der freien Landschaft wird zum Schutz des Seeadlers zugestimmt. Die Sperrfristen sind durch die Untere Naturschutzbehörde festzulegen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anpassung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und der Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorlage - 11/2019
Mit Schreiben vom 03.05.2019 hat die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Gemeinde Thumby über folgenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt:

"Die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung in den Gemeinden ist in der Regel in zentral und dezentral zu entwässernde Gebiete aufgeteilt. Einige kleine Gemeinden haben sich aber entschlossen, ausschließlich eine dezentrale Abwasserbeseitigung mittels Kleinkläranlagen zu betreiben.
Die Lage und die bauliche Struktur der Gebiete bot oftmals nur die Möglichkeit, das in Kleinkläranlagen gereinigte Schmutzwasser zusammen mit dem Niederschlagswasser über sogenannte "Bürgermeisterkanäle" gemeinschaftlich abzuleiten.

Dieses entspricht jedoch nicht den rechtlichen Grundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine zusätzliche Regelung in die Landesfassung der DIN 4261 (Kleinkläranlagen) eingeführt, die unter vorgegebenen Bedingungen einen Anschluss von Kleinkläranlagen an "Bürgermeisterkanäle", zukünftig Regenwasserkanäle bezeichnet, zulässt.

Seit längerem wird in einer Gemeinde die Umsetzbarkeit dieser Regelung geprüft und steht nun kurz vor dem Abschluss im Sinne des o.a. Erlasses.

Mit diesem Hintergrund fordere ich nun alle anderen Gemeinden mit "Bürgermeisterkanälen" auf, die Ziffer 1.4 aus der DIN 4261(Landesfassung) umzusetzen.
Ich gebe den betroffenen Gemeinden bis 30.12.2019 Zeit, sich der Sache anzunehmen und eine den Umständen angepasste und umsetzbare Lösung (Konzept, Satzung) zu erarbeiten und bei mir einzureichen.
Daraus folgen auch Änderungen und Aufhebungen von wasserrechtlichen Erlaubnissen, die die untere Wasserbehörde zu bescheiden hat."

Ziffer 1.4 sagt folgendes aus:
Die gemeinsame Ableitung von Regenwasser und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gereinigtem Schmutzwasser aus bestehenden Kleinkläranlagen in einem bestehenden Kanal ist zulässig, sofern die Gemeinde die Abwasserbeseitigungspflicht wieder übernimmt und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke das nach dem Stand der Technik gereinigte Abwasser als Indirekteinleiter in den Regenwasserkanal einleiten.

Dies passt insoweit mit anderen anhängigen Anträgen im Bereich Sieseby zusammen. Unter Berücksichtigung dieser Anträge und dass spätestens zum 01.01.2021 das Abwasserbeseitigungskonzept, die Abwasserbeseitigungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung anzupassen sind, sollte die Gemeinde bereits frühzeitig mit den vorbereitenden Maßnahmen beginnen. Dies wird notwendig, da die Beitrags- und Gebührensatzung zum 31.12.2020 ausläuft. Die dann neu zu erlassene Satzung muss auf rechtlich aktuellen Grundlagen beruhen.
Sofern der 30.12.2019 nicht eingehalten werden kann, ist bei der Unteren Wasserbehörde eine entsprechende Fristverlängerung zu beantragen.  
Es wird gemäß Vorlage entschieden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes, der Abwasserbeseitigungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung auf den Weg zu bringen. Das Amt wird gebeten, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Sofern der 30.12.2019 nicht eingehalten werden kann, ist bei der Unteren Wasserbehörde eine entsprechende Verlängerung der Frist zu beantragen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.1 Naturpark Schlei
Nach kurzer Diskussion beschließt die GV mehrheitlich, dem Naturpark-Schlei e.V. nicht beizutreten.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist, kann diese nicht über den im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschluss informiert werden.


Mathias Schütte  Ulrike von Bargen 
Protokollführer/in  Bürgermeister