N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Waabs vom 15.09.2011.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Waabs Mühle, Mühlenstraße 26, Kleinwaabs
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende (WB) Sabine Noth-Stöcks
Ausschussmitglied Dirk Gloyer
Ausschussmitglied Nis Juhl
Ausschussmitglied Johannes Tams
Ausschussmitglied Klaus Wilke
stellv. Ausschussvorsitzender Hajo Wurr

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Ursula Fröhler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Udo Steinacker
Gemeindevertreter Heinz Haller
stellv. Mitglied Bruno Kruse
Gemeindevertreter Hans-Walter Schleschka
Gemeindevertreter Stefan Stöcken
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Ing. Büro Asmussen & Partner Herr Axel Waltje
10 Gäste
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" in Langholz
4.1 a) Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 22/2011
4.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 23/2011
5. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges
5.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonst. Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 34/2011
5.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 35/2011
6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Ferienhäuser an der Heidestraße"
6.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonst. Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 36/2011
6.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 37/2011
7. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südliche Erweiterung Swin-Golfanlage in Sophienhof - Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 38/2011
8. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Swin-Golfanlage in Sophienhof" Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 39/2011
9. Bebauungsplanes Nr. 34 "Ortsmitte Großwaabs" - Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 40/2011
10. Bauleitplanung für altengerechtes Wohnen in Kleinwaabs
  Beschlussvorlage - 42/2011
11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
  Beschlussvorlage - 41/2011
12. Zuschussantrag für die Modernisierung des ländlichen Weges "L 26 nach Ritenrade"
  Beschlussvorlage - 43/2011
13. Belüfterbrücken der Teichkläranlage
  Beschlussvorlage - 30/2011
14. Einwohnerfragestunde
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
17. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch die Ausschussvorsitzende wird beantragt, die Tagesordnung um den Punkt 17 „Anfragen und Bekanntgaben“ zu ergänzen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Seeblick - Waterblick" in Langholz

zu TOP 4.1 a) Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 22/2011

Mit Schreiben vom 13.04.2011 stellt Herr Feinen einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 in einem Teilbereich, da seine Planungsabsichten nicht mit den B-Planfestsetzungen übereinstimmen. Derzeit ist dieser Bereich im B-Plan 24 als Dorfgebiet ausgewiesen. Nach Rücksprache mit der Kreis- und Amtsverwaltung wurde ihm dieser Weg des Planänderungsverfahrens aufgezeigt.

Das touristische Angebot im Orte Langholz würde ergänzt durch dieses Vorhaben. Um die bestehenden Planungsvorstellungen umsetzen zu können, wird die Überplanung dieses Bereiches erforderlich. Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben - nach Rücksprache mit dem Kreis.


Durch Herrn Waltje werden die konkreten Planungsinhalte näher ausgeführt. Es erfolgt in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, der in einem vereinfachten Planverfahren im Sinne des Baugesetzbuches umgesetzt werden kann.

Hieran anschließend wird das durch den Vorhabenträger geplante Konzept näher erläutert sowie auf Fragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter eingegangen.


Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 24 „Seeblick - Waterblick“ in Langholz soll nun wie folgt geändert werden:
          - Änderung der Ausweisung Dorfgebiet in Sondergebiet
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Asmussen & Partner in Flensburg beauftragt werden.
  4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
  7. Eine Planungskostenerstattung ist zu sichern.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 23/2011

s. Beschlussvorlage 22/2011

Sollten zum Zeitpunkt der Auslegung bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen, sind diese öffentlich auszulegen.


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebiet “Seeblick - Waterblick“ in Langholz und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges

zu TOP 5.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonst. Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 34/2011

Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs wurde den Trägern öffentlicher Belange, den sonstigen Behörden und den Naturschutzverbänden am 11.02.2011 zur frühzeitigen Beteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung und mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 21.03.2011 im Feuerwehrgerätehaus in Kleinwaabs statt.


Da die Tagesordnungspunkte 5 (mit Unterpunkten) und 6 (mit Unterpunkten) in engem Zusammenhang zueinander stehen, erfolgen die anschließenden Beratungen teilweise übergreifend.

Durch Herrn Waltje wird ergänzend ausgeführt, dass die Abwägung von vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der Regel erst nach der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt. Da aber bereits jetzt, durch Bürger und Behörden mehrere Stellungnahmen abgegeben wurden, wird eine Abwägung derer als sinnvoll und notwendig angesehen. Die erarbeiteten Abwägungen sind bereits direkt mit in den Planentwurf eingeflossen.

Durch die Landesplanung erfolgte in der Vergangenheit die Anregung - unter Berücksichtigung des städtebaulichen Entwicklungsrahmens - den Bereich nördlich des Bebauungsplans Nr. 29 „östlich Brunoslust“ als Sondergebiet Ferienhäuser auszuweisen. Eine weitergehende Wohnbebauung war aus Sicht der Landesplanung nicht möglich.

Der Flächennutzungsplan stellt diese Fläche in der vorliegenden Fassung als Wohnbaufläche dar. Aus diesem Grunde muss eine Anpassung als „Sonderbaufläche Ferienhäuser“ erfolgen.

Ergänzend erfolgt durch Herrn Waltje die Vorstellung der Inhalte der Planung. Bei dieser Planung handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. In diesem Zusammenhang wird näher auf die einzelnen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingegangen. Die Inhalte entsprechen im wesentlichen denen des angrenzenden Baugebietes „Heidestraße“ (B-Plan Nr. 29). Am westlichen Geltungsbereich wird aus Lärmschutzgründen ein 1 m hoher bewachsener Erdwall vorgesehen. Dieser muss vor Baubeginn der Ferienhäuser fertig gestellt sein.
Die Erschließungsanlagen einschl. Straße werden im Privateigentum des Investors verbleiben. Somit wird ihm auch die Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht und der Winterdienst obliegen.

Eine gestalterische Trennung dieser Gebiete wird durch Herrn Waltje nicht begrüßt. Ein Ferienhausgebiet, wie ggf. in Dänemark, soll sich hier nicht wiederfinden. Vielmehr soll sich die Bebauung in den vorhandenen Bestand integrieren.

Hieran anschließend wird auf einzelne Fragen zur Planung sowie zur verkehrlichen Erschließung näher eingegangen.


Beschluss:

Es gingen folgende Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen ein, über die nach Abwägung wie folgt beschlossen wird:
s. Vorlage des Architektenbüros Asmussen & Partner

Insgesamt gingen ein:
Frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung (Scoping)
  • vorhabenbez. B-Plan Nr. 33  Kleinwaabs „Ferienhäuser an der Heidestraße“
  • 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs
 
 
Datum:
Bedenken:
Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb.
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
21.02.2011
keine
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
03.03.2011
Keine
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr durch den LBV- SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
24.02.2011
keine
18.
Archäologische Landesamt S.-H.
15.03.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
18.02.2011
keine
21a.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Amt für ländliche Räume Kiel)
 
 
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
18.02.2011
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
14.03.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
14.03.2011
s. Stellungnahme
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
22.02.2011
keine
32.
Wasser- und Bodenverband
"Kohbek-Waabs"
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
15.03.2011
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
22.03.2011
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
07.03.2011
keine
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
14.03.2011
keine
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Landesplanung
21.03.2011
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 

Stellungnahmen Nachbargemeinden
47.
Gemeinde Damp
18.02.2011
keine
49.
Gemeinde Holzdorf
18.02.2011
keine
56.
Gemeinde Loose
 
 
57.
Gemeinde Barkelsby
 
 
 
Im Hause:  (f. Verkehrsaufsicht), (Techniker), (Entwässerung)
 
 

Stellungnahmen Privatpersonen
P1 *
77 Anlieger Mühlenstraße, Dorfstraße, Strandweg, Achter de Lin
16.10./30.12.2010
s. Stellungnahme
P2
Anlieger Brunoslust
03.05.2011
s. Stellungnahme

* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden.
Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 35/2011

s. Beschlussvorlage 34/2011


Beschluss:

  1. Die Entwürfe der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Kleinwaabs, östlich Brunoslust, nordwestlich des Strandweges und des Bebauungsplanes Nr. 29 und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
  2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 33 "Ferienhäuser an der Heidestraße"

zu TOP 6.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, sonst. Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 36/2011

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 „Ferienhäuser an der Heidestraße“, Kleinwaabs wurde den Trägern öffentlicher Belange, den sonstigen Behörden und den Naturschutzverbänden am 11.02.2011 zur frühzeitigen Beteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung und mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 21.03.2011 im Feuerwehrgerätehaus in Kleinwaabs statt.


Auch wenn unter Tagesordnungspunkt 5 (mit Unterpunkten) verschiedene Inhalte erörtert wurden, wird durch die Ausschussvorsitzende noch einmal auf das geplante Maß der Bebauung hingewiesen. Die im Wohngebiet angrenzenden Neubaugebiet realisierte Bebauung erfolgte in einer baulichen Dichte, die von der Gemeinde zum Zeitpunkt der damaligen Planung nicht zu erwarten war. Durch die Festlegung der Geschoss- und Grundflächenzahl (Verhältnis der Bebauung zur Grundstücksgröße) wie im anschließenden Neubaugebiet, ist auch hier mit einer sehr massiven baulichen Verdichtung zu rechnen. Der Hinweis ist als Denkanstoß zu verstehen und soll dazu anregen, ggf. hierüber noch einmal zu beraten.
Durch Herrn Waltje werden hierzu ergänzende Informationen gegeben. Die hier geplanten Geschoss- und Grundflächenzahlen entsprechen denen, wie sie in einem Dorfgebiet allgemein üblich festgeschrieben werden können. Die Festsetzung geringerer Werte ist aber auch möglich.

Ebenfalls erfolgt der Hinweis, dass der Anregung der Landesplanung zur Änderung des Straßenprofils nicht gefolgt wurde. Auch hier wäre ggf. eine Anpassung noch denkbar.

Nach kurzer Erörterung zu den vorstehend genannten Punkten besteht innerhalb des Ausschusses die Auffassung, das die getroffenen Regelungen / Änderungen in der vorgelegten Fassung beibehalten werden sollen.


Beschluss:

Es gingen folgende Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen ein, über die nach Abwägung wie folgt beschlossen wird:
s. Vorlage des Architektenbüros Asmussen & Partner

Insgesamt gingen ein:
Frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung (Scoping)
  • vorhabenbez. B-Plan Nr. 33  Kleinwaabs „Ferienhäuser an der Heidestraße“
  • 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Waabs
 
 
Datum:
Bedenken:
Stellungnahmen TöB, sonst. Behörden, NatSchVb.
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
21.02.2011
keine
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
03.03.2011
Keine
11.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr durch den LBV- SH
 
 
17.
Forstbehörde Nord
24.02.2011
keine
18.
Archäologische Landesamt S.-H.
15.03.2011
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
18.02.2011
keine
21a.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Amt für ländliche Räume Kiel)
 
 
21b.
Landesbetrieb für Küstenschutz
Nationalpark und Meeresschutz
18.02.2011
s. Stellungnahme
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
14.03.2011
s. Stellungnahme
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
14.03.2011
s. Stellungnahme
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
22.02.2011
keine
32.
Wasser- und Bodenverband
"Kohbek-Waabs"
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
15.03.2011
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
Landesverbd. Schl.-Holst. e.V.
22.03.2011
s. Stellungnahme
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
41.
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.- Eckernförde
07.03.2011
keine
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
14.03.2011
keine
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Landesplanung
21.03.2011
s. Stellungnahme
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes
Schleswig-Holstein
Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 



Stellungnahmen Nachbargemeinden
47.
Gemeinde Damp
18.02.2011
keine
49.
Gemeinde Holzdorf
18.02.2011
keine
56.
Gemeinde Loose
 
 
57.
Gemeinde Barkelsby
 
 
 
Im Hause:  (f. Verkehrsaufsicht), (Techniker), (Entwässerung)
 
 



Stellungnahmen Privatpersonen
P1 *
77 Anlieger Mühlenstraße, Dorfstraße, Strandweg, Achter de Lin
16.10./30.12.2010
s. Stellungnahme
P2
Anlieger Brunoslust
03.05.2011
s. Stellungnahme

* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden.
Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6.2 b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 37/2011

s. Beschlussvorlage 35/2011


Beschluss:

  1. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet „Ferienhäuser an der Heidestraße“, Kleinwaabs, und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südliche Erweiterung Swin-Golfanlage in Sophienhof - Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 38/2011

Der Betreiber der Swin-Golfanlage in Sophienhof ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch, auf seiner Hoffläche zwei vorhandene Gebäude abzureißen und an dieser Stelle eine Halle zu errichten, die mit einer 12-Loch Gras-Golf-Anlage ausgestattet werden soll.
Mit dieser Einrichtung würde eine weitere Indooraktivität das touristische Angebot erweitern.
Diese Fläche ist derzeit weder vom Flächennutzungsplan noch vom Bebauungsplan Nr. 30 überplant.

Erforderlich werden hierfür die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 30. Dies bestätigte auf Rückfrage ebenfalls der Kreis Rendsburg-Eckernförde, Abt. Bauen, Planen, Umwelt.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung aufgestellt,
    die für das Gebiet "Südliche Erweiterung der Swin-Golfanlage in Sophienhof“ folgende Änderung der Planung vorsieht:
    Ausweisung einer Sondergebietsfläche für die bauliche Erweiterung der Swin-Golfanlage
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Asmussen & Partner in Flensburg, mit der Ausarbeitung der Umweltbelange das Büro Pro Regione in Flensburg beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Swin-Golfanlage in Sophienhof" Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 39/2011

Der Betreiber der Swin-Golfanlage in Sophienhof ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch, auf seiner Hoffläche zwei vorhandene Gebäude abzureißen und an dieser Stelle eine Halle zu errichten, die mit einer 12-Loch Gras-Golf-Anlage ausgestattet werden soll.
Mit dieser Einrichtung würde eine weitere Indooraktivität das touristische Angebot erweitern.
Diese Fläche ist derzeit weder vom Flächennutzungsplan noch vom Bebauungsplan Nr. 30 überplant.

Erforderlich werden hierfür die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 30. Dies bestätigte auf Rückfrage ebenfalls der Kreis Rendsburg-Eckernförde, Abt. Bauen, Planen, Umwelt.


Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet " Swin-Golfanlage in Sophienhof“ soll wie folgt geändert werden:
    Ausweisung einer Sondergebietsfläche für die bauliche Erweiterung der Swin-Golfanlage
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Asmussen & Partner in Flensburg, mit der Ausarbeitung der Umweltbelange das Büro Pro Regione in Flensburg beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bebauungsplanes Nr. 34 "Ortsmitte Großwaabs" - Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 40/2011

Der Eigentümer einer Fläche in der Ortslage Großwaabs ist an die Gemeinde herangetreten mit dem Wunsch, auf diesem Gelände eine Fläche für Wohnbebauung entstehen zu lassen. Diese Fläche ist derzeit im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

Da es sich hier jedoch um einen Außenbereich im Innenbereich handelt, kann ein Bauvorhaben derzeit nicht genehmigt werden.
Um hier Baurecht zu schaffen, müsste die Gemeinde einen Bebauungsplan erstellen.


Ergänzend wird durch Herrn Waltje die planungsrechtliche Situation näher erläutert und auf den städtebaulichen Entwicklungsrahmen gemäß Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP) hingewiesen.

Hierzu werden durch den Protokollführer ausführliche Informationen vorgetragen. Derzeit hat die Gemeinde Waabs ihren städtebaulichen Entwicklungsrahmen für die Zeit bis zum Jahr 2025 aufgebraucht. Basierend auf dem Wohnungsbestand zum 31.12.2009 verfügt die Gemeinde Waabs über 709 Wohneinheiten. Gemäß LEP sind hiervon die Wohneinheiten für Ferien- und Wochenendhäuser (ca. 209) in Abzug zu bringen. Es verbleibt somit ein Rest von 500 Wohneinheiten. Hiervon steht der Gemeinde Waabs grundsätzlich ein Potential von 10 % zu. Der städtebauliche Entwicklungsrahmen würde somit 50 Wohneinheiten betragen. Von dieser Zahl sind jedoch die Wohneinheiten aus dem Neubaugebiet „Heidestraße“ (Bebauungsplan Nr. 29) sowie die noch freien Bauplätze im Baugebiet „Brunoslust“ (Bebauungsplan Nr. 33) in Abzug zu bringen. Dies sind insgesamt 53 Wohneinheiten. Es besteht somit ein Wert von -3 Wohneinheiten. Außer Betrachtung sind bisher noch die Potentiale der Innenentwicklung.

In Gesprächen mit der Landesplanung wurde nach möglichen Lösungsansätzen gesucht. Eine Übertragung von Kontingenten aus den Nachbargemeinden wurde dabei nicht mitgetragen. Dies ist grundsätzlich für Mittel- und Oberzentren und nicht für den ländlichen Raum vorgesehen. Denkbar wäre es auch im Bereich von Stadtumlandbereichen. Hierzu gehört die Gemeinde Waabs jedoch nicht.

Für das weitere Verfahren könnte die Gemeinde sich so positionieren, dass sie das Vorhaben grundsätzlich unterstützt und eine Planungsanzeige gemäß Landesplanungsgesetz an die Landesplanung abgibt. In diesem Verfahren muss sich mit dem städtebaulichen Entwicklungsrahmen auseinandergesetzt werden. Sofern die Entwicklung für Großwaabs nicht mitgetragen werden kann, würde sich die Landesplanung hierzu schriftlich äußern und die Gründe darlegen, die gegen eine weitergehende Entwicklung der Gemeinde sprechen.


Beschluss:

Das Vorhaben wird durch die Gemeinde grundsätzlich mitgetragen. Die Verwaltung soll für das geplante Vorhaben die Planungsanzeige nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes an das Innenministerium fertigen. Bis zur Vorlage einer entsprechenden Antwort sollen keine weiteren Maßnahmen veranlasst werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bauleitplanung für altengerechtes Wohnen in Kleinwaabs
Beschlussvorlage - 42/2011

Es wird ein Antrag an die Gemeinde herangetragen zum Bau einer altengerechten Wohnanlage. Vorgesehen ist eine Unterbringung von nicht pflegebedürftigen Menschen und pflegebedürftigen. Die Versorgung soll über die nahe gelegene Sozialstation erfolgen.

Dieses Vorhaben wurde bereits zur letzten Planungsrunde am 15.06.2011 den Vertretern des Innenministeriums und des Kreises vorgestellt. Hierzu hat es einige Anregungen gegeben (s. Anlage), die abzuarbeiten sind.

Nach Rücksprache mit dem planenden Architekten gibt es derzeit noch keinen konkreten Betreiber - Gespräche laufen. Um ein Betreiberkonzept sowie eine Standortanalyse würde sich dann der künftige Investor kümmern.

Lt. Flächennutzungsplan der Gemeinde ist bisher nur die nördlich gelegene Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen, d. h. sollte es zu einer Überplanung in der angedachten Größe kommen, wäre auch der Flächennutzungsplan zu ändern.

Altengerechte Wohnungen sind, solange es sich um vollständige Wohnungen handelt, auf das Entwicklungskontingent der Gemeinde anzurechnen. Hier könnte es jedoch schwierig werden.


Die unter Tagesordnungspunkt Nr. 9 näher geschilderten Angaben zum städtebaulichen Entwicklungsrahmen sind auch für diesen Punkt Grundlage. Der Bereich des betreuten Wohnens spielt dabei eine wesentliche Rolle. Geplant sind derzeit 9 Doppelhäuser und stellen somit eine Inanspruchnahme von 18 Wohneinheiten dar. Das angrenzende Objekt mit Pflege- und Appartementzimmer findet keine Berücksichtigung, da dies als Sonderbaufläche zu bewerten ist. In diesem Zusammenhang wird durch den Protokollführer näher dargelegt, wie das Vorhaben planungsrechtlich zu beurteilen ist und welche Planungsschritte notwendig wären.

Weiterhin wird ausführlich auf die Einwohnerzahlen aus den Jahren 2000 bis 2010 eingegangen. Diese sind zwar nicht für die Zukunftsanalyse repräsentativ, zeigen aber einige Informationen auf. Dies sind z. B.
  • Einwohnerzuwachs von 4 %, jedoch insgesamt sinkende Zahlen
  • Rückgang der Geburten (im Kreisgebiet um ca. 23 %)
  • Nur geringe Zuwächse bei den Zu- und Abwanderungen zu verzeichnen
  • Bei der Altersgruppe 65+ sind die Zahlen derzeit rückläufig

Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und der Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahre 2025 ist davon auszugehen, dass die Einwohnerzahlen weiter zurück gehen und der Anteil an Einwohner mit einem Alter von 65+ steigen wird. Wie sich der tatsächliche Bedarf darstellt wäre im Verfahren durch eine Bedarfs- und Standortanalyse darzulegen.

Auch hier ist denkbar, dass die Gemeinde das Vorhaben grundsätzlich unterstützt und eine Planungsanzeige gemäß Landesplanungsgesetz an die Landesplanung abgibt. In diesem Verfahren muss sich mit dem städtebaulichen Entwicklungsrahmen auseinandergesetzt werden. Sofern die Entwicklung für ein altengerechtes Wohnen nicht mitgetragen werden kann, würde sich die Landesplanung hierzu schriftlich äußern und die Gründe darlegen, die gegen eine weitergehende Entwicklung der Gemeinde sprechen.

Auf weitere Fragen wird im Einzelnen näher eingegangen.


Beschluss:

Die Gemeinde Waabs spricht sich grundsätzlich positiv zu dem vorgestellten Vorhaben für altengerechtes Wohnen aus. Die Verwaltung soll für das geplante Vorhaben die Planungsanzeige nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes an das Innenministerium fertigen. Bis zur Vorlage einer entsprechenden Antwort sollen keine weiteren Maßnahmen veranlasst werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage - 41/2011

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend.

In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe.

Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll.

Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden.

Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern.

Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft.

Bereits mit Beschluss vom 30.06.2009 ist die Gemeindevertretung Waabs zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund der vielfach vorhandenen Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen aufdrängen. Eine Meldung von Eignungsflächen im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes erfolgte daher nicht.

Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Waabs ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar.

Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.


Durch den Unterzeichner wird auf ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Kreis RD-ECK am 15.09.2011 hingewiesen. Ergänzend zum vorstehenden Sachverhalt wurde durch den Kreis RD-ECK angeregt, über eine mögliche Stellungnahme zum erstmalig kartographisch dargestellten charakteristischen Landschaftsraum zu beraten. Dieser könnte ggf. für künftige Planvorhaben, z. B. Ausbau der Stromnetze, nachteilige Folgen haben.

Nach kurzer Diskussion besteht innerhalb des Ausschusses die Auffassung, dass Waabs stark touristisch geprägt ist und an den Regelungen des bisherigen Regionalplans, Festlegung des charakteristischen Landschaftsraumes für die Halbinsel Schwansen, festhalten möchte.


Beschluss:

Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Waabs als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Zuschussantrag für die Modernisierung des ländlichen Weges "L 26 nach Ritenrade"
Beschlussvorlage - 43/2011

In der Gemeindevertretung vom 28.03.2011 wurde das vorgelegte und erläuterte Kernwegekonzept in öffentlicher Sitzung unter TOP 7 genehmigt. Ferner wurde beschlossen, Zuschüsse für die Sanierung des Weges einzuwerben.

In der Zwischenzeit wurde für den Weg seitens der Gemeinde ein Modernisierungsbestreben als Unterstützung zu den Argumenten der Kernwegdefinierung an die Aktivregion gemeldet. Dabei wurden geschätzte Kosten von 240.000 € angegeben. Der Gemeinde Waabs wurde am 23.06.2011 von der Aktiv-Region schriftlich mitgeteilt, dass die Modernisierungsnotwendigkeit des genannten Weges erkannt und vom LLUR als förderfähig eingestuft wurde. Da nur wenig Interesse zur Modernisierung von Wegen in der Förderperiode 2011 - 2013 aus Reihen der Mitgliedsgemeinden der Aktiv-Region Schlei-Ostsee angemeldet wurde, wurde über eine Priorisierung bereits erklärt, dass die Gemeinde Waabs 2012 in den Genuss der Förderung kommt. Unter Zugrundelegung der geschätzten Kosten in Höhe von 240.000 € kann ein Zuschuss von rund 110.000 € beziffert werden.

Tatsächlich bedarf es jetzt aber noch einer qualifizierten Entwurfsplanung, welche durch ein Ingenieurbüro zu erstellen wäre. Diese Planung wird dann Grundlage eines konkret über die Aktiv-Region beim LLUR einzureichenden Förderantrages. Dieser Antrag muss bis ca. Mitte Oktober 2011 vorgelegt werden (genauer Termin steht noch nicht fest).

Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, muss die Qualität der Modernisierung einen bestimmten Standard erreichen. Daher ist die Bauweise quasi vorgegeben. Vorgesehen ist, den (noch reliktartig) vorhandenen Oberbau komplett durchzufräsen und als Unterbau zu verwenden. Anschließend soll der Unterbau erforderlichenfalls verstärkt und durch einen neuen Oberbau (bit. Tragschicht und Deckschicht) abgedeckt werden. Die Breiten müssen ggf. angepasst werden.
Das Ergebnis der qualifizierten Entwurfsplanung muss dem Bauausschuss dann in der folgenden Sitzung vorgelegt werden. Allerdings wird der Entwurf alsbald er fertig ist, zur Vermeidung von Fristverletzungen zusammen mit dem formellen Förderantrag über die Aktiv-Region an das LLUR vorab gesendet.


Gemeindevertreter Kruse sieht hier die letzte Chance auf Bezuschussung dieser Art. Das Vorhaben wird inhaltlich unterstützt. Die finanzielle Situation der Gemeinde ist stabiler geworden, so dass die Aufnahme eines Darlehens denkbar wäre. Näheres müsste der Finanzausschuss prüfen.

Hieran anschließend folgt eine kurze Diskussion über eine Veranlagung durch eine Straßenausbaubeitragssatzung. Dies muss noch einmal näher geprüft werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag für die Planung an ein Ingenieurbüro zu erteilen. Der formelle Zuschussantrag ist zu stellen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Belüfterbrücken der Teichkläranlage
Beschlussvorlage - 30/2011

Die Teichanlage der Kläranlage Waabs ist mit Belüfterbrücken ausgestattet. Mittels Verdichter wird Druckluft über unterirdisch verlegte Leitungen zu den Brücken im Teich gepresst. Dort wird die Luft über sogenannte Belüfterkerzen ins Wasser geblasen. Die Belüfterkerzen sollen über feinporige Öffnungen für eine bestmögliche Sauerstoffanreicherung im Wasser sorgen und damit die Biologie für die Abbauprozesse ermöglichen. Zudem soll über den Luftaustritt eine walzenartige Wasserbewegung die notwendige Umwälzung im Teich erzielt werden. Mangelhafte Belüfterkerzen können also die Ursache für ein Missverhältnis zwischen Energieverbrauch und Reinigungsleistung bis hin zum vollständigen Versagen der Biologie sein.

Das in Waabs im Jahr 1980 verbaute Belüftersystem vom Typ Didier wird nicht mehr produziert und Ersatzteile, insbesondere die Belüfterkörper, sind nicht mehr erhältlich. Daher muss mittelfristig eine sinnvolle Lösung gefunden werden.

Eine Möglichkeit wäre der Austausch der Belüfterkörper selbst. Dazu müssten Adapter gefertigt werden, neue Stützkörper angeschafft und EPDM-Membranen im Sondermaß hergestellt werden.
Die Kosten einer solchen Umrüstung wurden zusammen mit einer Fachfirma unter Zugrundelegung einer Anzahl von 100 Belüftungskörpern auf rund 9.000 € geschätzt.

Ein Vorschlag wäre, die Belüfter der Teiche 1 und 2 in 2012 umzurüsten. Ausgebaute Teile, die noch nicht verschlissen sind, sollten gereinigt und als Ersatzteile für die anderen Teiche zurückgelegt werden. Möglicherweise kann so die Lebensdauer der Belüfter der übrigen Teiche um einige Jahre verlängert werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Umrüstung der Belüfterkörper der Teiche 1 und 2 in 2012 durchzuführen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von rund 9.000 € werden in den Haushalt 2012 eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in 2012 einen Auftrag zu erteilen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Einwohnerfragestunde

Durch Herrn Bothe werden folgende Fragen gestellt:
1. Können die Unterlagen zu Bauleitplanverfahren (Plan mit Teil A und B, Begründung und Umweltbericht) in Kopie zur Verfügung gestellt werden?

Hierzu wird durch den Protokollführer erklärt, dass dies gegen eine geringe Gebühr pro Kopie möglich ist.

2. Welche Priorität hat der Landesentwicklungsplan S.-H. zum jetzigen Regionalplan im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung?

Der Landesentwicklungsplan ist bis zur Fortschreibung des Regionalplans die aktuelle Grundlage für die Ermittlung des städtebaulichen Entwicklungsrahmens. Mit einer Fortschreibung ist im Hinblick auf das aktuelle Verfahren zur Änderung des Landesplanungsgesetzes nicht zeitnah zu rechnen.

3. Der Fußweg vom Bebauungsplan Nr. 33 in Richtung Campingplatz genießt welchen Status?

Es ist ein Privatweg. Der Eigentümer duldet die derzeitige Nutzung.

Im übrigen werden durch Herrn Bothe verschiedene Anregungen und Bedenken zum geplanten Bebauungsplan Nr. 33 geäußert, die der Ausschuss zur Kenntnis nimmt. Zu einzelnen Punkten werden Erläuterungen durch Herrn Waltje abgegeben.

Gemeindevertreter Haller berichtet, dass er einen Anruf von Herrn von Mantzen erhalten habe. Dessen Vorfahren haben bis 1927 das Gut Lehmberg in Besitz gehabt. Herr von Mantzen hat ein Taufkleid aus dieser Zeit gefunden und möchte dies der Gemeinde Waabs gerne zur Verfügung stellen.
Herr Haller bittet um Anregungen über den weiteren Verbleib des Taufkleides. Neben der Kirche wäre auch das Landesmuseum eine denkbare Lösung. Abschließend sagt Ausschussmitglied Juhl zu, sich mit dem Kirchenvorstand in Verbindung zu setzen, um sich nach einem geeigneten Ort zu erkundigen.


II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 16. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.


zu TOP 17. Anfragen und Bekanntgaben

Ausschussmitglied Gloyer berichtet über den Termin des Bürgerempfangs. Dieser soll am 02.10.2011, ab 11.30 Uhr erfolgen.

Durch den Bürgermeister wird auf die nächsten Termine für die Sitzungen der Gemeindevertretungen hingewiesen. Diese sind am 27.09.2011 und 06.12.2011.

Die Ausschussvorsitzende erkundigt sich nach dem möglichen Baubeginn für die Arbeiten an der Druckrohrleitung in Lehmberg. Witterungsbedingt sind die Arbeiten für Oktober 2011 vorgesehen.

Die Ausschussvorsitzende fragt nach dem weiteren Vorgehen mit den Pappeln auf dem Weg zum Strand. Grundsätzlich soll eine Fällung in Betracht gezogen werden. Vorab soll die Fa. Stuhr noch einmal eine Inaugenscheinnahme vornehmen. Weiterhin soll im Rahmen der nächsten Sitzung des Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschusses hierüber erneut beraten werden. Bis dahin wird die Verwaltung gebeten, ein entsprechendes Kostenangebot für die Fällung der Bäume einzuholen.

Der Protokollführer unterrichtet darüber, dass der Aufdruck eines im Baugebiet Brunoslust aufgestellten Werbeschildes für den Verkauf von Baugrundstücken mit den Festsetzungen des Bebauungsplans im Einklang steht.

Durch Gemeindevertreter Kruse und Ausschussmitglied Juhl wird um Benennung möglicher Themen für die nächsten Sitzungen gebeten.

Gemeindevertreter Haller erkundigt sich noch einmal nach dem aktuellen Sachstand der Straßenausbaubeitragssatzung. Hierzu werden durch den Bürgermeister nähere Einzelheiten erläutert. Ein Satzungsbeschluss wurde vorerst ausgesetzt. Gemeindevertreter Kruse sagt zu, dies im Rahmen der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung erneut zur Beratung zu stellen.



Norbert Jordan  Sabine Noth-Stöcks 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende