Sitzungsort: | in der Gaststätte Waabs Mühle, Mühlenstraße 26, Kleinwaabs |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.00 Uhr |
Ausschussvorsitzende (WB) Sabine Noth-Stöcks |
wählbarer Bürger Ursula Fröhler |
Ausschussmitglied Dirk Gloyer |
wählbarer Bürger Edgar Lang |
Ausschussmitglied Johannes Tams |
Ausschussmitglied Klaus Wilke |
stellv. Auschussvorsitzender Hajo Wurr |
Bürgermeister Udo Steinacker |
stellv. Mitglied Karsten Heide |
stellv. Mitglied Nis Juhl |
stellv. Mitglied Bruno Kruse |
Gemeindevertreter Lothar Schaldach |
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka |
Gemeindevertreter Stefan Stöcken |
Protokollführer Jan Andresen |
Verwaltung Heinz Lindau |
Gast Herr Jan Schliep |
Gast Herr Tepperies |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Zwischenbericht zur Planung/Sanierung der Schmutzwasserpumpe Campingplatz "Ludwigsburg" |
5. | Bericht zu den Erkenntnissen des Ortstermins in Lehmberg, Thema Lage der SW-Druckrohrleitung und Auffahrt zum Campingplatz |
6. | Antrag von Herrn Jörg Plett auf Auffüllung von 4 halben Stellplätzen auf dem Campingplatz Lehmberg |
7. | Errichtung eines Sendemastes für das BOS-Digital-Funknetz Schleswig-Holstein |
Beschlussvorlage - 46/2010 | |
8. | Antrag von Herrn Carsten Heide auf Durchführung eines Bauleitverfahrens für die Schaffung eines rechtskräftigen B-Plans auf der Erweiterungsfläche "Östliches Brunoslust" |
9. | Anfragen und Bekanntgaben |
10. | Einwohnerfragestunde |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
13. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Herr Lang wird zunächst vertreten durch Herrn Juhl. Um 19:37 Uhr trifft Herr Lang ein und nimmt als Ausschussmitglied an den Abstimmungen teil. Bis 19:37 Uhr wurden noch keine Abstimmungen durchgeführt. Herr Schaldach trifft um 19:22 Uhr ein. Herr Steinacker trifft um 19:37 Uhr ein. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die letzte Sitzung erhoben. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden folgende Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil ergänzt:
Die übrigen Tagesordungspunkte verschieben sich entsprechend. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Zwischenbericht zur Planung/Sanierung der Schmutzwasserpumpe Campingplatz "Ludwigsburg" |
Herr Tepperies erklärt die grundsätzliche Funktionsweise des Entwässerungssystems von Karlsminde bis zur Kläranlage. Er hat die seinerzeit genehmigten Entwürfe zum Bau der Anlage gesichtet und die erdachte Funktionsweise nachempfunden und mit den heutigen Gegebenheiten und damit einhergehenden Problemstellungen verglichen. Die Rohrleitung hat von Karlsminde beginned zunächst einen Durchmesser von 150 mm, dann 200 mm und zuletzt in Waabs 250 mm. Infolge dieser sehr großen Querschnitte lagert in der Druckrohrleitung ein Volumen von 180 - 190 m³. Außerhalb der Campingsaisonzeiten ist der Abwasseranfall derart gering, dass der Volumenstrom nahezu zum erliegen kommt. Aber auch in der Saison ergeben sich geringe Fließgeschwindigkeiten. Logische Folge ist die Ablagerung von Feststoffen und Sand, insbesondere vor dem zu überwindenden Berg von Langholz nach Waabs. Daher war seinerzeit ein Nachblasvorgang vorgesehen, der die Leitung quasi täglich durchblasen sollte. Die tatsächlich in Karlsminde installierten Kompressoren sind nicht so dimensioniert, wie eigentlich mal geplant und genehmigt. Dieses mag aber daran liegen, dass diese Dimension womöglich unwirtschaftlich gewesen wäre. Allemal müssen die tatsächlich vorhandenen Kompressoren lange laufen, um überhaupt einen Nachblasseffekt zu erzielen. Da dieses aus verschiedenen Gründen nicht der Fall ist, ist das außersaisonale täglich anfallende Abwasser (max. 5m³/Tag) ca. 30 Tage zwischen Karlsminde und Waabs unterwegs. Dieses verdeutlicht, dass die Förderung mit Tauchmotorpumpen nicht ohne weiteres möglich ist, da das Abwasser dann anfaulen würde und auf der Kläranlage die biologischen Abbauprozesse erheblich stören würde. Unumstritten ist die Förderung von Abwasser mit pneumatischen Systemen die teuerste Variante der Förderung. Als Richtwert wurde der Faktor 4 gegenüber Tauchmotorpumpen angegeben. Ohne Anspruch auf Rücksichtnahme von Förderentfernung und zu überwindender geodätischer Höhe sowie Rohrreibungen kann überschlagsweise festgestellt werden:
Herr Schliep berichtet von der letzten Verstopfung in Höhe des ADS-Heims am 25.10.2010, die erst gegen 22:00 Uhr nachts wieder beseitigt werden konnte. Daher plädiert er in diesem Bereich für den Bau eines Spülschachtes. Herr Tepperies unterbreitet folgenden Vorschlag:
Hinsichtlich des ehedem geplanten, aber dann verworfenen Baus eines Sandfanges in Ludwigsburg erklärt Herr Tepperies, dass er arge Bedenken hätte, dass es zu nicht kontrollierbaren Geruchsimmissionen hätte kommenkönnen. Herr Schliep macht deutlich, dass man aber daraus erkennen muss, dass die Pumpstation Ludwigsburg unbedingt vor der Saison 2011 ertüchtigt werden muss. Der sichere Betrieb ist derzeit keineswegs gewährleistet. Ohne eine Abstimmung durchzuführen wird beschlossen, dass Herr Tepperies bis zur GV am 29.11.2010 weitere Recherchen sowie Berechnungen anstellt und dann die Ergebnisse vorträgt. Sollte sich der Bau des Spülschachtes weiterhin als sinnvoll herausstellen, so sollen die geschätzten Kosten benannt werden. Ein kurzer schriftlicher Bericht soll mit der Einladung zur Sitzung verschickt werden. D.h. der Bericht muss der Verwaltung seitens Herrn Tepperies bis zum 17.11.2010 vorgelegt werden. Ferner ist sich der Ausschuss einig darüber, dass neben Herrn Schliep bewusst ein externer Fachmann der Klär- und Pumpentechnik eine Bewertung der Situation abgeben soll. Die damit verbundenen Kosten werden zunächst zum Nachweis abgerechnet. |
zu TOP 5. | Bericht zu den Erkenntnissen des Ortstermins in Lehmberg, Thema Lage der SW-Druckrohrleitung und Auffahrt zum Campingplatz |
Um 18:00 Uhr hat sich der Ausschuss vor Ort in Lehmberg einen Eindruck von der Küstenlinie, der vermeintlichen Lage der SW-Druckrohrleitung sowie der Zufahrt zum Campingplatz verschafft. Es wurde daraufhin erkannt, dass es in der Tat kurios ist, dass die Suche der Druckrohrleitung bis in eine Tiefe von rund 1,60 m bisher ergebnislos geblieben ist. Keiner kann ohne Weiteres mit Gewissheit feststellen, wo und wie tief die Leitung tatsächlich liegt. Ohne eine Abstimmung durchzuführen ist man einhellig der Auffassung, dass die Lage festgestellt werden muss. Es soll ein entsprechender Bagger bestellt werden. Ggf. soll auch das Deckwerk geöffnet werden. Sollte diese Öffnung notwendig werden, so sind die Steine des Deckwerks in diesem Bereich bei der Gelegenheit aufzupacken. Das zu trennende Vlies muss wieder ausreichend überdeckt werden. Die Zufahrt zum Campingplatz bleibt nach einhelliger Meinung so, wie sie derzeit hergerichtet ist. |
zu TOP 6. | Antrag von Herrn Jörg Plett auf Auffüllung von 4 halben Stellplätzen auf dem Campingplatz Lehmberg |
Herr Jörg Plett beantragt die Auffüllung von 4 halben Stellplätzen (Stellplatznummer 8, 15, 22, 29) auf dem Campingplatz Lehmberg. Der Ausschuss hat sich beim Ortstermin vor der Sitzung vor Ort kundig gemacht. Letzlich entscheidet die UNB des Kreises. Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag stattzugeben. Nachdem die Gemeindevertretung beschlossen hat, erhält der Kreis, Herr Fischer UNB, Nachricht vom Beschluss. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Errichtung eines Sendemastes für das BOS-Digital-Funknetz Schleswig-Holstein |
Beschlussvorlage - 46/2010 Bereits in der Vergangenheit wurde in den gemeindlichen Gremien über die Errichtung eines Sendemastes für das BOS-Digital-Funknetz Schleswig-Holstein beraten. In der Sitzung vom 03.06.2010 versagte die Gemeindevertretung erstmals ihr Einvernehmen zur Errichtung dieses Sendemastes. Nach Auffassung der Gemeindevertretung sei für den Sendemast ein anderer Standort zu wählen. Solch ein Alternativstandort sollte mind. 600-800 m von jeglicher Wohnbebauung entfernt sein. Am 14.07.2010 hat ein Gespräch mit Vertretern des Landespolizeiamtes, dem Bürgermeister und der Verwaltung stattgefunden. In diesem Gespräch wurde durch die Landespolizei noch einmal ausführlich dargelegt, dass der Standort „Aschenberg“ weiter favorisiert wird. Als Alternativstandort würde lediglich der Sportplatz an der L 26 in Betracht kommen. Am 30.07.2010 ging erneut ein Antrag des Gebäudemanagement Schleswig-Holsteins (GMSH) ein. Der Bauantrag, für die Errichtung des Sendemastes, wurde für den gleichen Standort „Aschenberg“ gestellt. Der Bauausschuss hat die Angelegenheit am 14.09.2010 ausführlich beraten und beschloss, dass am 23.09.2010 eine Entscheidung der Gemeindevertretung herbeizuführen sei. Diese beriet die Angelegenheit am 23.09.2010 und beschloss, das Einvernehmen erneut zu versagen, da sich zum letzten Antrag nichts geändert hatte. Am Dienstag den 12.10.2010 hat ein Gespräch zwischen Vertretern der Landespolizei (Herr Pries und Herr Ketelsen), dem Bürgermeister der Gemeinde Waabs sowie Mitarbeitern des Amtes stattgefunden. In diesem Gespräch verständigte man sich darauf, eine Bauvoranfrage mit einem neuen Standort nördlich des Sportplatzes zu stellen. Das betreffende Grundstück befindet sich zwar in dem Landschaftsschutzgebiet „Schwansener Ostseeküste“, wird jedoch von der unteren Naturschutzbehörde mitgetragen. Der durch die Gemeinde geforderte Mindestabstand von 600 m wird eingehalten. In diesem Zusammenhang wurde durch die Vertreter der Landespolizei mitgeteilt, dass das zuständige Bundesministerium die fehlende Zustimmung der Gemeinde nicht ersetzen wird. Vielmehr wird von dort die Auffassung vertreten, dass im gemeinsamen Gespräch Alternativstandorte zu prüfen sind. Herr Lindau erläutert den Werdegang:
Die Gemeinde hat bei solchen Landes- oder Bundesbauvorhaben nicht das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, sondern sie hat nach § 77 LBO (Verfahrensvorschrift) die Möglichkeit des Widerspruchs. Diese Möglichkeit der Widerspruchserhebung hat die Gemeinde Waabs mit Anführung ihrer Auflage des fehlenden, gewählten 600m-Abstandes zur Bebauung wahrgenommen. Die Begründung muss von der Unteren- und Oberen Bauaufsichtsbehörde geprüft werden. Die Prüfung kann ergeben, dass die Begründung keinen Widerspruch rechtfertigt. Fazit: Der Mast wird aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses so oder so gebaut. Ebenso bestätigt die Rechtsprechung, dass mit der erteilten Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur der betreffende Standort nicht unzulässig ist. Es bleibt lediglich die Standortfestlegung auf dem Aschenberg oder am Sportplatz. In der Bauvoranfrage ist die Rede von Alternative 1 und 2. Die CDU-Fraktion unterbreitet den Vorschlag einer Alternative 3. Diese liegt in der südlichen Spitze des nördlich gelegenen Ackers von Herrn Dr. Termühlen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, dass das „gemeindliche Einvernehmen“ unter der Voraussetzung, dass der Grundeigentümer zustimmt, für die von der CDU-Fraktion vorgetragene Alternative 3, erteilt wird. Sollte dieses nicht erfolgreich sein, so wird zur Alternative 1 unter der Maßgabe der Grundeigentümerzustimmung das „gemeindliche Einvernehmen“ erteilt. Der Alternative 2 wird generell nicht zugestimmt. Auf dieser Basis ist ein neuer Bauantrag einzureichen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Antrag von Herrn Carsten Heide auf Durchführung eines Bauleitverfahrens für die Schaffung eines rechtskräftigen B-Plans auf der Erweiterungsfläche "Östliches Brunoslust" |
Herr Karsten Heide verlässt zur Beratung dieses TOPs infolge Befangenheit die Versammlung. Herr Waltje erläutert, dass die Landesplanung unter Beachtung des Landesentwicklungsplanes vor rund zwei Jahren nur die Hälfte der möglichen Erschließungsfläche „Östliches Brunoslust“ als B-Plan genehmigt hat. Begründet wurde dieses mit der zahlenmäßig nach oben begrenzten Wohnbauentwicklung in der Gemeinde. Das Potential der Entwicklung wurde ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund hat die Landesplanung damals bereits erklärt, dass die Ausweisung eines Sondergebiets „Ferienhäuser“ das Wohnbauentwicklungspotential nicht einschränken würde. Im Grunde wird genau dieser Gedanke in Hinblick auf die Möglichkeit einer zeitnahen Erschließung der „Erweiterung Östliches Brunoslust“ durch den Antrag von Herrn Heide neu aufgegriffen. Um allerdings ein solches Vorhaben genehmigen zu könnnen, bedarf es natürlich eines formellen Bauleitverfahrens. Neben dem Durchlaufen des üblichen Verfahrensablaufes ist u.a. die Vorlage eines Betreiberkonzeptes erforderlich. Dieses muss die eindeutige, kommerzielle Vermietung der Ferienhäuser an wechselnde Personenkreise beschreiben. Schlussendlich ist diese Nutzungseinschränkung grundbuchlich zu sichern. Aus Reihen der Ausschussmitglieder wird erklärt, dass es wünschenswert wäre, wenn die anfallende Gewerbesteuer in der Gemeinde Waabs eingenommen würde, mithin der Betriebssitz der Betreibergesellschaft in der Waabs belegen wäre. Ferner wäre es erfreulich, wenn heimische oder regionale Unternehmen für die Erschließungsbauarbeiten beauftragt würden. Herr Lindau erklärt, dass neben der Aufstellung des B-Plans der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschließungsvertrages) erforderlich wird. Hier könnten dann solche übereinstimmenden Willenserklärungen vereinbart werden. Hinsichtlich zu treffender Festlegungen im B-Plan macht Frau Noth-Stöcks deutlich, dass die Gemeinde sich genau überlegen muss, welche Möglichkeiten der baulichen Entwicklung dem Erschließer eröffnet werden sollen. Sicherlich werden einschränkende Festlegungen im Rahmen des Verfahrens zu beraten sein. Auf die Frage, ob sich die Entwicklung eines Ferienhausgebietes an dieser Stelle möglicherweise negativ auf eine Entwicklung des ehemaligen Flarakgeländes auswirken könnte, erklärt Herr Waltje, dass das Land im Verfahren wahrscheinlich ohnehin ein regionales Konzept verlangt. Dieses soll dann Aussagen dazu treffen, welches Maß die Region an weiterer touristischer Entwicklung verträgt. Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag von Herrn Heide zuzustimmen. Die Gemeinde steht der Durchführung eines Bauleitverfahrens grundsätzlich positiv gegenüber. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Anfragen und Bekanntgaben |
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zu TOP 10. | Einwohnerfragestunde |
Herr Bothe sieht den Beschluss zu TOP 8 kritisch. Herr Brief wünscht nach Möglichkeit eine zügige Umsetzung der aus dem Beschluss zu Top 8 möglicherweise resultierenden Bauarbeiten. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 13. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Die Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. |
Jan Andresen | Sabine Noth-Stöcks |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende/r |