N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Windeby vom 14.09.2011.

Sitzungsort:  im Gasthaus Mohr, Liebesallee 1, 24340 Windeby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Harald Paulikat
wählbarer Bürger Bernd Fröde
Ausschussmitglied Ralf Koberg (stellv. für Heiko Basener)
wählbarer Bürger Volker Kuhr
Ausschussmitglied Peter Pietrzak

Abwesend sind:
stellvertr. Ausschussvorsitzender Heiko Basener (entschuldigt vert. durch Ralf Koberg)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Jutta Werner
Gemeindevertreter Gerhard Wodi
Protokollführer/in Jan Andresen

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Stichpunktartige Kupferanalysen im Frischwasser
  Beschlussvorlage - 18/2011
7. Radrouten im Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Beschlussvorlage - 15/2011
8. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Windeby
  Beschlussvorlage - 17/2011

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Es sind keine Einwohner anwesend.


zu TOP 3. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass in Schleswig-Holstein für 2012 eine Aktion „Unser sauberes SH“ geplant ist. Allerdings wird der vorgegebene Termin am 24.03.2012 in Frage gestellt.
Die Gemeindevertretung wird über die Teilnahme an diesem Aktionstermin sicherlich noch mal beraten müssen.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Stichpunktartige Kupferanalysen im Frischwasser
Beschlussvorlage - 18/2011

Die Gemeinde hatte in Hinblick auf die Recherche der Quelle des Kupferanteils im Klärschlamm eine stichpunktartige Analyse des Trinkwassers in Windeby beschlossen. Es sollte gezapftes Trinkwasser von 4 Haushalten analysiert werden.
Diesem Beschluss entsprechend wurde Mitte Juli 2011 eine Probennahme und anschließende Analyse durch das Labor UCL in Westerrönfeld vorgenommen. Zum Verständnis muss das Normvorgehen beschrieben werden. Da Herr Andresen kein Umwelttechniker oder Laborant ist, kann diese Beschreibung sicherlich nur oberflächlich sein.

Es werden drei Proben pro Probenentnahmestelle entnommen. Jede Probe beinhaltet eine Menge von einem Liter.
  • Probe S0: Probe im laufenden Betrieb, d.h. das in den Leitungen der Hausinstallation lange stehende Wasser ist bereits abgeflossen. Im Grunde handelt es sich tatsächlich um die Wasserzusammensetzung, die aus dem öffentlichen Versorgungsnetz stammt.
  • Probe S1: Erste Probe, d.h. erster Liter nach 4 Stunden Stillstand. D.h. 4 Stunden lang wurde im Haus kein Wasser gezapft.
  • Probe S2: Zweite Probe, d.h. zweiter Liter nach 4 Stunden Stillsand.

Die Ergebnisse der Analysen seien hiermit anonymisiert zitiert:
Probenentnahmestelle
Probe S0 [mg/l Kupfer]
Probe S1 [mg/l Kupfer]
Probe S2 [mg/l Kupfer]
Grenzwert [mg/l Kupfer]
1
0,13
0,21
0,43
2
2
0,088
0,11
0,13
2
3
0,16
1,5
2,3
2
4
1,0
2,2
1,9
2

Folgendes ist auf den ersten Blick erkennbar:
  1. Sämtliche Ergebnisse variieren stark.
  2. Die Ergebnisse der S0-Probe sind allesamt weit unter dem Grenzwert von 2 mg/l.
  3. Das Ergebnis der S1-Probe zeigt bei der Probenentnahmestelle 4 eine leichte Überschreitung des Grenzwertes.
  4. Das Ergebnis der S2-Probe zeigt bei der Probenentnahmestelle 3 eine leichte Überschreitung des Grenzwertes.

Auf Rückfrage beim Labor wurde mitgeteilt, dass die gemessenen Überschreitungen keine wesentlichen Überschreitungen darstellen und damit auch keinen Anlass zur Sorge bieten. Dennoch sollte nach Auffassung von Herrn Andresen den Eigentümern der Probenentnahmestellen das Ergebnis mitgeteilt werden.

Tatsächlich erhellt das Ergebnis die Erkenntnisse zur genauen Herkunft der Kupferbestandteile im Klärschlamm aber kaum, denn natürlich war es bekannt, dass das Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz durch chemische Reaktionen Bestandteile aus dem Material der Hausinstalltionen herauslöst. Das Wasser verlässt das Wasserwerk des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen mit 0,02 mg/l Kupfer (vergleiche folgenden Link http://wbv-mittelschwansen.de/pdf/BEFUND30_18.04.2011.pdf ) . Dieser Wert ist seit 40 Jahren stabil und begründet sich aus dem natürlichen Gehalt im geförderten Wasser. Der in Waabs erbohrte, 160 bis 200 m tiefe Grundwasserleiter spendet Wasser, welches 3- 4Tsd Jahre alt ist.


Tatsächlich stammen die Kupferbestandteile im Klärschlamm aber auch aus:
  • Kupferbaustoffen der Fassaden und Dächer der Bebauung. Der „saure“ Regen löst Bestandteile von Kupferdachrinnen und -blechen und spült diese über das Mischsystem in die Teichkläranlage.
  • Schornsteinabdeckungen aus Kupferblech. Die Abgase aus Festbrennstoff- oder Ölöfen liefern ebenfalls ein Milieu, welches das Auswaschen von Kupferbestandteilen begünstigt. Auch diese gelangen über das Mischsystem zur Teichkläranlage.
  • der Straßenentwässerung. Der Bremsenabrieb u.ä. wird über das Niederschlagswasser dem Mischkanal und damit der Teichkläranlage zugeführt.
Es gibt wahrscheinlich noch weitere Quellen, so dass diese Aufzählung nicht abschließend sein kann...

Der Grund, warum aus der Mischkanalisation in Kochendorf offensichtlich mehr Kupferbestandteile in die Teichkläranlage gespendet werden als aus der Mischkanalisation in Friedland, liegt wahrscheinlich in der anderen Zusammensetzung des dort eigens geförderten Wassers. Allerdings spielt das aus Umweltschutzgesichtspunkten auch kaum eine Rolle, da Kupfer im Klärschlamm eigentlich auch nicht unbedingt das maßgebliche, gefährliche Schwermetall ist. Vielmehr sind es auch die anderen Schwermetalle, organischen Schadstoffe (AOX = adsorbierbare organische Halogenverbindungen) und im Abwasser gelöste und enthaltene Medikamentenrückstände. Diese lassen sich allerdings nur mit erheblichem Aufwand analysieren, so dass die Heranziehung des Kupferparameters pragmatisch einfach ist. Daher hat dieser Parameter nach Einschätzung von Herrn Andresen bis heute die besondere Bedeutung in der Klärschlammverordnung mit der für viele Gemeinden eindeutigen Folge, dass der Schlamm nur thermisch verwertet werden darf.

Herr Andresen ist ausgebildeter Zimmermann und studierter Dipl.-Ing. Bau und kann daher nur, die über die vergangenen 10 Jahre gewonnenen Erfahrungen auf dem Feld der Klärschlammverwertung wiedergeben. Wissenschaftliche und chemisch- physikalische Zusammenhänge können nicht fundiert erklärt werden. Dennoch kann in der Sitzung vertiefend in das Thema eingestiegen, aber sicherlich nicht mit abschließender Weisheit geschlossen werden.

Ergänzend wird von Herrn Andresen in der Sitzung erläutert (hier stichpunktartig notiert):
  • KlärschlammVO seit 1982 als BundesVO mit hohen Grenzwerten
    • 1992 novelliert mit Herabsetzung der Grenzwerte, BundesVO
    • zwischenzeitlich zig Veränderungen diskutiert, aber tatsächlich keine Novelle
  • Grenzwert Kupfer
    • Im Klärschlamm ist Kupfer ein Schwermetall, in der Landwirtschaft ein Spurenelement à im Biolandbau als Pflanzenschutzmittel eingesetzt
    • Ökologen und die Landwirtschaft sieht Kupfer als nicht problematisch, wenn ein Mangel im vorgesehenen Boden nachgewiesen werden kann.
    • Ökotoxologisch relevant sind vielmehr Blei, Cadmium und Quecksilber. Grenzwert z.B. bei Blei liegt bei 900 mg/kgTS, Fachleute halten einen Grenzwert von 100 mg/kgTS für sinnvoll, tatsächlich liegt der Wert im Schlamm bei rund 30 mg/kgTS
  • Nach allen anderen Bestimmungen (Bodenschutz etc…) wäre Klärschlamm als Dünger legitim, nur die KlärschlammVO und die DüngemittelVO als Spezialvorschriften schränken die landwirtschaftliche Verwertung ein.
  • Die KlärschlammVO lässt keine Ausnahmegenehmigung zu. Beispiel: Fehmarneraner Schlamm muss verbrannt werden, obwohl die Fehmarneraner Böden wohl klassischen Kupfermangel aufweisen. Daher wurde mit Juristen und dem Ministerium versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Gescheitert. Eine Öffnungsklausel gibt es nicht.
  • Kommt das von der EU ?
Ausnahmsweise nicht, denn die EU fordert eindeutig den Vorzug der stofflichen Verwertung vor der thermischen Verwertung
  • Die These, dass Medikamentenrückstände, die infolge der überdosierten Einnahme ausgeschieden werden, Auswirkungen auf das Bodenleben haben, konnten durch eine 200.000 € teure Studie vor 2-3 Jahren nicht bestätigt werden.

Wo kommt das Kupfer her ?
  • Kupferaggressives Trinkwasser ? Das Waabser Wasser ist hervorragend, viele Regionen würden sich über dieses Wasser freuen. Daher kein Anlass zur Diskussion…
  • Es gibt deutliche Qualitätsunterschiede bei den Kupferleitungen. Beispiel: In einem Ort gibt es einen Installateur, der minderwertige Qualitäten verbaut und tatsächlich viele Häuser ausstattet, dann kann das der Grund sein, für hohe Kupferwerte in Abwasser. Der Nachbarort beschäftigt bei gleichem Frischwasserbezug einen anderen Installateur und hat daher bessere Werte.
  • Der gesetzliche Klärschlammfonds existiert seit 1999 und hat bis heute 125 MIO € angespart. Bisher kein Haftungsfall. Einzahlung daher derzeit ausgesetzt.

Kompost im Vergleich zum Klärschlamm ?

Die Inhaltsstoffe des Klärschlamms sind sehr genau bekannt und in den Analysen dokumentiert. Man kann praktisch auch schwer etwas verstecken.
Beim Kompost aus Kompostierungsanlagen (Braune Tonne) sind die Inhaltsstoffe oftmals fragwürdig und Verunreinigungen punktuell möglich. Die Verwertung erfolgt auf Basis der BioabfallVO. Das Material ist hochrangig anerkannt und liegt in attraktiven Tüten im Baumarkt oder wird in großen Mengen auf die Äcker gefahren. Möglicherweise wird die Umwelt mit diesem Material eher geschädigt als es mit Klärschlamm der Fall wäre.

Fazit:
Kupfer im Klärschlamm ist ökotoxokologisch bei Verwendung auf erwiesenermaßen kupfermangelnden Böden kein Problem.
Der Grund, warum die Grenzwerte der Klärschlammverordnung nicht endlich über eine Novellierung nach wissenschaftlich objektiven Gesichtspunkten festgelegt werden, sollte im Zusammenhang mit den Interessen der Beteiligten der Erzeugerseite und der Entsorgungsbranche gesucht werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine weiteren Frischwasseranalysen in privaten Haushalten zu beauftragen. Das gelieferte Frischwasser des Beschaffungsverbandes entspricht in allen Parametern der Trinkwasserverordnung. Die Eigentümer der Probenentnahmestellen erhalten das Ergebnis der Analysen zur weiteren Verwendung.
Im Zusammenhang mit Kupferinstallationen in privaten Haushalten können infolge der Trinkwasserbeschaffenheit Kupferbestandteile aus diesen privaten Installationen herausgelöst werden. Die Gemeinde verweist im Zusammenhang mit diesen privaten Kupferinstallationen auf die Empfehlung des Wasserbeschaffungsverbandes Mittelschwansen, das Stagnationswasser aus der Hausinstallation nicht für die Nahrungszubereitung oder als Trinkwasser zu nutzen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Radrouten im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Beschlussvorlage - 15/2011

Die Geschäftsstelle der AktivRegion Hügelland am Ostseestrand e.V. teilte mit, dass im Auftrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde vom Büro Lebensraum Zukunft die 15 Radrouten im Kreisgebiet auf Gefahrenquellen und „Mängel“ (dieser Begriff ist sicherlich nicht in allen Fällen zutreffend gewählt worden und müsste wohl eher „Verbesserungsvorschläge“ genannt werden) untersucht und beurteilt worden.

Die Ergebnisse, das Gemeindegebiet betreffend, wurden der Gemeinde Windeby mitgeteilt. Es wird von Seiten der AktivRegion um Äußerung gebeten, ob die Gemeinde Planungen anstellt, Veränderungen anzustreben. Hintergrund der Fragestellung ist die Sammlung der Projekte, um ggf. Förderungsmöglichkeiten im Rahmen eines Gesamtkonzeptes prüfen zu können.

Die durch das Büro Lebensraum vorgenommenen Einschätzungen sind im Einzelnen zu hinterfragen. Zum Einen handelt es sich nicht um explizit ausgewiesene Radwege und zum Anderen ist nicht in jedem Fall die Zuständigkeit der Gemeinde gegeben.

Hierzu hat sich die Bürgermeisterin in der vorliegenden Vorab-Stellungnahme bereits geäußert.


Beschluss:

Der Vorab-Information der Bürgermeisterin vom 08.08.2011 an die „LAG Aktiv-Region Hügelland am Ostseestrand“ ist nichts hinzuzufügen.
Der Wanderweg nach Osterby soll mit „Bordmitteln“ aus dem Wegeunterhaltungshaushalt hergerichtet werden. Dazu sollen die Eigentumsverhältnisse des anliegenden Ackers geklärt und ein Gespräch mit dem Eigentümer sowie ggf. dem Pächter geführt werden. Es soll angestrebt werden, den Weg mit einer besser nutzbaren Breite auszustatten.

In diesem Zusammenhang wird angeregt, den Umweltausschuss prüfen zu lassen, ob ein neues Wegeprojekt „Friedland-Westerthal“ der AktivRegion gemeldet werden kann.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Umrüstung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Windeby
Beschlussvorlage - 17/2011

Herr Andresen wurde gebeten, die Fakten zum Thema Straßenbeleuchtung stichwortartig zusammenzutragen.


Zählpunkte:
Es gibt 6 Zählpunkte für Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Windeby:
  • Alter Schulweg 1 in Friedland
  • Windeby Siedlung 2
  • Dorfstraße 24 A in Kochendorf
  • Lange Linie 15
  • Lange Linie 6
  • Dorfstraße 0 in Kochendorf


Stromverbräuche:
Um zu erfahren, wie die Stromverbräuche und Kosten der vergangenen Jahre waren, seien diese im Durchschnitt der Jahre 2009 und 2010, sprich 2 Jahre, genannt (siehe Anlage). Es ergibt sich ein jährlicher Gesamtverbrauch von rund 32.000 KWh. Im Durchschnitt der Strompreise der vergangenen Jahre ergeben sich jährliche Kosten von rund 7.000 €.

Kostenstellen:
Neben den Bewirtschaftungskosten (Stromlieferung) gibt es auch die Unterhaltungskosten für Reparaturen von Leuchten, Masten und Versorgungskabeln. Diese seien hier nicht weiter verfolgt.


Anzahl der Leuchten:
Es wird davon ausgegangen, dass überwiegend 80 W HQL-Leuchtmittel (HME) mit erforderlichem Vorschaltgerät im Einsatz sind. Ferner wird davon ausgegangen, dass die Leuchten im Mittel um Mitternacht abgeschaltet und morgens ab 5:00 Uhr wieder angeschaltet werden, natürlich über eine Zeitschaltuhr und einen Dämmerungsschalter. Daher wird von einer durchschnittlichen Brenndauer von 2.600 Stunden pro Jahr ausgegangen. Da die 80 W Leuchtmittel mit einem Vorschaltgerät (Trafo) betrieben werden, muss eine Wattage von rund 90 W angesetzt werden. Somit ergibt sich bei rund 32.000 kWh Jahresverbrauch eine Anzahl von rund 140 Leuchten.
Die genauen Standorte der Laternen und die genaue Anzahl ergibt sich spätestens bei der beschlossenene Einmessung im Zuge der Erstellung des Kanalkatasters.


Thema Stromlieferanten:
Im Jahre 2009 wurde die Neuvergabe der Stromlieferaufträge für die Straßenbeleuchtung im Rahmen einer Bündelausschreibung Schleswig- Holstein weit über die Gekom im Auftrage vieler Gemeinden durchgeführt. Dabei hat sich der Stromlieferant „Lichtblick“ als wirtschaftlichster Bieter herausgestellt und den Auftrag erhalten. Daher hatte die e-on Hanse bis zum 31.07.2010 den Liefervertrag inne. Ab dem 01.08.2010 hat die Firma Lichtblick den Stromliefervertrag für die Straßenbeleuchtung inne. Die Laufzeit des Liefervertrags wurde vereinbart bis zum 31.12.2012.


Thema Contracting:
Mit dieser Laufzeit der Lieferverträge ist es bis Ende 2012 ausgeschlossen,dass ein anderer Stromanbieter dieStromlieferung übernimmt. Daher ist es ebenso unwahrscheinlich, dass ein Dritter in der Gemeinde Windeby neue Leuchtenköpfe (oder Leuchtenköpfe und Masten) aufstellt und über eine vorgegebene Laufzeit betreibt. Die Anbieter solcher Contractingverträge haben in der Regel die Ambition, die Investition nicht nur über den Kapitalmarkt zu finanzieren, sondern auch über langfristige Energielieferverträge. Somit könnte diese Diskussion heute nur mit Blick auf 2013 geführt werden.

Bei einem Contractingvertrag mit Erneuerung und Betrieb der Leuchtenköpfe und Masten über beispielsweise 15 Jahre würde der Anbieter folgende Leistungen übernehmen:
  • Neubau der Leuchten in vertraglicher Abstimmung über Art, Form und Qualität mit der Gemeinde
    • Lieferung und Aufstellung neuer Masten
    • Lieferung und Montage neuer, energiesparender Leuchtenköpfe
  • Sicherstellung der Funktion der Leuchten, d.h. Leuchtmittelwechsel bei Bedarf, Reparaturen an Mast und Leuchtenkopf
  • Schäden am Kabelnetz der Straßenbeleuchtung würden natürlich nicht vom Vertragspartner übernommen.

    Auch wenn auf Basis dieser Fakten eine Entscheidung vertagt und diese Diskussion möglicherweise auf 2012 vertagt wird, so möchte Herr Andresen nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass die Produktion von HME- Leuchtmitteln ab 2011 gesetzlich verboten und daher eingestellt wird. Anlass bietet die Tatsache, dass diese Leuchtmitteltechnik bei hoher Wattage wenig Licht erzeugt. Zudem verbraucht das erforderliche Vorschaltgerät rund 10 % der Nennleistung und bei zunehmendem Alter nimmt die Leuchtkraft ab, die Energieaufnahme aber zu.

    Empfehlung der Verwaltung:
    Daher wurde die vorhandene Straßenbeleuchtung in den meisten Gemeinden des Amtes umgerüstet auf Energiesparleuchtmittel. Dabei werden die vorhandenen HME- Leuchtmittel schlichtweg ausgebaut und durch ein Energiesparleuchtmittel ersetzt (beide E27- Fassung). Da die Vorschaltgeräte bei den Energiesparleuchtmitteln in die Fassung integriert ist, muss das vorhandene Vorschaltgerät in den Mastanschlusskästen überbrückt werden. Die Kosten für eine derartige Umrüstung liegen bei netto rund 40 € pro Leuchte (Qualitätsleuchtmittel). Würde man also alle Leuchten in Windeby (angenommene 140 Stück) in einem Zuge mit Einsatz eines Steigers umrüsten, so würde dieses Kosten von rund 6.000 € verursachen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Köpfe in einem erhaltenswerten Zustand sind und die verschiedenen Arten eine Umrüstung zulassen. Im Zuge der Umrüstung würden die Leuchtengläser gereinigt, wodurch schon eine bessere Helligkeit erzielt wird.


    Das Einsparpotential kann durchaus mit 50 % und mehr angesetzt werden (z.B. 80 Watt zu ca. 33 Watt). Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch für die Straßenbeleuchtung in Windeby von 32.000 kWh pro Jahr kann überschlägig eine jährliche Kostenersparnis von rund 3.200 € angenommen werden.

    ergänzende Hinweise:
    • Der Einsatz von LED- Technik ist in aller Munde. Allerdings kosten die entsprechenden Leuchtenköpfe nicht unter 400 €. Daher würde eine Umrüstung einschließlich Montage bei 140 Leuchten rund 75.000 € kosten. Die LED-Technik wird gerade auch im Bereich der Stadtbeleuchtungimmer effizienter. Die Auswahl an günstigen Leuchten nimmt stetig zu, die Effizienz steigt. Heute lassen sich im dörflichen Bereich durchaus mit rund 20 Watt sehr gute Ausleuchtungen erzielen. Daher wird empfoheln, mit der Umrüstung auf Kompaktleuchtstoffmittel den Sprung in die neue Technik zu überbrücken. Möglicherweise lassen sich Testleuchten installieren, um in den kommenden Jahren selbst Erahrungen mit dieser Technik zu sammeln.

    • Die Industrie bietet neben LED verschiendenste, andere neue Leuchtmitteltechniken. Dabei ist allerdings immer zu bedenken, dass dann entweder komplett neue Köpfe oder passende Umrüstsätze her müssen. Die Kosten betragen immer über 100 € pro Leuchtenkopf.
    • Es gibt als Leuchtmittel noch die NAV- Technik. Die Lichtfarbe ist allerdings gelb bis orange (wird häufig in Kreuzungsbereichen eingesetzt). Herr Andresen ist der Auffassung, dass diese Technik flächendeckend nicht zu empfehlen ist, da die Umgebung im Licht dieser Leuchten grau ist. Farben werden geschluckt. Daher bietet sich ein recht trister Eindruck, wenn diese Leuchten flächendeckend im Einsatz sind.
    • Lichtdesigner, Leuchtenhersteller und andere Fachleute erachten die Zwischenlösung mit Installation von Kompaktleuchtstoffmitteln als dilettantisch. Die Leuchten haben in Lumen gemessen tatsächlich eine geringere Helligkeit, allerdings scheint das menschliche Auge das Licht der Kompaktleuchtstoffmittel heller zu beurteilen, als es tatsächlich ist. In keiner Gemeinde, in der bereits die Umrüstung erfolgte, gab es Probleme.
    • Aus Umweltschutzgesichtspunkten sind die Kompaktleuchtstoffmittel auch nicht uneingeschränkt zu empfehlen, da jedes Leuchtmittel mit einem eigenen, in die Fassung integrierten Vorschaltgerät ausgestattet ist. Es entsteht vergleichsweise viel Elektronikschrott, der teuer recycelt werden muss. Ferner dampfen die Leuchten beim Einsatz in Innenräumen möglicherweise krebserregende Stoffe aus.

    Sollte es die Gemeinde Windeby ausprobieren wollen, wie die unterschiedlichen Techniken wirken, so ließen sich sicherlich Musterlaternen in der Gemeinde umrüsten.


    Beschluss:

    Es wird beschlossen, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende Kompaktleuchststoffmittel vorzunehmen. Die Mittel in Höhe von 6.000,00 € werden über den Nachtrag 2011 bereit gestellt. Die Ausführung soll zügig abgeschlossen werden. Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbeschreibung soll erfolgen.


    Ja-Stimmen :4
    Nein-Stimmen :0
    Enthaltungen :1

    Die Angelegenheit wird angenommen.


    Jan Andresen  Harald Paulikat 
    Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender