N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Winnemark vom 29.11.2018.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.35 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Braunshausen
Ausschussmitglied Olaf Henningsen
Ausschussmitglied Udo Thies

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Verwaltung Anja Schnutz

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Wahl eines Vorsitzenden
3. Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Winnemark.
  Beschlussvorlage - 5/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Wahl eines Vorsitzenden

Peter Braunshausen wird zum Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses gewählt und übernimmt die Sitzungsleitung. 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Winnemark.
Beschlussvorlage - 5/2018
Gemäß § 66 GKWO ist in der ersten Sitzung der GV ein Wahlprüfungsausschuss zu wählen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amtswegen vorzuprüfen hat.

Gemäß § 38 GKWG kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes oder die Kommunalaufsicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Weder Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Winnemark noch die Kommunalaufsicht haben Einsprüche gegen die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 erhoben.
Am 16. März 2018 wurden die eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Gemeindewahlausschuss geprüft und ohne Mängel zugelassen.

Am 14. Mai 2018 wurden die Wahlunterlagen vom Gemeindewahlausschuss überprüft und der Gemeindewahlausschuss ermittelte, dass die Beschlüsse des Wahlvorstandes zu keinem Anlass der Bedenken oder Beanstandungen gaben. 


Beschluss:
Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, bei der festgestellt wurde, dass gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einsprüche erhoben wurden und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zu erheben sind, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 für gültig zu erklären.    

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Anja Schnutz  Peter Braunshausen 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r