Sitzungsort: | in der Gaststätte "Waabs Mühle", Mühlenstraße 26, 24369 Waabs |
Beginn der Sitzung: | 18.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Bürgermeister Udo Steinacker |
Gemeindevertreterin Elvira Brief |
Gemeindevertreterin Friederike Gräfin zu Lynar-Lassen |
2. stellv. Bürgermeister Heinz Haller |
Gemeindevertreter Nis Juhl |
Gemeindevertreter Bruno Kruse |
Gemeindevertreter Christian Netz |
Gemeindevertreterin Sabine Noth-Stöcks |
1. stellv. Bürgermeister Lothar Schaldach |
Gemeindevertreter Heiko Starck |
Gemeindevertreter Stefan Stöcken |
Gemeindevertreter Klaus Wilke |
Gemeindevertreter Hajo Wurr |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Bürgermeisters |
6. | Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen auf eine jährliche Zuwendung |
Beschlussvorlage - 49/2018 | |
7. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 31/2018 | |
7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 32/2018 | |
7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 33/2018 | |
7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 34/2018 | |
8. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 37/2018 | |
9. | Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen |
Beschlussvorlage - 50/2018 | |
Vorschlag für nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 6 im nicht öffentlichen Teil zu behandeln, da dieses vom Betroffenen gewünscht wird. Dieser wird dann an das Ende der Tagesordnung gestellt.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt.
|
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
|
zu TOP 5. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten:
Gemeindevertreter Kruse fragt nach der Zahlung von Gewerbesteuer und der Ausgleichszahlung für Ausgleichsflächen durch den Bürgerenergiewindpark. Diese Fragen können jedoch nicht im öffentlichen Teil der Sitzung beantwortet werden. Gemeindevertreterin zu Lynar-Lassen gibt aus der letzten Vorstandssitzung der IG Reitwege bekannt, dass sich die bereits angesprochene Fortführung des Reitweges nach der Brücke schwierig gestaltet, da der Grundeigentümer nicht bereit ist, Land abzugeben. Gemeindevertreterin Noth-Stöcks lobt den Tannenbaum bei der Freiwilligen Feuerwehr.
|
zu TOP 6. | Antrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen auf eine jährliche Zuwendung |
Beschlussvorlage - 49/2018 Mit Schreiben vom 20.10.2018 beantragt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen eine jährliche Zuwendung. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwansen einen einmaligen projektbezogenen Zuschuss für die Karl-May-Fahrt und die Fahrt zum Weihnachtsmärchen in Höhe von 150 € zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
zu TOP 7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 31/2018 Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt. In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist. All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten. Die Gemeinde Waabs hat daher bereits im Rahmen der letzten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen, sich fachlich durch Dritte beraten zu lassen. Das Büro OLAF wurde beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zu erarbeiten. Überdies lässt sich die Gemeinde juristisch beraten. Die fachlichen Stellungnahmen Dritter werden unter dem TOP „Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen“ behandelt.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. Darüber hinaus wird zum Planverfahren die durch das Planungsbüro OLAF und durch den juristischen Fachbeistand der Gemeinde erarbeitete Gesamtstellungnahmen eingereicht.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 32/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
|
Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. Darüber hinaus wird zum Planverfahren die durch das Planungsbüro OLAF und durch den juristischen Fachbeistand der Gemeinde erarbeitete Gesamtstellungnahmen eingereicht.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 33/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
|
Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. Darüber hinaus wird zum Planverfahren die durch das Planungsbüro OLAF und durch den juristischen Fachbeistand der Gemeinde erarbeitete Gesamtstellungnahmen eingereicht.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 34/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
|
Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. Darüber hinaus wird zum Planverfahren die durch das Planungsbüro OLAF und durch den juristischen Fachbeistand der Gemeinde erarbeitete Gesamtstellungnahmen eingereicht.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 37/2018 Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt. Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar. Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist. Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne. Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.
|
Gemeindevertreterin Noth-Stöcks regt an, zu diesem Punkt eine eigene Stellungnahme zu verfassen und nicht auf die Gesamtstellungnahme zu den Windeignungsflächen zu verweisen. Da eine losgelöste Stellungnahme nicht vorliegt, erhebt sich eine Diskussion über die weitere Vorgehensweise.
|
Beschluss: Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden werden ermächtigt, unter Verwendung der vorliegenden Gesamtstellungnahme mit dem Rechtsbeistand der Gemeinde die abschließende Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan zu erarbeiten und abzugeben.
|
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen |
Beschlussvorlage - 50/2018 Auf der Gemeindevertretersitzung am 19.06.2018 wurde Herr Udo Steinacker als Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen (WBV) gewählt. Nach §11 (3) S. 2 der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen nimmt der Vorstand des WBV nur beratend an der Sitzung der Verbandsversammlung teil. Gemäß §13 (3) der Satzung können Vorstandsmitglieder nicht Mitglied in der Verbandsversammlung sein. Da Herr Steinacker durch die Verbandsversammlung in den Vorstand gewählt wurde, muss nun ein neues Mitglied zur Entsendung in die Verbandsversammlung des WBV gewählt werden.
|
Der Bürgermeister schlägt Gemeindevertreter Wilke als neues Mitglied für die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes vor. Gemeindevertreterin Brief schlägt Gemeindevertreter Netz vor. Auf Gemeindevertreter Wilke entfallen 6 Ja-Stimmen bei 7 Nein-Stimmen. Auf Gemeindevertreter Netz entfallen 7 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen. Damit ist Gemeindevertreter Netz neues Mitglied in der Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes.
|
Beschluss: |
Vorschlag für nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Der im nicht öffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben. Der Bürgermeister verabschiedet den ausscheidenden Gemeindevertreter Juhl und bedankt sich für die langjährige konstruktive Zusammenarbeit. Er überreicht ein Geschenk der Gemeinde.
|
Udo Steinacker | Godber Peters |
Bürgermeister | Protokollführer |