Sitzungsort: | im Sportlerheim des TSV Waabs, Waabs |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 23.08 Uhr |
Ausschussvorsitzender Heinz Haller |
wählbarer Bürger Ursula Fröhler |
Ausschussmitglied Nis Juhl |
wählbarer Bürger Thomas Luplow |
Ausschussmitglied Christian Netz |
stellv. Ausschussvorsitzende Sabine Noth-Stöcks |
Ausschussmitglied Heiko Starck |
Bürgermeister Udo Steinacker |
stellvertr. Mitglied Elvira Brief |
Gemeindevertreter Bruno Kruse |
stellv. Mitglied Lothar Schaldach |
stellv. Mitglied Klaus Wilke |
Sylvia Brücker |
Gast Johannes Rahe |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
2. | Verpflichtung wählbarer Bürger/innen |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen |
7. | Vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "nordöstlich der Ostseestraße und nordwestlich der Straße Waterblick" |
7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 12/2018 | |
7.2 | Entwurf des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 14/2018 | |
7.3 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 13/2018 | |
8. | Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich in der Gemeinde Waabs |
Beschlussvorlage - 21/2018 | |
9. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 15/2018 | |
10. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 16/2018 | |
11. | Sanierungsstrategie der Steuerungs- und Regeltechnik der Kläranage Waabs |
Beschlussvorlage - 20/2018 | |
12. | Oberflächenaufwertungen an Gehwegen in Langholz |
Beschlussvorlage - 22/2018 | |
13. | Antrag zur Asphaltdeckenerneuerung der Straße Neuschlag |
Beschlussvorlage - 25/2018 | |
14. | Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung des VZ 257-51 "Verbot für Reiter" im Strandweg vor der Einfahrt in den Campingplatz |
Beschlussvorlage - 24/2018 | |
15. | Bereitstellung von Geldern für evtl. Stellungnahmen der Gemeinde zum Fortschreibungsverfahren der Regionalpläne "Sachthema Windenergie" |
Beschlussvorlage - 27/2018 | |
16. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
18. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung wählbarer Bürger/innen |
Der Ausschussvorsitzende Herr Haller verpflichtet Frau Fröhler und Herrn Luplow als wählbare Bürger.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Herr Haller beantragt den Punkt -Bereitsstellung von Geldern für evtl. Stellungnahmen der Gemeinde zum Fortschreibungsverfahren der Regionalpläne Sachthema Wind" als TOP 15 mit aufzunehmen. Alle anderen Punkte verschieben sich um einen nach hinten. Zudem soll der Punkt 17 -10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs- nicht öffentlich beraten und abgestimmt werden.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsnaträge gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Herr Haller berichtet, dass es beim Breitbandausbau seiner Kenntnis nach keine Schwierigkeiten gegeben habe. Herr Juhl erklärt, dass es bei ihm nicht reibungslos funktionieren würde und die zugesicherte Leistung nicht bei ihm ankommen würde. Herr Steinacker erläutert, dass dies meist ein Fehler bei der Messung sei und man dies nicht Pauschalieren dürfte. Herr Juhl bemängelt zudem, dass die Campingplätze teilweise nicht mit angeschlossen seien und somit andere Plätze einen Wettbewerbsvorteil hätten. Herr Steinacker führt hierzu aus, dass es teilweise an der Entfernung liege und bestimmte Plätze/ Betriebe unter die 5 % fallen, bei welchen erst ab 2019 nachgebessert werde. Herr Haller teilt mit, dass der Bau beim Kindergarten voranschreite und nach seiner Kenntnis im November die Eröffnung stattfinden soll.
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zu TOP 6. | Anfragen der Ausschussmitglieder und Gemeindevertreter/innen |
Herr Juhl teilt mit, dass es in der Lehmberger Allee vereinzelt Stellen gebe, an denen die Banketten stark ausgefahren/ beschädigt seien. Der Bürgermeister ergänzt, dass dies auch in Karlsminde stellenweise der Fall sei und in beiden Fällen nachgearbeitet werden muss. Herr Schaldach teilt mit, dass der Fahrradweg zwischen Eckernförde und Damp (an der L26) wieder stark beschädigt sei. Dieser wäre erst vor 3 Jahren neu gemacht worden. Inzwischen sind durch das Wurzelwerk der Bäume die Pflastersteine wieder hoch gedrückt worden. Hier bittet er darum, dass bei der zuständigen Stelle im Rahmen der Gewährleistung nachgehakt wird. Herr Haller erläutert, dass eine Nachfrage beim Kreis ergeben habe, dass der Weg formal als Wirtschaftsweg und nicht als Fahrradweg laufe. Dort stehe auch kein Schild, dass der Weg von Radfahren zu nutzen sei.
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zu TOP 7. | Vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs für das Gebiet "nordöstlich der Ostseestraße und nordwestlich der Straße Waterblick" |
zu TOP 7.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 12/2018 Der Entwurf der vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs und die Begründung haben in der Zeit vom 02.04.2018 bis zum 03.05.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 14.03.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
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Herr Rahe vom Planungsbüro B2K erläutert die eingegangen Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge. Er geht auf einzelen Fragen ein.
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Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Vorlage des Planungsbüros B2K aus Kiel – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Entwurf des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 14/2018 Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB). Laut Auskunft des Innenministeriums gilt folgender Leitgedanke: Der Durchführungsvertrag ist Gegenstand der Abwägung, weil er Teil des VEP ist. Daraus ergibt sich, dass er öffentlich beschlossen wird. Jedoch ist das Informationsfreiheitsgesetz zu berücksichtigen (Eventuelles schwärzen von Daten ist somit erforderlich). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der VEP und der Durchführungsvertrag müssen sich entsprechen.
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Der Sachverhalt wird erläutert. Auf einzelne Nachfragen wird kurz eingegangen.
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Beschluss: Dem vorliegenden Durchführungsvertrag wird zugestimmt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.3 | Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 13/2018 Siehe Beschlussvorlage 12/2018.
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Frau Noth-Stöcks fragt an, wie die 180 qm in Punkt 6.2 der Begründung zustande gekommen sind. Herr Rahe erläutert, dass diese Zahl aus der vorherigen Planung des Ursprungsplanes übernommen worden ist und gar nicht geändert wurde. Frau Noth-Stöcks fragt nach, ob der Punkt 13 der Begründung der Kern der gesamten Planung ist. Dies wird durch Herrn Rahe bejaht.
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Beschluss: Die vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Waabs in Kraft.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale sowie Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich in der Gemeinde Waabs |
Beschlussvorlage - 21/2018 Die Gemeinde Waabs hat sich in der Bauausschusssitzung am 05.03.2018 mit dem Thema der Entwicklung innerhalb des Gemeindegebietes beschäftigt. Man ist zu dem Schluss gekommen, dass die Gemeinde nur aktiv mit Bauleitplanung unerwünschten Entwicklungen entgegensteuern kann. Im Ausschuss herrschte Einigkeit darüber, dass man sich in der nächsten Legislaturperiode mit diesem Thema auseinander setzten wolle. Innerhalb der Gemeinde soll eventuell ein neues Baugebiet entstehen und Bauleitplanung betrieben werden. Bevor eine Planung jedoch umgesetzt werden kann, ist es erforderlich, eine sogenannte Innenentwicklungsanalyse durchzuführen. Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes zum Stand des 31.12.2009 wachsen. Das Wohnungskontingent in Waabs war durch das Baugebiet Brunoslust aufgebraucht, so dass die Gemeinde keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr hatte. Das Land schreibt derzeit den Landesentwicklungsplan vorzeitig fort. Es ist angedacht den Entwurf mit den dann neuen Zahlen in der Kabinettssitzung im Herbst zu beschließen. Sobald der Entwurf beschlossen vorliegt, wurde, seitens des Landes in Aussicht gestellt, dass mit den neuen Zahlen bereits weiter gearbeitet werden kann. Es ist also davon auszugehen, dass Waabs dann wieder WE zur Entwicklung zur Verfügung hat. Somit kann die Zeit bis dahin genutzt werden, um die notwendigen Pläne (siehe Text unten) aufzustellen. Im Zuge der Standortsuche sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen. Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums, sobald eine Gemeinde bauplanerisch tätig werden möchte. Weiterhin wäre es empfehlenswert eine Überprüfung der Entwicklungsflächen im Außenbereich durch das Planungsbüro mit erarbeiten zu lassen. Hier wird der Gemeinde aufgezeigt, in welchen angrenzenden Außenbereichslagen neue Baugebiete entstehen könnten, wenn sich im Innenbereich keine Planung realisieren lässt. Sollte die Gemeinde auf diese Flächen ausweichen wollen, hätte die Gemeinde sich mit einer solchen Prüfung bereits mit der Standortalternativenfrage auseinander gesetzt, welche in jedem Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen ist. Es wird somit angeraten beide Prüfungen durch ein Planungsbüro durchführen zu lassen. Die Kosten liegen bei etwa 5.000,00 €.
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Es wird kurz auf den Sinn und Zweck einer Innenentwicklungsanlayse eingegangen. Das Planungsbüro erläutert den Ablauf eines solchen Verfahrens. Frau Fröhler und Frau Brief teilen mit, dass sie es begrüßen würden, dass die Gemeinde einen Arbeitskreis bildet und dort einen Konzept für die nächsten Jahre, durch die Gemeinde selbst erarbeitet werde, in dem die Vorstellungen und Wünsche der Entwicklungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen für die Gemeinde Waabs eine Innenentwicklungsanalyse sowie die Prüfung möglicher wohnbaulicher Entwicklungsflächen im Außenbereich aufzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das Planungsbüro B2K zu vergeben.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 15/2018 Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Waabs hat am 27.12.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Fortschreibung erfolgte im Jahr 1992/1993. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet. Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Waabs anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser. Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig. Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage Waabs. Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.
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Beschluss: Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 05.07.2018), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 16/2018 In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig. Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, wäre dann im vierten Quartal 2018 die Beitrags- und Gebührensatzung den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren notwendig.
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Der Bürgermeister findet, dass das ganz gravierende Entscheidungen seien, da die Gemeinde ein Einleiten in ihr Oberflächenwassersystem nicht mehr zulassen muss. Da die Kapazität jetzt schon weitestgehend ausgeschöpft ist, muss die Gemeinde sich Grünflächen erhalten und dies auch bei künftigen Bauleitplanungen berücksichtigen. Herr Juhl ergänzt, dass nicht nur die Gemeinde am Limit sei, sondern auch die Wasser- und Bodenverbände.
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Beschluss: Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 05.07.2018) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Sanierungsstrategie der Steuerungs- und Regeltechnik der Kläranage Waabs |
Beschlussvorlage - 20/2018 Am 26.06.2018 treffen sich Herr Möller-Hansen & Herr Traulsen von der Schleswag Abwasser, Herr Brügmann vom Ingenieurbüro Enwacon und Herr Andresen auf der Kläranlage in Waabs. Thema des Ortstermins war die Besichtigung der Steuerungs-, Regel- und Messtechnik. Der Betreiber der Anlage, die Schleswag-Abwasser hatte Herrn Andresen gemeldet, dass es zunehmende Schwierigkeiten gibt, die mittlerweile 28 Jahre alte Technik zu unterhalten. Ausfallende Komponenten sowohl der Steuerungs- und Regelungstechnik als auch der Messtechnik können nicht ohne weiteres durch moderne Komponenten ersetzt werden, weil diese nicht immer miteinander kompatibel sind. Diese Meldung zum Anlass nehmend wurde der Fachplaner aus dem Ingenieurbüro Enwacon für Elektro- und Prozesstechnik gebeten, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, den Bestand zu bewerten und eine Sanierungsstrategie zu empfehlen. Nachdem der Fachplaner, Herr Brüggmann die Auswertung der Bestandsaufnahme durchgeführt hat, meldet er folgendes Ergebnis. Abgesehen von wenigen Teilen müsste die Steuerung komplett erneuert werden. Dabei gilt es insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
Damit eine zukünftige Fernüberwachung erfolgen kann, würde das Prozessleitsystem z.B. mit dem Systemhersteller SCHRAML realisiert. Für die Automatisierungstechnik würde z.B. eine Lösung von der Firma SIEMENS (S7-1500) zum Einsatz kommen. Herr Andresen stellt den Vergleich zu einem alten PC her (vergleichbar der betreffenden, alten Steuerung). Auch wenn man in einen PC der ersten Generationen immer investiert hätte und Komponenten aufgerüstet und Software erneuert hätte, so wäre man irgendwann an einen Punkt gelangt, an dem eine weitere Aufrüstung oder Reparatur technisch unmöglich oder allemal unwirtschaftlich geworden wäre. Bei der Steuerung der Kläranlage muss neben der Wirtschaftlichkeit bedacht werden, dass die Betriebssicherheit insgesamt stets gewährleistet sein muss. D.h. die Recherche nach Ersatzteilen oder Alternativtechniken darf keine Wochen in Anspruch nehmen. Einen total veralteten PC würde man samt Gehäuse also erneuern und ggf. einen schon mal erneuerten Monitor oder Drucker weiter nutzen. Gleichermaßen müsste bei der Steuerung der Kläranlage verfahren werden. Dazu würden neue Schaltschränke nebst aller Komponenten der Mess- und Regeltechnik (bei ggf. Verwendung vorhandener Komponenten) neu geplant, ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Dieser würde die Anlage im Werk / in der Werkstatt nahezu komplett fertig vorfertigen. Anschließend würde in einer geplanten Aktion alt gegen neu ausgetauscht und in Betrieb genommen. Eine solche Aktion dauert mit allen Softwareanpassungen einige Wochen. Daher würde man dieses außerhalb der Camping- und Feriensaison vorsehen. Der Klärbetrieb kann dann ausschließlich über die Teichanlage sichergestellt werden. Herr Brügmann hat eine grobe Kostenabschätzung für die Erneuerung der Schalt- und Steuerungstechnik sowie Automatisierungs- und Prozessleittechnik durchgeführt und gelangt zu Bruttogesamtkosten von rund 360.000 €. Es würde sich eindeutig um eine Investition handeln, die in der Anlagenbuchhaltung abgeschrieben werden muss / kann. Die Abschreibungsdauer sollte konservativ nicht zu lange mit 10 Jahren definiert werden. HINWEIS:
Herr Brügmann hat auch die Elektrotechnik bei der Erneuerung der Kläranlage in Revkuhl geplant und umgesetzt. Sofern Interesse besteht, sowohl Herrn Brügmann kennenzulernen als auch die neue Kläranlage Revkuhl zu besichtigen, so sind auch Gemeindevertreter (und wählbare Bürger) aus Waabs anlässlich des Tags-der-offenen-Tür in Revkuhl am Samstag den 15.09.2018 in der Zeit von 11:00 bis 14:00 Uhr herzlich willkommen. Herr Brügmann steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. |
Herr Haller teilt mit, dass er es sich wünschen würde noch einmal ein paar unabhängige Gutachter zu der Angelengenheit einzuladen. Er könne es nicht beurteilen, ob das Gemeindesystems z. B. zu alt wäre, um noch Ersatzteile zu liefern o. ä. Auch Herrn Juhl fehle der Fachmann der zu dem Fall Auskunft gebe, um eine weitreichende Entscheidung treffen zu können. Frau Noth-Stöcks weist darauf hin, dass es auf gar keinen Fall passieren dürfe, dass das System ausfalle, da das Ganze der Gemeinde in solch einem Fall sehr viel Geld kosten würde. Vielleicht wäre es möglich jemanden zur Sitzung der Gemeindevertretung dazu zu holen, der Auskunft geben kann. Zudem stelle sie sich die Frage, ob es durch solch eine hohe Ausgabe zur Erhöhung der Abwassergebühren kommen würde. Der Bürgermeister erklärt, dass die gesamte Abwassertechnik eine sehr teure Technik sei. Herr Andresen von der Verwaltung habe empfohlen sich die Anlage in Revkuhl am kommenden Samstag einmal anzuschauen. Herrr Kruse spricht sich dafür aus, eine Summe in den Vermögens-HH einzustellen. Der Ausschuss bittet darum, dass Herr Andresen von der Amtsverwaltung, wenn es ihm zeitlich möglich ist, an der nächsten Sitzung der GV teilnimmt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die grundhafte Erneuerung der Steuerungs- und Regeltechnik strategisch anzugehen. Es soll in die Planung eingestiegen und eine Entwurfsplanung bis zur Kostenschätzung erstellt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Ingenieurvertrag als Stufenvertrag zu verhandeln und abzuschließen. Zunächst werden 20.000 € im Vermögenshaushalt 2019 bereitgestellt. Das Ergebnis der Entwurfsplanung soll zu Beginn des Jahres 2019 im Bauausschuss vorgetragen werden.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Oberflächenaufwertungen an Gehwegen in Langholz |
Beschlussvorlage - 22/2018 Die zur Verfügung gestellte Anlage beschreibt potentielle Synergien, die man als Gemeinde Waabs ggf. nutzen kann, anhand von Fotos und Lageplänen. Der Bürgermeister und der Bauausschussvorsitzende regen die Beratung in den Gremien der Gemeinde an. Tatsächlich sind die Maßnahmen im Vergleich zu einer Maßnahme ohne Synergie sehr wirtschaftlich. Übersicht aller vorgeschlagenen Maßnahmen:
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Es wird kontrovers über die Notwendigkeit der einzelnen Wege diskutiert. Zudem werden die unterschiedlichen Varianten von Pflasterung mit Klinker oder Beton sowie Asphaltierung besprochen. Der Ausschuss möchte zur Sitzung der Gemeindevertretung die einzelen Kostenunterschiede dieser Varianten dargelegt bekommen.
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Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Sitzung der Gemeindevertretung verschoben. Es wird um eine Klärung der Kostenunterschiede für Klinker- und Betonpflaster gebeten.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Antrag zur Asphaltdeckenerneuerung der Straße Neuschlag |
Beschlussvorlage - 25/2018 Herr Kruse beantrag mit dem zur Verfügung gestellten Schreiben vom 02.08.2018 die Beratung über die Erneuerung der Asphaltdecke im westlichen Teil der Straße Neuschlag. Schon in 2016 wurde erkannt, dass es für die Maßnahme keine EU-Zuschüsse geben wird und daher eine entsprechende Beantragung nicht sinnvoll ist. Darüber hinaus kann Herr Andresen erklären, dass die Straße auch nicht als sogenannte Gemeindeverbindungsstraße erster Klasse (GIK) eingeordnet ist, so dass auch kein Zuschuss über Mittel des Finanzausgleichsgesetzes vom Land erwartet werden kann. Fazit: Die Gemeinde muss eine Asphaltierungsmaßnahme zu 100 % selbst finanzieren. Da es in der Gemeinde Waabs keine Ausbaubeitragssatzung mehr gibt, können keine Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden. Bei einer Länge von rund 825 m ergeben sich bei der Bauweise analog zum östlichen Teil der Straße mit einer profilierenden & verstärkenden Tragschicht und einer neuen Deckschicht sowie einer Angleichung der Banketten Kosten von rund 85.000 €. Von einer Bauweise ohne verstärkende Tragschicht rät Herr Andresen ab, schließlich hat sich der westliche Teil der Straße über die vergangenen 16 Jahre bewährt. Es gibt noch keine Risse oder Schadstellen. Sofern die Gemeinde Waabs die Maßnahme in 2019 durchführen möchte, wird sie in einer größeren Ausschreibung mit anderen Asphaltierungsmaßnahmen im Kreisgebiet gebündelt ausgeschrieben. |
Frau Brief teilt mit, dass der Zustand der Straße zur Zeit noch ausreichend für sie sei und eine solche hohe Ausgabe nicht rechtfertige würde. Zudem würden die PKW´s auf dieser Straße nicht so schnell fahren und es würde eine Art "Verkehrsberuhigung" geschaffen werden, da man die Geschwindigkeit raus nehme. Herr Juhl lenkt ein, dass dies kein Argument sein dürfte. Die Straße sei in einem schlechten Zustand und müsse grundsätzlich mit einer neuen Schwarzdecke versehen werden. Zudem kostet die Gemeinde die Unterhaltung der Straße mit den notwendigen Flickarbeiten jedes Jahr viel Geld. Frau Noth-Stöcks weist darauf hin, dass wenn so viel Schwerlastverkehr auf dieser Straße stattfindet, dies bei der Erneuerung und Berechnung mit berücksichtigt werden müsste. Es ist für sie fraglich, ob der ermittelte Preis dann noch so bestehen bleibt. Der Bürgermeister vertritt für sich die Auffassung, dass diese Straße derzeit nicht Schwerpunkt bzw. Priorität habe. Herr Kruse spricht sich für die absolute Notwendigkeit dieser Maßnahme aus und geht auf die derzeitige Hauhaltslage der Gemeinde ein. Die Rücklagen würden diese Maßnahme mehr als hergeben. Es wird darum gebeten noch einmal abzuklären, ob es möglicherweise Zuschüsse für die Straße gebe, da das Land diesbezüglich im letzten Jahr sehr aufgestockt habe. Herr Kruse und Herr Steinacker teilen mit, dass Herr Andresen dies abgeprüft habe und Zuschüsse nicht möglich seien. Frau Noth-Stöcks stellt den Antrag, die Angelegenheit im nächsten Bauausschuss zurück zustellen und dann mit einer konkreten Kostenschätzung, erneut darüber beraten zu können. |
Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten eine neue Kostenschätzung bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses durchzuführen. Die Asphaltierung Neuschlag wird bis dahin zurück gestellt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Verkehrsangelegenheiten: Aufhebung des VZ 257-51 "Verbot für Reiter" im Strandweg vor der Einfahrt in den Campingplatz |
Beschlussvorlage - 24/2018 Am 14.05.2018 wurde von der IG Reitwege Schwansen bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde der Antrag gestellt, das VZ 257-51 "Verbot für Reiter" im Strandweg vor der Einfahrt zum Campingplatz Heide aufzuheben. Es wurde um Klärung gebeten, ob das genannte Schild ordnungsgemäß von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde, oder ob hier die Gemeinde Waabs eigenverantwortlich tätig wurde. Auf der stattgefundenen Verkehrsschau des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 13.06.2018 wurde festgestellt, dass die Anordnung des VZ 257-51 bei der Straßenverkehrsbehörde nicht vorliegt. Der sandgebundene Weg hinter der Einfahrt zum Campingplatz Heide befindet sich im Eigentum der Gemeinde Waabs. Bevor durch die Straßenverkehrsbehörde eine Entscheidung in dieser Sache getroffen wird, soll seitens der Gemeinde geklärt werden, ob Reiter in diesem Bereich weiter ausgeschlossen werden sollen oder nicht.
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Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sich um einen Wanderweg und nicht um einen kombinierten Reit- Und Wanderweg handele. Frau Brief erklärt, dass von der anderen Seite des Weges kein Verbotsschild vorhanden sei, so dass man theoretisch von der Seite mit dem Pferd herein reiten könnte/ dürfte. Herr Juhl erklärt, dass sowohl die Gemeinde als auch der Reiterverein seinerzeit viel Geld in die Hand genommen haben, um die Überquerung der Schwatrumer Au sicherzustellen. Nun wäre es so das Waabser Reiter diese nicht nutzen dürfen. Das Problem müsste grundsätzlich angegangen werden. Herr Haller empfiehlt den vorliegenden Antrag abzulehnen, da es eine Gefährdung für alle darstellen würde. Aus Sicherheitsgründen könnte eine solche Lösung nicht gesehen werden. Zudem müsste man auf der anderen Seite ebenfalls ein Verbotsschild aufstellen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, einen Antrag auf Entfernung des VZ 257-51 (Verbot für Reiter) im Strandweg vor der Einfahrt zum Campingplatz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen.
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Ja-Stimmen | :1 |
Nein-Stimmen | :5 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 15. | Bereitstellung von Geldern für evtl. Stellungnahmen der Gemeinde zum Fortschreibungsverfahren der Regionalpläne "Sachthema Windenergie" |
Beschlussvorlage - 27/2018 Das Land Schleswig-Holstein hat für die Zeit vom 04.09.2018 die 2. Auslegung des Landesentwicklungs- und des Regionalplans zum Sachthema "Windenergie" begonnen. Die Auslegung erfolgt bis zum 03.01.2019. Bis dahin kann jedermann Stellungnahmen zum Verfahren abgeben. Die Gemeinde Waabs ist nach dem aktuellsten Entwurf weiterhin stark von der möglichen Ausweisung verschiedener Vorranggebiete betroffen. Da die bisher vorgebrachten Stellungnahmen nicht erreichen konnten, diese Flächenanteile zu reduzieren, ist zu überlegen, ob Fachplanungsbüros in Form von Gutachten, Beratung, etc. unterstützen können. Da dies in der Regel mit entsprechenden Kosten verbunden ist, die aktuell nicht im Haushalt vorhanden sind, ist darüber zu beraten, ob hierfür über den Nachtragshaushalt entsprechende Mittel bereitgestellt werden sollen.
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Herr Haller weist auf die Notwendigkeit für Mittel eines eventuell erforderlichen Schallgutachtens und Rechtsbeistandes hin Der Sachverhalt wird kontrovers diskutiert.
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Beschluss: Es wird beschlossen 20.000,00 € für Gutachten, Rechtsbeistand, Beratung, etc., die im Rahmen der Erstellung der Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungs- und Regionalplans entstehen, über den Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister ermächtigt, alles Notwendige zu veranlassen, damit eine fundierte und belastbare Stellungnahme gegen die Ausweisung von Vorrangflächen im Gemeindegebiet erarbeitet wird.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Einwohnerfragestunde |
Herr Brief weist darauf hin, dass wenn es nicht gewünscht ist, dass die Brücke (Schwastrumer Au - Reiterbrücke) zugleich von Personen und Pferde genutzt wird, dann dort ein Schild aufzustellen wäre. Herr Lange fragt an, ob das Loch auf seiner Auffahrt, welches aufgrund des Breitbandes gegraben wurde, wieder verschlossen werden würde. Dieser Zustand bestünde bereits seit 5 Wochen und behinderte die Auffahrt auf das Grundstück. Der Bürgermeister teilte ihm mit, dass er sich darum kümmere.
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Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 18. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt den Beschluss mit.
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Sylvia Brücker | Heinz Haller |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzende/r |