Sitzungsort: | im Gasthaus Mohr, Liebesallee 1, 24340 Windeby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.30 Uhr |
Ausschussvorsitzender Harald Paulikat |
wählbarer Bürger Bernd Fröde |
Ausschussmitglied Ralf Koberg (stellv. für Heiko Basener) |
wählbarer Bürger Volker Kuhr |
Ausschussmitglied Peter Pietrzak |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Heiko Basener (entschuldigt vert. durch Ralf Koberg) |
Bürgermeisterin Jutta Werner |
Gemeindevertreter Gerhard Wodi |
Protokollführer/in Jan Andresen |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
6. | Stichpunktartige Kupferanalysen im Frischwasser |
Beschlussvorlage - 18/2011 | |
7. | Radrouten im Kreis Rendsburg-Eckernförde |
Beschlussvorlage - 15/2011 | |
8. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Windeby |
Beschlussvorlage - 17/2011 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
Es sind keine Einwohner anwesend. |
zu TOP 3. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass in Schleswig-Holstein für 2012 eine Aktion „Unser sauberes SH“ geplant ist. Allerdings wird der vorgegebene Termin am 24.03.2012 in Frage gestellt. Die Gemeindevertretung wird über die Teilnahme an diesem Aktionstermin sicherlich noch mal beraten müssen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Stichpunktartige Kupferanalysen im Frischwasser |
Beschlussvorlage - 18/2011 Die Gemeinde hatte in Hinblick auf die Recherche der Quelle des Kupferanteils im Klärschlamm eine stichpunktartige Analyse des Trinkwassers in Windeby beschlossen. Es sollte gezapftes Trinkwasser von 4 Haushalten analysiert werden. Diesem Beschluss entsprechend wurde Mitte Juli 2011 eine Probennahme und anschließende Analyse durch das Labor UCL in Westerrönfeld vorgenommen. Zum Verständnis muss das Normvorgehen beschrieben werden. Da Herr Andresen kein Umwelttechniker oder Laborant ist, kann diese Beschreibung sicherlich nur oberflächlich sein. Es werden drei Proben pro Probenentnahmestelle entnommen. Jede Probe beinhaltet eine Menge von einem Liter.
Die Ergebnisse der Analysen seien hiermit anonymisiert zitiert:
Folgendes ist auf den ersten Blick erkennbar:
Auf Rückfrage beim Labor wurde mitgeteilt, dass die gemessenen Überschreitungen keine wesentlichen Überschreitungen darstellen und damit auch keinen Anlass zur Sorge bieten. Dennoch sollte nach Auffassung von Herrn Andresen den Eigentümern der Probenentnahmestellen das Ergebnis mitgeteilt werden. Tatsächlich erhellt das Ergebnis die Erkenntnisse zur genauen Herkunft der Kupferbestandteile im Klärschlamm aber kaum, denn natürlich war es bekannt, dass das Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz durch chemische Reaktionen Bestandteile aus dem Material der Hausinstalltionen herauslöst. Das Wasser verlässt das Wasserwerk des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen mit 0,02 mg/l Kupfer (vergleiche folgenden Link http://wbv-mittelschwansen.de/pdf/BEFUND30_18.04.2011.pdf ) . Dieser Wert ist seit 40 Jahren stabil und begründet sich aus dem natürlichen Gehalt im geförderten Wasser. Der in Waabs erbohrte, 160 bis 200 m tiefe Grundwasserleiter spendet Wasser, welches 3- 4Tsd Jahre alt ist. Tatsächlich stammen die Kupferbestandteile im Klärschlamm aber auch aus:
Es gibt wahrscheinlich noch weitere Quellen, so dass diese Aufzählung nicht abschließend sein kann... Der Grund, warum aus der Mischkanalisation in Kochendorf offensichtlich mehr Kupferbestandteile in die Teichkläranlage gespendet werden als aus der Mischkanalisation in Friedland, liegt wahrscheinlich in der anderen Zusammensetzung des dort eigens geförderten Wassers. Allerdings spielt das aus Umweltschutzgesichtspunkten auch kaum eine Rolle, da Kupfer im Klärschlamm eigentlich auch nicht unbedingt das maßgebliche, gefährliche Schwermetall ist. Vielmehr sind es auch die anderen Schwermetalle, organischen Schadstoffe (AOX = adsorbierbare organische Halogenverbindungen) und im Abwasser gelöste und enthaltene Medikamentenrückstände. Diese lassen sich allerdings nur mit erheblichem Aufwand analysieren, so dass die Heranziehung des Kupferparameters pragmatisch einfach ist. Daher hat dieser Parameter nach Einschätzung von Herrn Andresen bis heute die besondere Bedeutung in der Klärschlammverordnung mit der für viele Gemeinden eindeutigen Folge, dass der Schlamm nur thermisch verwertet werden darf. Herr Andresen ist ausgebildeter Zimmermann und studierter Dipl.-Ing. Bau und kann daher nur, die über die vergangenen 10 Jahre gewonnenen Erfahrungen auf dem Feld der Klärschlammverwertung wiedergeben. Wissenschaftliche und chemisch- physikalische Zusammenhänge können nicht fundiert erklärt werden. Dennoch kann in der Sitzung vertiefend in das Thema eingestiegen, aber sicherlich nicht mit abschließender Weisheit geschlossen werden. Ergänzend wird von Herrn Andresen in der Sitzung erläutert (hier stichpunktartig notiert):
Ausnahmsweise nicht, denn die EU fordert eindeutig den Vorzug der stofflichen Verwertung vor der thermischen Verwertung
Wo kommt das Kupfer her ?
Kompost im Vergleich zum Klärschlamm ? Die Inhaltsstoffe des Klärschlamms sind sehr genau bekannt und in den Analysen dokumentiert. Man kann praktisch auch schwer etwas verstecken. Beim Kompost aus Kompostierungsanlagen (Braune Tonne) sind die Inhaltsstoffe oftmals fragwürdig und Verunreinigungen punktuell möglich. Die Verwertung erfolgt auf Basis der BioabfallVO. Das Material ist hochrangig anerkannt und liegt in attraktiven Tüten im Baumarkt oder wird in großen Mengen auf die Äcker gefahren. Möglicherweise wird die Umwelt mit diesem Material eher geschädigt als es mit Klärschlamm der Fall wäre. Fazit: Kupfer im Klärschlamm ist ökotoxokologisch bei Verwendung auf erwiesenermaßen kupfermangelnden Böden kein Problem. Der Grund, warum die Grenzwerte der Klärschlammverordnung nicht endlich über eine Novellierung nach wissenschaftlich objektiven Gesichtspunkten festgelegt werden, sollte im Zusammenhang mit den Interessen der Beteiligten der Erzeugerseite und der Entsorgungsbranche gesucht werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, keine weiteren Frischwasseranalysen in privaten Haushalten zu beauftragen. Das gelieferte Frischwasser des Beschaffungsverbandes entspricht in allen Parametern der Trinkwasserverordnung. Die Eigentümer der Probenentnahmestellen erhalten das Ergebnis der Analysen zur weiteren Verwendung. Im Zusammenhang mit Kupferinstallationen in privaten Haushalten können infolge der Trinkwasserbeschaffenheit Kupferbestandteile aus diesen privaten Installationen herausgelöst werden. Die Gemeinde verweist im Zusammenhang mit diesen privaten Kupferinstallationen auf die Empfehlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen, das Stagnationswasser aus der Hausinstallation nicht für die Nahrungszubereitung oder als Trinkwasser zu nutzen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Radrouten im Kreis Rendsburg-Eckernförde |
Beschlussvorlage - 15/2011 Die Geschäftsstelle der AktivRegion Hügelland am Ostseestrand e.V. teilte mit, dass im Auftrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde vom Büro Lebensraum Zukunft die 15 Radrouten im Kreisgebiet auf Gefahrenquellen und „Mängel“ (dieser Begriff ist sicherlich nicht in allen Fällen zutreffend gewählt worden und müsste wohl eher „Verbesserungsvorschläge“ genannt werden) untersucht und beurteilt worden. Die Ergebnisse, das Gemeindegebiet betreffend, wurden der Gemeinde Windeby mitgeteilt. Es wird von Seiten der AktivRegion um Äußerung gebeten, ob die Gemeinde Planungen anstellt, Veränderungen anzustreben. Hintergrund der Fragestellung ist die Sammlung der Projekte, um ggf. Förderungsmöglichkeiten im Rahmen eines Gesamtkonzeptes prüfen zu können. Die durch das Büro Lebensraum vorgenommenen Einschätzungen sind im Einzelnen zu hinterfragen. Zum Einen handelt es sich nicht um explizit ausgewiesene Radwege und zum Anderen ist nicht in jedem Fall die Zuständigkeit der Gemeinde gegeben. Hierzu hat sich die Bürgermeisterin in der vorliegenden Vorab-Stellungnahme bereits geäußert. |
Beschluss: Der Vorab-Information der Bürgermeisterin vom 08.08.2011 an die „LAG Aktiv-Region Hügelland am Ostseestrand“ ist nichts hinzuzufügen. Der Wanderweg nach Osterby soll mit „Bordmitteln“ aus dem Wegeunterhaltungshaushalt hergerichtet werden. Dazu sollen die Eigentumsverhältnisse des anliegenden Ackers geklärt und ein Gespräch mit dem Eigentümer sowie ggf. dem Pächter geführt werden. Es soll angestrebt werden, den Weg mit einer besser nutzbaren Breite auszustatten. In diesem Zusammenhang wird angeregt, den Umweltausschuss prüfen zu lassen, ob ein neues Wegeprojekt „Friedland-Westerthal“ der AktivRegion gemeldet werden kann. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Windeby |
Beschlussvorlage - 17/2011 Herr Andresen wurde gebeten, die Fakten zum Thema Straßenbeleuchtung stichwortartig zusammenzutragen. Zählpunkte: Es gibt 6 Zählpunkte für Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Windeby:
Stromverbräuche: Um zu erfahren, wie die Stromverbräuche und Kosten der vergangenen Jahre waren, seien diese im Durchschnitt der Jahre 2009 und 2010, sprich 2 Jahre, genannt (siehe Anlage). Es ergibt sich ein jährlicher Gesamtverbrauch von rund 32.000 KWh. Im Durchschnitt der Strompreise der vergangenen Jahre ergeben sich jährliche Kosten von rund 7.000 €. Kostenstellen: Neben den Bewirtschaftungskosten (Stromlieferung) gibt es auch die Unterhaltungskosten für Reparaturen von Leuchten, Masten und Versorgungskabeln. Diese seien hier nicht weiter verfolgt. Anzahl der Leuchten: Es wird davon ausgegangen, dass überwiegend 80 W HQL-Leuchtmittel (HME) mit erforderlichem Vorschaltgerät im Einsatz sind. Ferner wird davon ausgegangen, dass die Leuchten im Mittel um Mitternacht abgeschaltet und morgens ab 5:00 Uhr wieder angeschaltet werden, natürlich über eine Zeitschaltuhr und einen Dämmerungsschalter. Daher wird von einer durchschnittlichen Brenndauer von 2.600 Stunden pro Jahr ausgegangen. Da die 80 W Leuchtmittel mit einem Vorschaltgerät (Trafo) betrieben werden, muss eine Wattage von rund 90 W angesetzt werden. Somit ergibt sich bei rund 32.000 kWh Jahresverbrauch eine Anzahl von rund 140 Leuchten. Die genauen Standorte der Laternen und die genaue Anzahl ergibt sich spätestens bei der beschlossenene Einmessung im Zuge der Erstellung des Kanalkatasters. Thema Stromlieferanten: Im Jahre 2009 wurde die Neuvergabe der Stromlieferaufträge für die Straßenbeleuchtung im Rahmen einer Bündelausschreibung Schleswig- Holstein weit über die Gekom im Auftrage vieler Gemeinden durchgeführt. Dabei hat sich der Stromlieferant „Lichtblick“ als wirtschaftlichster Bieter herausgestellt und den Auftrag erhalten. Daher hatte die e-on Hanse bis zum 31.07.2010 den Liefervertrag inne. Ab dem 01.08.2010 hat die Firma Lichtblick den Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtung inne. Die Laufzeit des Liefervertrags wurde vereinbart bis zum 31.12.2012. Thema Contracting: Mit dieser Laufzeit der Lieferverträge ist es bis Ende 2012 ausgeschlossen,dass ein anderer Stromanbieter dieStromlieferung übernimmt. Daher ist es ebenso unwahrscheinlich, dass ein Dritter in der Gemeinde Windeby neue Leuchtenköpfe (oder Leuchtenköpfe und Masten) aufstellt und über eine vorgegebene Laufzeit betreibt. Die Anbieter solcher Contractingverträge haben in der Regel die Ambition, die Investition nicht nur über den Kapitalmarkt zu finanzieren, sondern auch über langfristige Energielieferverträge. Somit könnte diese Diskussion heute nur mit Blick auf 2013 geführt werden. Bei einem Contractingvertrag mit Erneuerung und Betrieb der Leuchtenköpfe und Masten über beispielsweise 15 Jahre würde der Anbieter folgende Leistungen übernehmen:
Sicherstellung der Funktion der Leuchten, d.h. Leuchtmittelwechsel bei Bedarf, Reparaturen an Mast und Leuchtenkopf Schäden am Kabelnetz der Straßenbeleuchtung würden natürlich nicht vom Vertragspartner übernommen. Auch wenn auf Basis dieser Fakten eine Entscheidung vertagt und diese Diskussion möglicherweise auf 2012 vertagt wird, so möchte Herr Andresen nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass die Produktion von HME- Leuchtmitteln ab 2011 gesetzlich verboten und daher eingestellt wird. Anlass bietet die Tatsache, dass diese Leuchtmitteltechnik bei hoher Wattage wenig Licht erzeugt. Zudem verbraucht das erforderliche Vorschaltgerät rund 10 % der Nennleistung und bei zunehmendem Alter nimmt die Leuchtkraft ab, die Energieaufnahme aber zu. Empfehlung der Verwaltung: Daher wurde die vorhandene Straßenbeleuchtung in den meisten Gemeinden des Amtes umgerüstet auf Energiesparleuchtmittel. Dabei werden die vorhandenen HME- Leuchtmittel schlichtweg ausgebaut und durch ein Energiesparleuchtmittel ersetzt (beide E27- Fassung). Da die Vorschaltgeräte bei den Energiesparleuchtmitteln in die Fassung integriert ist, muss das vorhandene Vorschaltgerät in den Mastanschlusskästen überbrückt werden. Die Kosten für eine derartige Umrüstung liegen bei netto rund 40 € pro Leuchte (Qualitätsleuchtmittel). Würde man also alle Leuchten in Windeby (angenommene 140 Stück) in einem Zuge mit Einsatz eines Steigers umrüsten, so würde dieses Kosten von rund 6.000 € verursachen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Köpfe in einem erhaltenswerten Zustand sind und die verschiedenen Arten eine Umrüstung zulassen. Im Zuge der Umrüstung würden die Leuchtengläser gereinigt, wodurch schon eine bessere Helligkeit erzielt wird. Das Einsparpotential kann durchaus mit 50 % und mehr angesetzt werden (z.B. 80 Watt zu ca. 33 Watt). Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung in Windeby von 32.000 kWh pro Jahr kann überschlägig eine jährliche Kostenersparnis von rund 3.200 € angenommen werden. ergänzende Hinweise:
Sollte es die Gemeinde Windeby ausprobieren wollen, wie die unterschiedlichen Techniken wirken, so ließen sich sicherlich Musterlaternen in der Gemeinde umrüsten. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Kompaktleuchststoffmittel vorzunehmen. Die Mittel in Höhe von 6.000,00 € werden über den Nachtrag 2011 bereit gestellt. Die Ausführung soll zügig abgeschlossen werden. Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbeschreibung soll erfolgen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Jan Andresen | Harald Paulikat |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzender |