Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.56 Uhr |
Ausschussvorsitzender Ralf Koberg |
Ausschussmitglied Harald Paulikat (stellv. für Gero Reimer) |
Ausschussmitglied Gabriele Pochhammer |
wählbarer Bürger Klaus Peter Busch |
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus-Dieter Kaschke (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied Gero Reimer (entschuldigt vert. durch Harald Paulikat) |
Bürgermeister Peter Pietrzak |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
Verwaltung Katharina Thode |
Gast Gerhard Wodi |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Preisfindung der Gemeindechronik |
Beschlussvorlage - 49/2015 | |
5. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 46/2015 | |
6. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 47/2015 | |
Nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
8. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um den TOP "Preisfindung der Gemeindechronik" als neuer Punkt 4 erweitert.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Preisfindung der Gemeindechronik |
Beschlussvorlage - 49/2015 Die Gemeinde hat in den letzten Jahren eine Gemeindechronik entworfen. Die Kosten belaufen sich auf 23.176,28 €. Der kostendeckende Preis bei einer Auflage von 750 Stück liegt bei 29,57 €. Die Gemeinde ist sich darüber einig die Chronik zu einem Preis von 25,00 € zu verkaufen. Die Gemeindechronik wird am 14.11.2015 in der Gemeindefreizeitstätte vorgestellt. Frau Pochhammer hat gemeinsam mit dem Chronik-Team einen Flyer erstellt. Dieser wird in der Gemeinde an alle Bürger verteilt. Eine Pressemitteilung soll ebenfalls erfolgen. Der Verkauf der Gemeindechroniken erfolgt ab dem 14.11.2015 über den Bürgermeister Peter Pietrzak, Frau Pochhammer und der Amtsverwaltung. Der Versand der Chronik durch die Amtsverwaltung ist zu einem Preis von 6,99 € möglich.
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Beschluss: Es wird beschlossen die Gemeindechronik zu einem Preis von 25,00 € zu verkaufen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 46/2015 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Windeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 79.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.176.400,- € auf nunmehr 1.256.200,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 88.400,- € erhöht und damit gegenüber bisher 71.000,- € auf nunmehr 159.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Folgende Änderungen wurden im Rahmen des Finanzausschusses vorgenommen: 36000.15700: auf 1.200 € (Spende für die Dorfchronik) 36000.65000: auf 22.000 € (Ausgaben Gemeindechronik) 63400.93500: auf 45.500 € (Anschaffung eines Gemeindetreckers) 88300.95000: auf 40.000 € (Sanierung Wohnhaus Frohsein 5) 91000.31000: auf 140.500 € (Entnahme aus der Rücklage)
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Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 47/2015 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Folgende Änderungen werden vorgenommen: 90000.83210: auf 169.200 € (neue Amtsumlage) 90000.83200: auf 319.000 € (neue Kreisumlage) 90000.04100: auf 297.500 € (neue Schlüsselzuweisung) 91000.91000: auf 42.000 € (Zuführung allgemeine Rücklage)
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 8. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Christian Levien | Ralf Koberg |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |