Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Planungs-, Wege- und Umweltausschuss | 04.09.2012 |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Widmungsverfahren für die Straße von Hökholz nach Ritenrade |
Sachverhalt: |
Für den Ausbau der Straße von der L 26 nach Ritenrade sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die Straße von der L 26 nach Ritenrade (Gemarkung Hökholz, Flur 1, Flurstück 3/46 und Gemarkung Hökholz, Flur 2, Flurstücke 8/3, 38/17 tlw. und 8/1 tlw.) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |