Sitzungsort: | in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.35 Uhr |
Bürgermeister Peter Pietrzak |
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Kaschke |
1. stellv. Bürgermeister Ralf Koberg |
Gemeindevertreter Gerhard Lüdrichsen |
2. stellv. Bürgermeister Harald Paulikat |
Gemeindevertreterin Gabriele Pochhammer |
Gemeindevertreter Malte Quade |
Gemeindevertreterin Susann Richter |
Gemeindevertreter Oliver Schulz |
Gemeindevertreterin Monika Ulbricht |
Gemeindevertreter Frank Möller (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
3.1 | Fragen zur Tagesordnung |
3.2 | Allgemeine Fragen |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Erlass der I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 24/2018 | |
9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 27/2018 | |
10. | Tilgung eines Darlehens |
Beschlussvorlage - 26/2018 | |
11. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 28/2018 | |
12. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 18/2018 | |
13. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 23/2018 | |
14. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
14.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 19/2018 | |
14.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 20/2018 | |
14.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 21/2018 | |
14.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 22/2018 | |
15. | Löschwasserversorgung Friedland |
Beschlussvorlage - 30/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
18. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 16 und 17 nicht öffentlich zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
zu TOP 3.1 | Fragen zur Tagesordnung |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 3.2 | Allgemeine Fragen |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Umweltausschussvorsitzende Pochhammer berichtet über die Durchführung der Schredderaktion. Es gab weniger Anfragen als in den Vorjahren. Sozialausschussvorsitzender Paulikat berichtet über die Vorbereitungen für die Seniorenweihnachtsfeier. Der Termin wurde auf den 15.12.18 festgelegt. Gemeindevertreter Kaschke fragt nach, ob das vom ihm beschaffte Gästebuch der Gemeinde noch existiert. Dieses wurde lange Zeit schon nicht mehr ausgelegt. Der Bürgermeister erklärt, dass dieses noch vorhanden ist. Er wird es auch zukünftig bei Veranstaltungen wieder auslegen.
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Der Bürgermeister berichtet über eine Anfrage von Frau von Kameke, die die Gemeinde noch einmal bittet, die Beschlusslage zur Asphaltierung und zur Straßenbeleuchtung von ihrem Anwesen in der Langen Linie zu überdenken. Es herrscht hierzu Einigkeit, dass die Angelegenheit erneut im Bauausschuss beraten werden soll. Bauausschussvorsitzender Kaschke wird hierzu im Winter noch einen Ortstermin ansetzen.
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zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreterin Ulbricht bittet noch einmal darum, dass die Frage der Schülerbeförderung im Schul- und Kulturausschuss behandelt wird. Hier geht es besonders darum, dass Kinder den Wanderweg am Noor als Schulweg nutzen sollen. Gegebenenfalls müssten auch die Kreistagsabgeordneten zu einem Gespräch eingeladen werden. Gemeindevertreter Quade regt an, für die Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses eine Arbeitsgruppe einzurichten, die den Prozess koordinieren und beschleunigen soll. Dieser sollen der Bürgermeister, der stellvertretende Bürgermeister, der Bauausschussvorsitzende, der Wehrführer und der stellvertretende Wehrführer angehören. Es herrscht Einigkeit, diesem Vorschlag zu entsprechen. Die Arbeitsgruppe soll vom Bürgermeister und vom Bauausschussvorsitzenden koordiniert werden. Gemeindevertreter Koberg regt an, dass im Bürgermeisterbrief der Wunsch der Heimwasserversorgung Friedland nach Selbstständigkeit noch einmal dokumentiert werden sollte. Es herrscht im Gremium jedoch Einigkeit, dass diese Problematik nicht in den Bürgermeisterbrief aufgenommen werden soll. Gemeindevertreter Koberg weist darauf hin, dass noch ein Ortstermin mit Herrn Eggers bezüglich der Abwasserproblematik im Möhlhorster Weg durchgeführt werden sollte. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dieser Termin noch aussteht.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Erlass der I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 24/2018 Die Entschädigungen des Bürgermeisters, die er gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 -3 der Entschädigungssatzung neben seiner Aufwandsentschädigung erhält, sind nach Auskunft von Bürgermeister Pietrzak neu zu überdenken. zu Nr. 1. Durch die Benutzung eines Wohnraums für dienstliche Zwecke entstehen keine zusätzlichen Kosten, wie es in der Satzung aufgeführt ist. Des Weiteren ist der administrative Aufwand für die Versteuerung dieser Zahlung, die durch den Bürgermeister selbst erfolgen muss, entsprechend groß. zu Nr. 2. Durch die Nutzung eines Diensthandys ist die Zahlung überflüssig. zu Nr. 3. Durch die Führung eines Fahrtenbuches werden auch nur die tatsächlichen Fahrtkosten abgerechnet. Dies verursacht auch keinen zusätzlichen Aufwand bei der Versteuerung. Durch die Änderung der Entschädigungssatzung gem. des Entwurfs für die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung erfolgt eine Aktualisierung hinsichtlich der tatsächlich notwendigen Entschädigungszahlungen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorliegenden Form zu erlassen. Es ist jedoch das Wort "rückwirkend" zu streichen.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 |
Beschlussvorlage - 27/2018 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 161.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.357.900,-€ auf nunmehr 1.519.700,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 17.100,- € erhöht und damit gegenüber bisher 355.900,- € auf nunmehr 373.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Tilgung eines Darlehens |
Beschlussvorlage - 26/2018 Die Gemeinde Windeby hat im Rahmen einer Umschuldung im Jahr 2009 ein Darlehen mit einer Gesamtsumme von 53.400,00 € aufgenommen. Der vereinbarte Zinssatz liegt bei 3,98%. Da die Zinsbindungsfrist am 31.03.2019 ausläuft, hat die Gemeinde die Möglichkeit, das Darlehen zu kündigen. Sollte die Gemeinde das Darlehen nicht kündigen oder bis zum Ablauf der Zinsbindungsfrist keine neuen Darlehensbedingungen vereinbart haben, so läuft das Darlehen zu veränderlichen Konditionen weiter. Es gilt dann der von der Bank für Darlehen dieser Art festgesetzte Zinssatz.
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Beschluss: Es wird beschlossen, das Darlehen zum Ablauf der Festzinsvereinbarung, 31.03.2019, zu kündigen. Der Gesamtbetrag in Höhe von 47.074,70 € wird über den Haushalt 2019 bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 28/2018 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 18/2018 Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll. Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden. Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein. Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden. Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine spätere Beschlussfassung wäre daher verbindlich. |
Beschluss: Die Gemeinde beabsichtigt:
Voraussetzungen sind:
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 23/2018 Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt. Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar. Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist. Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne. Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dortauch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.
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Beschluss: Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
zu TOP 14.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 19/2018 Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt. In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist. All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 20/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 21/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
nur bei folgendem TOP abwesend: | Herr Klaus-Dieter Kaschke |
zu TOP 14.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 22/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Löschwasserversorgung Friedland |
Beschlussvorlage - 30/2018 Um die Löschwasserversorgung in Friedland in Zukunft sicherstellen zu können, ist es erforderlich, das Wasserversorgungsnetz zu erneuern bzw. zwei Versorgungsbrunnen zu bohren. Hierzu wurden bereits vorläufige Angebote eines Fachunternehmens eingeholt, die sich wie folgt aufgliedern:
Im Zuge der Angebotserstellung wird seitens der Fachfirma darauf hingewiesen, dass die angebotenen Kosten auch noch höher ausfallen können. Ob ausreichend Wasser gepumpt werden kann, sollte im Vorfeld durch eine Probebohrung festgestellt werden. Da die Geologie in Friedland sehr wechselnd ist, wird ein Anschluss an den Brunnen in Westerthal empfohlen. Zudem ist es so, dass die meisten Feuerlöschbrunnen selten genutzt werden und somit häufig mit der Zeit verokern. Daher ist mit zusätzlich anfallenden Wartungskosten zu rechnen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Variante 2 "Feuerlöschleitung von Westerthal nach Friedland mit zwei Zapfstellen" zu wählen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Auftrag bis zu einer Höhe von 70.000 € zu vergeben. Für diese Maßnahme ist durch die Verwaltung ein zweites Angebot einzuholen.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 18. | Bekanntgaben |
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.
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Godber Peters | Peter Pietrzak |
Protokollführer | Bürgermeister |