Sitzungsort: | in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.20 Uhr |
Bürgermeister Peter Pietrzak |
Gemeindevertreter Heiko Basener |
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke |
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg |
Gemeindevertreter Harald Paulikat |
Gemeindevertreter/in Gabriele Pochhammer |
Gemeindevertreter Gero Reimer |
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht |
2. stellv. Bürgermeisterin Jutta Werner |
Gemeindevertreter/in Claudia Wolfsdorf |
Gemeindevertreter Stefan Leckband (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
3.1 | Fragen zur Tagesordnung |
3.2 | Allgemeine Fragen |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Bericht über den Stand der Dorfchronik |
9. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Windeby über die Benutzung der Gemeindefreizeitstätte |
Beschlussvorlage - 25/2013 | |
10. | Entschlammung Absetzteich Kläranlage Kochendorf |
Beschlussvorlage - 27/2013 | |
11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 26/2013 | |
12. | Außerordentliche Tilgung eines Kredites |
Beschlussvorlage - 30/2013 | |
13. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 28/2013 | |
14. | Abschluss einer Vereinbarung zur Aufstellung von Altkleidercontainer mit der AWR |
Beschlussvorlage - 21/2013 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Bürgermeister Pietrzak beantragt, Tagesordnungspunkt 14 nicht öffentlich zu behandeln. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
zu TOP 3.1 | Fragen zur Tagesordnung |
Fragen zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3.2 | Allgemeine Fragen |
Allgemeine Fragen werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bürgermeister berichtet in folgenden Angelegenheiten: 02.10.2013 Info-Veranstaltung im Landeshaus zum Thema "Gutes Leben im Alter auf dem Lande" 29.10.2013 Info-Veranstaltung im Amt Schlei-Ostsee zur Badewasserqualität in der Schlei 31.10.2013 Info-Veranstaltung Innenminister Breitner in Fleckeby zum Finanzausgleich 01.11.2013 Laterne laufen in Kochendorf 04.11.2013 Gespräch mit Bürgermeister Ott, Osterby über die Zukunft des Kindergartens 17.11.2013 Volkstrauertag 20.11.2013 Versammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen in Vogelsang-Grünholz Dank an die Feuerwehr für den Einsatz während des Orkans am 28.10.2013 Gemeindevertreterin Pochhammer fragt nach dem Sachstand der Umsetzung der Beschlüsse zur Tempo-30-Zone. Der Bürgermeister wird hier nachfragen. Sozialausschussvorsitzende Werner berichtet, dass die Termine für 2014 festgelegt wurden. Umweltausschussvorsitzende Pochhammer berichtet über die Schredderaktion. Finanzausschussvorsitzender Koberg berichtet über die Teilnahme an der Hauptausschusssitzung des Amtes. Hier ist die Senkung der Amtsumlage positiv hervorzuheben. Die Themen des Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung. Gemeindevertreter Reimer berichtet aus dem gemeinsamen Kindergartenausschuss, dass die Gebühren für 2014 stabil bleiben. |
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Gemeindevertreterin Ulbrich berichtet, dass sie durch Bürger darauf angesprochen wurde, dass die Straßenreinigungspflicht durch einige Mitbürger nur sehr lasch wahrgenommen wird. Eventuell sollte hier ein Aufruf durch den Bürgermeister erfolgen. Umweltausschussvorsitzende Pochhammer erklärt, dass der Ausschuss noch eine Begehung wegen überhängender Bäume durchführen wollte. Der Ausschuss wird in diesem Zusammenhang auch noch einmal das Thema Straßenreinigung behandeln. Der Bürgermeister plant, im nächsten Jahr die Straßenreinigungssatzung an alle Haushalte zu verteilen. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Basener weist darauf hin, dass die Anschlüsse der Zisterne im Hohlweg ausgepflastert werden müssten. Teilweise sind sie auch schlecht zugänglich. Die Gemeinde muss hier tätig werden. Der Bürgermeister wird sich die Sache ansehen. Gemeindevertreter Reimer verweist noch einmal auf die Löcher in der Alten Landstraße in Friedland. Der Bürgermeister erklärt, dass hier bisher noch keine Begutachtung stattgefunden hat. Eventuell müsste hier ein Provisorium für den Winter geschaffen werden. Gemeindevertreter Koberg verweist hier ebenfalls auf ein Loch in der Dorfstraße. Gemeindevertreter Paulikat weist darauf hin, dass die Gullis im Bereich Liebesallee Richtung An der Eiche gereinigt werden müssen. |
ab hier anwesend: | Frau Claudia Wolfsdorf |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | Bericht über den Stand der Dorfchronik |
Das Chronikteam berichtet über den Stand der Arbeiten. Die Fertigstellung ist zu Weihnachten 2014 geplant. Den Anwesenden wird das Konzept der Chronik erläutert und historische sowie aktuelle Bilder aus der Gemeinde gezeigt. Die Gemeinde wird sich jedoch noch Gedanken über den geplanten Verkaufspreis machen müssen. Die Gemeindevertretung und die Anwesenden zeigen sich zufrieden mit dem jetzigen Stand der Arbeiten. |
ab hier anwesend: | Herr Klaus-Dieter Kaschke |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Windeby über die Benutzung der Gemeindefreizeitstätte |
Beschlussvorlage - 25/2013 Die Gemeinde Windeby möchte die Regelungen zur Nutzung der Gemeindefreizeitstätte verändern. Zukünftig sollen bei der Nutzung nicht nur Sylvesterfeierlichkeiten sondern auch 18. Geburtstage ausgeschlossen werden. Außerdem soll, abweichend von der privaten Nutzung, ein zusätzlicher Gebührentatbestand für die Nutzung mit Einnahmeerzielung aufgenommen werden. Die entsprechenden Regelungen wurden in die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Windeby über die Nutzung der Gemeindefreizeitstätte aufgenommen. |
Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Windeby über die Benutzung der Gemeindefreizeitstätte wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Entschlammung Absetzteich Kläranlage Kochendorf |
Beschlussvorlage - 27/2013 Die Gemeinde Windeby betreibt für den Ortsteil Kochendorf eine technisch belüftete Teichkläranlage für 750 EW. Die Anlage besteht aus einem Schlammabsetzteich mit ca. 650 m² Wasserfläche, einem belüfteten Teich mit rund 1.700 m² sowie zwei weiteren, nachgeschalteten Teichen. Der Schlammabsetzteich wurde zuletzt im September 2008 entschlammt. Seinerzeit war der Teich fast vollständig verlandet und mit Quecke und Rohrkolben bewachsen. Die Funktion der Teichkläranlage war eingeschränkt, so dass die Wasserbehörde die Gemeinde aufgefordert hatte, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Dieser mangelhafte Zustand hatte sich einstellen können, weil zuvor 10 Jahre lang keine Entschlammung vorgenommen wurde. Im Sommer 2013 hat Herr Andresen die Teichkläranlage mit Herrn Bürgermeister Pietrzakbesichtigt und angemerkt, dass aufgrund des Füllstandes des Schlammabsetzteiches für 2014 eine Entschlammung zu empfehlen sei. Wenige Wochen später meldete sich der zuständige Mitarbeiter der Wasserbehörde des Kreises RD-Eck und erklärte, dass er die Anlage im Rahmen der turnusmäßigen Überwachung nebst Ziehung von Ablaufproben besichtigt habe und der Gemeinde eine Entschlammung empfehle. Darauf hat Herr Andresen erklärt, dass er die Auffassung teile und bereits den Bürgermeister informiert habe. Der Mitarbeiter des Kreises hat dieses vermerkt und hat darüber hinaus keinen Verwaltungsakt erzeugt. Grundlage für die Erfordernis einer Entschlammung sind neben der schon optisch erkennbaren Füllung des Teiches die Regelwerke der DWA (Arbeitsblatt 201) und der DIN EN 12255-5. Diese sollen den ordnungsgemäßen Betrieb einer Teichkläranlage und damit die Wasserqualität in der natürlichen Vorflut sicherstellen. Damit leistet die Gemeinde ihren Beitrag zum allgemeinen Gewässerschutz, wozu sicher auch die Einhaltung von Badewasserqualitäten zählt. Der Schlammabsetzteich ist ca. mittig mit einer Tauchwand versehen. Diese soll dafür sorgen, dass die Schlämme im vorderen Bereich verbleiben und so die Entnahme erleichtern. Im Jahre 2008 war der gesamte Teich auch über die Tauchwand hinaus gefüllt, so dass sich letztendlich 114 to Trockensubstanz ergeben haben. Ob die Tauchwand bis heute ihre Funktion in der ihr zugedachten Form erfüllt und damit noch kaum Schlamm in die zweite Hälfte des Teiches gelangt ist, kann Herr Andresen nicht genau feststellen. Möglicherweise ist doch Schlamm herübergetrieben, so dass wieder der gesamte Teich bearbeitet werden muss. Zwischenzeitlich wurde der Schlamm auf seine Inhaltsstoffe mittels der sogenannten kleinen Analyse beprobt und festgestellt, dass 1.180 mg/kg TS Kupfer enthalten sind. Dieser Wert übersteigt den Schwellenwert von 800 mg/kg TS gemäß Klärschlammverordnung und sorgt dafür, dass der Schlamm wieder der thermischen Verwertung zugeführt werden muss. Eine landwirtschaftliche Verwertung ist ausgeschlossen. Herr Andresen trifft die Annahme, dass im Frühjahr / Sommer 2014 ca. 6/10 der entnommenen Schlammenge aus 2008 anfallen werden. Daher wird die Menge auf gerundet 70 to TS geschätzt. Das Entnahmeverfahren, dass 2008 angewendet wurde, wird auch in 2014 zum Einsatz kommen müssen, da der Grundwasserstand eine Absenkung des Teichwasserspiegels nicht zulässt (Stichwort "Hydraulische Grundbruchgefahr"). Daher werden die Gesamtkosten für die Entschlammung unter Berücksichtigung der heutigen Verwertungspreise auf rund 85.000 – 90.000 € geschätzt. Nicht zuletzt die Lage der Kläranlage sorgt für relativ hohe Kosten (enge Zufahrt, schwierige Bodenverhältnisse, kein ausreichender Stromanschluss). |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Teichentschlammung der KA Kochendorf in 2014 durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung der erforderlichen Dienstleistung zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 90.000 € werden anerkannt und die erforderlichen Mittel über den Verwaltungshaushalt 2014 bereitgestellt. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 26/2013 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 58.900,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.128.400,- € auf nunmehr 1.187.300,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 7.200,- € erhöht und damit gegenüber bisher 102.700,- € auf nunmehr 109.900,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Außerordentliche Tilgung eines Kredites |
Beschlussvorlage - 30/2013 Für die Umschuldung eines Kredites wurde im August 2004 ein Darlehen in Höhe von 186.500€ bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein aufgenommen. Die Zinsbindung des Darlehens läuft zum 30.06.2014 aus. Die Restschuld zum 30.06.2014 beträgt 62.824,22 €. Da für das Jahr 2014 nach Rücksprache mit dem Bauamt und dem Bürgermeister keine Maßnahmen geplant sind und der geplante Rücklagenstand zum 31.12.2013 424.000 € beträgt, ist zu überlegen, das Darlehen außerordentlich zu tilgen. |
Beschluss: Die Angelegenheit wird in die nächste Sitzung vertagt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 28/2013 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Abschluss einer Vereinbarung zur Aufstellung von Altkleidercontainer mit der AWR |
Beschlussvorlage - 21/2013 Die Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg (AWR) hat beantragt, in der Gemeinde Windeby Container für das Einsammeln von Altkleidern aufstellen zu dürfen und hat hierfür eine Vereinbarung vorbereitet. Pro Container zahlt die AWR an die Gemeinde einen Jahrespauschalbetrag in Höhe von 250,00 €. |
Auf erneuten Antrag von Gemeindevertreter Kaschke hin wird nach Klärung des Sachverhaltes mit 7 Ja-Stimmen, 1 Neinstimme und 2 Enthaltung beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln. Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde für die Herrichtung der Standplätze zuständig ist. Eine Begehung hat folgendes Ergebnis erbracht: Im Bereich Friedland wäre eine zusätzliche Befestigung der Fläche erforderlich. Dies würde Kosten von 1.000 - 1.200 € verursachen. In Friedensthal wäre eine Befestigung für ca. 300 - 400 € erforderlich. Lediglich in Kochendorf wäre eine Aufstellung ohne weitere bauliche Maßnahmen möglich. Nach eingehender Diskussion stellt GemeindevertreterKaschke den Antrag, keine vertragliche Vereinbarung mit der AWR einzugehen und alles beim jetzigen Zustand zu belassen. |
Beschluss: Es wird keine vertragliche Vereinbarung mit der AWR eingegangen und alles wird beim jetzigen Zustand belassen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Peter Pietrzak |
Protokollführer | Bürgermeister |