Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.30 Uhr |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreterin Elvira Brief |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller |
Gemeindevertreter Nis Juhl |
Gemeindevertreter Bruno Kruse |
Gemeindevertreter Christian Netz |
Gemeindevertreterin Sabine Noth-Stöcks |
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach |
Gemeindevertreter Heiko Starck |
Gemeindevertreter Stefan Stöcken |
Gemeindevertreter Klaus Wilke |
Gemeindevertreter Hajo Wurr |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Bürgermeisters |
6. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 23/2018 | |
7. | Vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "nordöstlich der Ostseestraße und nordwestlich der Straße Waterblick" |
7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 12/2018 | |
7.2 | Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 14/2018 | |
7.3 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 13/2018 | |
8. | Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich in der Gemeinde Waabs |
Beschlussvorlage - 21/2018 | |
9. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 15/2018 | |
10. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 16/2018 | |
11. | Sanierungsstrategie der Steuerungs- und Regeltechnik der Kläranlage Waabs |
Beschlussvorlage - 20/2018 | |
12. | Oberflächenaufwertungen an Gehwegen in der Gemeinde im Zuge der Verlegung von Leerrohren für Breitband |
Beschlussvorlage - 22/2018 | |
13. | Bereitstellung von Geldern für evtl. Stellungnahmen der Gemeinde zum Fortschreibungsverfahren der Regionalpläne "Sachthema Windenergie" |
Beschlussvorlage - 27/2018 | |
14. | Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung des VZ 257-51 "Verbot für Reiter" im Strandweg vor der Einfahrt in den Campingplatz |
Beschlussvorlage - 24/2018 | |
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte | |
19. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt folgende Änderung der Tagesordnung:
Auf Antrag des Bürgermeisters werden folgende Tagesordnungspunkte nicht öffentlich behandelt: 15 bis 18
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hinweisschild Kirchstraße von Groß Waabs kommend gereinigt werden muss. Ferner müsste das Hinweisschild auf die Gaststätte "Mühle" ordnungsgemäß befestigt werden. Gemeindevertreter Netz fragt nach, ob für 2018 eine Einwohnerversammlung geplant ist. Dieses wird vom Bürgermeister verneint.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
Gemeindevertreter Haller weist darauf hin, dass der Radweg an der L 26 wieder offiziell als solcher beschildert ist. Gemeindevertreter Schaldach weist darauf hin, dass der Verband Landschaftspflege eine 1.500 m² große Wiese neben dem Weg vom Flarak-Gelände nach Langholz für Insekten mit Blumen ansähen wird.
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zu TOP 6. | Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
Beschlussvorlage - 23/2018 Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 14.05.2018 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Waabs am 19.09.2018 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 06. Mai 2018 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht. Somit ist die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 in der Gemeinde Waabs für gültig.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "nordöstlich der Ostseestraße und nordwestlich der Straße Waterblick" |
zu TOP 7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 12/2018 Der Entwurf der vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs und die Begründung haben in der Zeit vom 02.04.2018 bis zum 03.05.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 14.03.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
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Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Vorlage des Planungsbüros B2K aus Kiel – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Beschluss des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 14/2018 Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB). Laut Auskunft des Innenministeriums gilt folgender Leitgedanke: Der Durchführungsvertrag ist Gegenstand der Abwägung, weil er Teil des VEP ist. Daraus ergibt sich, dass er öffentlich beschlossen wird. Jedoch ist das Informationsfreiheitsgesetz zu berücksichtigen (Eventuelles schwärzen von Daten ist somit erforderlich). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der VEP und der Durchführungsvertrag müssen sich entsprechen.
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Beschluss: Dem vorliegenden Durchführungsvertrag wird zugestimmt.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.3 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 13/2018 Siehe Beschlussvorlage 12/2018.
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Beschluss: Die vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs in Kraft.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich in der Gemeinde Waabs |
Beschlussvorlage - 21/2018 Die Gemeinde Waabs hat sich in der Bauausschusssitzung am 05.03.2018 mit dem Thema der Entwicklung innerhalb des Gemeindegebietes beschäftigt. Man ist zu dem Schluss gekommen, dass die Gemeinde nur aktiv mit Bauleitplanung unerwünschten Entwicklungen entgegensteuern kann. Im Ausschuss herrschte Einigkeit darüber, dass man sich in der nächsten Legislaturperiode mit diesem Thema auseinander setzten wolle. Innerhalb der Gemeinde soll eventuell ein neues Baugebiet entstehen und Bauleitplanung betrieben werden. Bevor eine Planung jedoch umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, eine sogenannte Innenentwicklungsanalyse durchzuführen. Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes zum Stand des 31.12.2009 wachsen. Das Wohnungskontingent in Waabs war durch das Baugebiet Brunoslust aufgebraucht, so dass die Gemeinde keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr hatte. Das Land schreibt derzeit den Landesentwicklungsplan vorzeitig fort. Es ist angedacht den Entwurf mit den dann neuen Zahlen in der Kabinettssitzung im Herbst zu beschließen. Sobald der Entwurf beschlossen vorliegt, wurde, seitens des Landes in Aussicht gestellt, dass mit den neuen Zahlen bereits weiter gearbeitet werden kann. Es ist also davon auszugehen, dass Waabs dann wieder WE zur Entwicklung zur Verfügung hat. Somit kann die Zeit bis dahin genutzt werden, um die notwendigen Pläne (siehe Text unten) aufzustellen. Im Zuge der Standortsuche sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen. Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauplanerisch tätig werden möchte. Weiterhin wäre es empfehlenswert eine Überprüfung der Entwicklungsflächen im Außenbereich durch das Planungsbüro mit erarbeiten zu lassen. Hier wird der Gemeinde aufgezeigt, in welchen angrenzenden Außenbereichslagen neue Baugebiete entstehen könnten, wenn sich im Innenbereich keine Planung realisieren lässt. Sollte die Gemeinde auf diese Flächen ausweichen wollen, hätte die Gemeinde sich mit einer solchen Prüfung bereits mit der Standortalternativenfrage auseinander gesetzt, welche in jedem Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen ist. Es wird somit angeraten beide Prüfungen durch ein Planungsbüro durchführen zu lassen. Die Kosten liegen bei etwa 5.000,00 €.
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Beschluss: Es wird beschlossen für die Gemeinde Waabs eine Innenentwicklungsanalyse sowie die Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich aufzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das Planungsbüro B2K zu vergeben.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 15/2018 Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Waabs hat am 27.12.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Fortschreibung erfolgte im Jahr 1992/1993. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet. Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Waabs anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser. Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig. Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage Waabs. Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.
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Beschluss: Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 05.07.2018), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 16/2018 In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig. Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, wäre dann im vierten Quartal 2018 die Beitrags- und Gebührensatzung den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren notwendig.
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Beschluss: Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 05.07.2018) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Sanierungsstrategie der Steuerungs- und Regeltechnik der Kläranlage Waabs |
Beschlussvorlage - 20/2018 Am 26.06.2018 treffen sich Herr Möller-Hansen & Herr Traulsen von der Schleswag Abwasser, Herr Brügmann vom Ingenieurbüro Enwacon und Herr Andresen auf der Kläranlage in Waabs. Thema des Ortstermins war die Besichtigung der Steuerungs-, Regel- und Messtechnik. Der Betreiber der Anlage, die Schleswag-Abwasser hatte Herrn Andresen gemeldet, dass es zunehmende Schwierigkeiten gibt, die mittlerweile 28 Jahre alte Technik zu unterhalten. Ausfallende Komponenten sowohl der Steuerungs- und Regelungstechnik als auch der Messtechnik können nicht ohne weiteres durch moderne Komponenten ersetzt werden, weil diese nicht immer miteinander kompatibel sind. Diese Meldung zum Anlass nehmend wurde der Fachplaner aus dem Ingenieurbüro Enwacon für Elektro- und Prozesstechnik gebeten, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, den Bestand zu bewerten und eine Sanierungsstrategie zu empfehlen. Nachdem der Fachplaner, Herr Brüggmann die Auswertung der Bestandsaufnahme durchgeführt hat, meldet er folgendes Ergebnis. Abgesehen von wenigen Teilen müsste die Steuerung komplett erneuert werden. Dabei gilt es insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
Damit eine zukünftige Fernüberwachung erfolgen kann, würde das Prozessleitsystem z.B. mit dem Systemhersteller SCHRAML realisiert. Für die Automatisierungstechnik würde z.B. eine Lösung von der Firma SIEMENS (S7-1500) zum Einsatz kommen. Herr Andresen stellt den Vergleich zu einem alten PC her (vergleichbar der betreffenden, alten Steuerung). Auch wenn man in einen PC der ersten Generationen immer investiert hätte und Komponenten aufgerüstet und Software erneuert hätte, so wäre man irgendwann an einen Punkt gelangt, an dem eine weitere Aufrüstung oder Reparatur technisch unmöglich oder allemal unwirtschaftlich geworden wäre. Bei der Steuerung der Kläranlage muss neben der Wirtschaftlichkeit bedacht werden, dass die Betriebssicherheit insgesamt stets gewährleistet sein muss. D.h. die Recherche nach Ersatzteilen oder Alternativtechniken darf keine Wochen in Anspruch nehmen. Einen total veralteten PC würde man samt Gehäuse also erneuern und ggf. einen schon mal erneuerten Monitor oder Drucker weiter nutzen. Gleichermaßen müsste bei der Steuerung der Kläranlage verfahren werden. Dazu würden neue Schaltschränke nebst aller Komponenten der Mess- und Regeltechnik (bei ggf. Verwendung vorhandener Komponenten) neu geplant, ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Dieser würde die Anlage im Werk / in der Werkstatt nahezu komplett fertig vorfertigen. Anschließend würde in einer geplanten Aktion alt gegen neu ausgetauscht und in Betrieb genommen. Eine solche Aktion dauert mit allen Softwareanpassungen einige Wochen. Daher würde man dieses außerhalb der Camping- und Feriensaison vorsehen. Der Klärbetrieb kann dann ausschließlich über die Teichanlage sichergestellt werden. Herr Brügmann hat eine grobe Kostenabschätzung für die Erneuerung der Schalt- und Steuerungstechnik sowie Automatisierungs- und Prozessleittechnik durchgeführt und gelangt zu Bruttogesamtkosten von rund 360.000 €. Es würde sich eindeutig um eine Investition handeln, die in der Anlagenbuchhaltung abgeschrieben werden muss / kann. Die Abschreibungsdauer sollte konservativ nicht zu lange mit 10 Jahren definiert werden. HINWEIS:
Herr Brügmann hat auch die Elektrotechnik bei der Erneuerung der Kläranlage in Revkuhl geplant und umgesetzt. Sofern Interesse besteht, sowohl Herrn Brügmann kennenzulernen als auch die neue Kläranlage Revkuhl zu besichtigen, so sind auch Gemeindevertreter (und wählbare Bürger) aus Waabs anlässlich des Tags-der-offenen-Tür in Revkuhl am Samstag den 15.09.2018 in der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr herzlich willkommen. Herr Brügmann steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. |
Fragen zur Fehleranfälligkeit und zum Handlungsbedarf werden durch Herrn Andresen und die Mitarbeiter der Schleswag Abwasser beantwortet. Als Fazit kann festgehalten werden, dass kein akuter Handlungsbedarf gegeben ist, gleichwohl es jedoch sinnvoll ist jetzt in die Erneuerungsplanung einzusteigen. Gemeindevertreter Haller bitte darum, einen Ortstermin mit der Gemeindevertretung durchzuführen, damit sich alle ein Bild vom derzeitigen Stand der Technik machen können.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die grundhafte Erneuerung der Steuerungs- und Regeltechnik strategisch anzugehen. Es soll in die Planung eingestiegen und eine Entwurfsplanung bis zur Kostenschätzung erstellt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Ingenieurvertrag als Stufenvertrag zu verhandeln und abzuschließen. Zunächst werden 20.000 € im Vermögenshaushalt 2019 bereitgestellt. Das Ergebnis der Entwurfsplanung soll zu Beginn des Jahres 2019 im Bauausschuss vorgetragen werden.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Oberflächenaufwertungen an Gehwegen in der Gemeinde im Zuge der Verlegung von Leerrohren für Breitband |
Beschlussvorlage - 22/2018 Die zur Verfügung gestellte Anlage beschreibt potentielle Synergien, die man als Gemeinde Waabs ggf. nutzen kann, anhand von Fotos und Lageplänen. Der Bürgermeister und der Bauausschussvorsitzende regen die Beratung in den Gremien der Gemeinde an. Tatsächlich sind die Maßnahmen im Vergleich zu einer Maßnahme ohne Synergie sehr wirtschaftlich. Übersicht aller vorgeschlagenen Maßnahmen:
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Herr Andresen erklärt, dass bei der Maßnahme 1 der Unterschied zwischen Betonpflaster und Klinkerpflaster rd. 7.000,- € betragen würde. Hierzu ergibt sich innerhalb der Gemeindevertretung eine rege Diskussion um die verschiedenen Ausführungsvarianten. Letztendlich werden die 4 Maßnahmen getrennt abgestimmt.
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Beschluss: 1. Gehweg Ostseestraße, Langholz Vom Grundstück Witt bis zur 1. Einfahrt Fuchskoppel Ausführung in Klinker rot, danach bis Seeberg Ausführung in Betonpflaster grau. Über die Einrichtung einer Spielstraße in diesem Bereich kann in einem nächsten Schritt nachgedacht werden. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung 2. Gehweg Waterblick, Langholz Ausführung in Betonpflaster rot Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen 3. Gehweg Seestraße, Groß Waabs Ausführung in Asphalt Abstimmungsergebnis: einstimmig 4. Gehweg "An der Au", Groß Waabs Ausführung in Betonpflaster grau Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Anträge zu veranlassen. Erforderliche Mittel werden über den Nachtragshaushalt 2018 bereitgestellt.
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zu TOP 13. | Bereitstellung von Geldern für evtl. Stellungnahmen der Gemeinde zum Fortschreibungsverfahren der Regionalpläne "Sachthema Windenergie" |
Beschlussvorlage - 27/2018 Das Land Schleswig-Holstein hat für die Zeit vom 04.09.2018 die 2. Auslegung des Landesentwicklungs- und des Regionalplans zum Sachthema "Windenergie" begonnen. Die Auslegung erfolgt bis zum 03.01.2019. Bis dahin kann jedermann Stellungnahmen zum Verfahren abgeben. Die Gemeinde Waabs ist nach dem aktuellsten Entwurf weiterhin stark von der möglichen Ausweisung verschiedener Vorranggebiete betroffen. Da die bisher vorgebrachten Stellungnahmen nicht erreichen konnten, diese Flächenanteile zu reduzieren, ist zu überlegen, ob Fachplanungsbüros in Form von Gutachten, Beratung, etc. unterstützen können. Da dies in der Regel mit entsprechenden Kosten verbunden ist, die aktuell nicht im Haushalt vorhanden sind, ist darüber zu beraten, ob hierfür über den Nachtragshaushalt entsprechende Mittel bereitgestellt werden sollen.
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Beschluss: Es wird beschlossen 20.000,00 € für Gutachten, Rechtsbeistand, Beratung, etc., die im Rahmen der Erstellung der Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungs- und Regionalplans entstehen, über den Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister ermächtigt, alles Notwendige zu veranlassen, damit eine fundierte und belastbare Stellungnahme gegen die Ausweisung von Vorrangflächen im Gemeindegebiet erarbeitet wird.
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung des VZ 257-51 "Verbot für Reiter" im Strandweg vor der Einfahrt in den Campingplatz |
Beschlussvorlage - 24/2018 Am 14.05.2018 wurde von der IG Reitwege Schwansen bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde der Antrag gestellt, das VZ 257-51 "Verbot für Reiter" im Strandweg vor der Einfahrt zum Campingplatz Heide aufzuheben. Es wurde um Klärung gebeten, ob das genannte Schild ordnungsgemäß von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde, oder ob hier die Gemeinde Waabs eigenverantwortlich tätig wurde. Auf der stattgefundenen Verkehrsschau des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 13.06.2018 wurde festgestellt, dass die Anordnung des VZ 257-51 bei der Straßenverkehrsbehörde nicht vorliegt. Der sandgebundene Weg hinter der Einfahrt zum Campingplatz Heide befindet sich im Eigentum der Gemeinde Waabs. Bevor durch die Straßenverkehrsbehörde eine Entscheidung in dieser Sache getroffen wird, soll seitens der Gemeinde geklärt werden, ob Reiter in diesem Bereich weiter ausgeschlossen werden sollen oder nicht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, einen Antrag auf Entfernung des VZ 257-51 (Verbot für Reiter) im Strandweg vor der Einfahrt zum Campingplatz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen.
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Ja-Stimmen | :2 |
Nein-Stimmen | :10 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
Beschluss Es wird beschlossen, auf dem Gegenstück bei dem Aufgang zum Wanderweg um den Campingplatz Hökholz ebenfalls ein VZ 257-51 aufzustellen.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :2 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelndes Tagesordnungspunkte |
zu TOP 19. | Bekanntgaben |
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben. Gemeindevertreter Stöcken weist darauf hin, dass folgende Veranstaltungen im Kindergarten stattfinden. 27.09. Apfelfest 16.10. Fotografieren 16.11. Laterne laufen
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Udo Steinacker | Godber Peters |
Bürgermeister | Protokollführer |