Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Thumby

Beschlussvorlage
1/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
13.02.2012

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Erschließung von Fördermöglichkeiten im ländlichen Wegebau

Sachverhalt:

Über die Aktiv-Regionen werden EU-Mittel aus dem Bereich der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums für die Sanierung von Kernwegen bereit gestellt. Die erste Förderperiode, die diese Möglichkeit vorsieht, läuft von 2011 bis Ende 2013. Den 21 Aktiv-Regionen des Landes SH wurden für diesen Zeitraum nach zwischenzeitlicher Anpassung jeweils rund 430.000 € bereit gestellt. Bedenkt man, dass z.B. allein die Aktiv-Region Schlei-Ostsee über 80 Gemeinden und die Städte Kappeln und Schleswig vereint, so erschließt sich einem schnell, dass die bereit gestellten Mittel bei einer Förderhöhe von 55 % der Nettobaukosten nicht jeder Gemeinde zugute kommen können. Vielmehr muss eine möglichst objektive Auswahl getroffen und eine Priorisierung vorgenommen werden.
Wie das Budget jeder Aktiv-Region für die kommende Förderperiode ab 2014 ausgestattet sein wird, steht noch nicht genau fest. Jedoch strebt die EU an, Mittel aus der GAP Säule 1 (Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft) in die Säule 2 zu verlagern, d.h. für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit zu stellen. Daher ist es mittelfristig zu empfehlen, sich bei abzusehendem Sanierungsbedarf an gemeindlichen Kernwegen frühzeitig um Fördergelder, sprich um ein Sanierungskonzept zu bemühen.

Um überhaupt in den Genuss dieser Mittel zu kommen, bedarf es der Darstellung eines Kernwegenetzes auf der Ebene der Aktiv-Region und eines Kernwegekonzeptes auf der Ebene jeder interessierten Gemeinde. Das übergemeindliche Netz der Aktiv-Region Schlei-Ostsee wurde Anfang 2011 aufgestellt und im Juni 2011 vom zuständigen Landesamt (LLUR) geprüft und genehmigt. Anliegender Ausschnitt daraus zeigt u.a. Ihre Gemeinde. Im Rahmen der Aufstellung dieses Kernwegenetzes galt es, Kernwege zu definieren. Dabei sollte ein Kernweg eine gemeindeverbindende Funktion besitzen und überdies der Landwirtschaft, dem Tourismus und als Schulweg dienen (Stichwort Multifunktionalität). Damit kommen die meisten Wirtschafts- und Feldwege sowie alle innerorts führenden Straßen automatisch nicht in Frage. Vielmehr sind es eher die Wege mit der alten Bezeichnung der „Gemeindeverbindungswege erster Klasse“ (GIK). Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden.

In der Gemeinde Thumby wurden folgende Wege als Kernwege definiert:
  1. K 77 Sensby - Staun (zwar Sackgasse, aber durch die Zufahrt zur Getreidetrocknung der HV von besonderer landwirtschaftlicher und die Waldanbindung von besonderer fortswirtschaftlicher und touristischer Bedeutung)
  2. K 77 Sieseby - Marienhof - Bösby (in der Vernetzung über Bösby, Grünlund... nach Holzdorf mit gemeindeverbindender Funktion ...)
  3. K 61 Grünholz (gemeindeverbindende in Form der Erschließung des bedeutenden Ortsteils Grünholz)
Bei allen übrigen Wegen der Gemeinde Thumby ließ sich 2009 auch mit Wohlwollen keine Kernwegfunktion begründen.

Wenn die Multifunktionalität erwiesenermaßen dokumentiert werden kann, können allerdings auch andere Wege durchaus als Kernweg definiert und anerkannt werden. Dieser Versuch könnte nunmehr für folgende Wege angestrengt werden.
  1. K 61 Hümark - Hümarkfeld - Bredemaas
            Hier können heute folgende Argumente ins Feld geführt werden:
  • Erschließung von ... ha Biogassubstratanbauflächen (langfristige Pachtverträge müssen nachgewiesen werden)
  • Erschließung von ... ha Forst
  • Erschließung von ... ha konventioneller Ackerflächen
  • Erschließung eines aufstrebenden Tiefbauunternehmens mit vergrößertem Personal- und Maschinenstamm
  • touristisch attraktiver Rundwanderweg in die Gemeinde Holzdorf (fußläufig und für Radfahrer)                    
  1. K 61 Hümark - Helle
            Hier können heute folgende Argumente ins Feld geführt werden:
  • Erschließung von ... ha konventioneller Ackerflächen
  • Erschließung eines aufstrebenden Schulbauernhofes (beliebtes Ziel für Klassenfahrten, d.h. Anfahrt mit dem Omnibus)

Herr Bürgermeister Siebke bat Herrn Andresen im Februar 2012 um die Erläuterung der Möglichkeiten einer Bezuschussung dieser anstehenden Wegesanierungen. Herr Andresen ist der Auffassung, dass eine Bezuschussung der Sanierung dieser beiden Wege über absehbare Zeit nur noch über die EU, sprich über die Aktiv-Region möglich sein wird. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Wege noch nachträglich als Kernwege anerkannt werden.

Um also die EU-Mittel über die Aktiv-Region einwerben zu können, muss zunächst ein Kernwegekonzept auf Gemeindeebene erstellt werden. Da die äußere Form dieses Konzeptes vom LLUR und der EU vorgegeben ist, bedarf es zur Darstellung einer bestimmten GIS-Software. Da es nicht wirtschaftlich ist, diese Software im Amt Schlei-Ostsee vorzuhalten, muss dieses Konzept mit einem Dienstleister in Zusammenarbeit mitder Gemeinde und der Verwaltung aufgestellt werden. Dabei gilt es, alle Versorgungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Betriebe, Landwirte, Forste... und die sich daraus ergebenden Ziel- und Quellverkehre aller Art darzustellen und diese textlich zu erläutern.
Dieses Konzept muss abschließend durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Ebenso müssen die Nachbargemeinden, zu denen man vernetzte Kernwegefunktionen unterhält, dem Konzept zustimmen.
Erst nach Vorlage des allseits beschlossenen Konzeptes kann dieses durch das LLUR anerkannt und genehmigt werden. Danach sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Bezuschussung eines konkreten Wegbauprojektes geschaffen. Bezuschusst werden lediglich Ausbauprojekte, d.h. die Ertüchtigung von Wegen im Hinblick auf gestiegene Beanspruchungen. Bei den in Frage kommenden Projekten muss der Weg verbreitert und der Unterbau wesentlich verbessert werden. Einfache Deckenerneuerungen oder -verstärkungen werden nicht für eine Förderung anerkannt. Daher muss für die Beantragung eines konkreten Projektes zu gegebener Zeit eine sogenannte Qualifizierte Entwurfsplanung (LP 1 - LP 3 nach HOAI § 46) vorgelegt werden. In diesem Stadium der Planung muss geprüft werden, inwiefern Grunderwerb erforderlich ist.

Die Beratung und Beschlussfassung der Aufnahme von konkret beantragten Projekten nimmt die LAG (Lokale Aktionsgruppe der Aktiv-Region) in Zusammenarbeit mit einem Expertengremium vor. D.h., dass Prinzip der Verteilung von EU-Mitteln über die Länder und die Aktiv-Regionen mit Priorisierung an der Basis in den LAGs findet auch hier Anwendung. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass stets Interessensvertreter aus den Ämtern als Vertreter der Amtsgemeinden die betreffenden Gremien der Aktiv-Region besetzen.

Aktuelle Entwicklung Stand 15.05.2012:
Da das innerhalb der Aktiv-Region Schlei-Ostsee zur Verfügung stehende Förderbudget möglicherweise auf Grund unentschlossener Antragsteller nicht ausgeschöpft wird, wird ggf. ein Nachrückeprojekt benötigt. Dabei könnte das Thumbyer Projekt „K 61 - Hümark - Bredemaas“ in Frage kommen. Um hier keine Gelegenheit zu verpassen, hat Herr Andresen sich mit Herrn Steinort abgestimmt und die Fertigstellung des Kernwegekonzeptes veranlasst sowie parallel eine Vorplanung beauftragt. Die Ergebnisse werden zur Sitzung vorgetragen. Die Kosten dieser Entscheidung bewegen sich in einem vertretbaren Rahmen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, das vorgestellte Kernwegekonzept mit folgenden Änderungen zu genehmigen.
Für den Weg „K61 - Bredemaas“ soll geprüft werden, ob der Endpunkt am Wald zum Feldweg „Sinkental“ festgesetzt werden kann.
Sofern das Wegekonzept genehmigt wird, wird ferner beschlossen, die Vorplanung der Ausbau- und Sanierungsmaßnahme „K61 - Hümarkfeld - Bredemass“ anzuerkennen und in Form einer qualifizierten Entwurfsplanung zur Antragsreife an das LLUR über die Aktiv-Region zu bringen. Der Antrag ist zu stellen. Sollte der Antrag in allen Instanzen positiv beschieden und eine Förderung mit einer Quote von 55 % auf die Nettobausumme bewilligt werden, so werden Details in einer einzuberufenden Sitzung zur Beratung vorgelegt.



.....................................
Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Auszug aus dem überregionalen Kernwegekonzept der Aktiv-Region Schlei-Ostsee
Lageplan aus der TOP 25