N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- / Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Winnemark vom 25.06.2015.

Sitzungsort:  im Gasthof "Victoria", Dorfstraße 3, 24398 Winnemark
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (FA) Peter Braunshausen
Ausschussvorsitzender (BW) Gerd Seemann
Ausschussmitglied (FA) Petra Albrecht-Henningsen
wählbarer Bürger (BW) Mike Fülling
Ausschussmitglied (FA) Heiko Martens
Ausschussmitglied (FA + BW) Stefan Möse
Ausschussmitglied (FA) Brigitte Sandtner
Ausschussmitglied (BW) Udo Thies

Abwesend sind:
Ausschussmitglied (BW) Rainer Prosch (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Wilhelm Fülling
Verwaltung/Protokollführer Norbert Jordan
8 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winnemark für das Gebiet "Ferienhof Bocksrüde"
  Beschlussvorlage - 8/2015
6. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"
  Beschlussvorlage - 7/2015
7. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 für den Bereich "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
  Beschlussvorlage - 9/2015
8. Anschaffung von Tütenspender
  Beschlussvorlage - 10/2015
9. Bericht über die Ergebnisse der letzten Wegebegehung
10. Anfragen und Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende Peter Braunshausen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur letzten Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Durch die Anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner werden keine Fragen an den Ausschuss gestellt.


ab hier anwesend: Herr Mike Fülling

zu TOP 5. Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Winnemark für das Gebiet "Ferienhof Bocksrüde"
Beschlussvorlage - 8/2015

Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde herangetreten. Er betreibt seit 2011 ein landwirtschaftliches Unternehmen mit angeschlossenem Hofcafé und Ferienwohnungen zusammen mit seiner Frau. Der Hof verfügt derzeit über 11 Ferienwohnungen mit jeweils 4 bis 8 Betten. Weiterhin ist eine Reithalle mit 12 Einstellboxen für Pensionspferde vorhanden. Die Eheleute planen eine Erweiterung der Übernachtungskapazität um ein Bauernhofhotel mit 26 Zimmern. Zusätzlich soll im Neubau auch ein kleiner Wellnessbereich eingerichtet werden. Insgesamt soll eine Strategie des Qualitätstourismus verfolgt werden.

Auf dem Hof werden Reitkurse für die Gäste angeboten, wobei es sich nicht um eine Reitschule im klassischen Sinne handelt. Kinder und Jugendliche sollen an das Reiten herangeführt werden und beispielsweise einen "Ponyführerschein" erwerben. Dabei werden Themen rund um das Pferd angesprochen.

Ein Schwerpunkt des geplanten Vorhabens liegt eindeutig auf einem "Lebenden" Bauernhof. Die Vorhabenträgerin hat sich im Bereich Bauernhofpädagogik weitergebildet. Durch einen Aufenthalt auf dem Bauernhof soll den Gästen die Bedeutung der Landwirtschaft klar werden.

Der Betrieb des "Ferienhofes Bocksrüde" legt sehr viel Wert auf ein nachhaltiges Konzept. Dies spiegelt sich z. B. in der Versorgung mit Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Fleisch wieder. Die Produkte sollen weitestgehend aus eigener Erzeugung stammen. Die Gäste bekommen während ihres Aufenthaltes einen Eindruck in die Produktion und die Abläufe auf einem Bauernhof.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den Protokollführer das Ziel der geplanten Bauleitplanung dargelegt und auf einzelne Fragen näher eingegangen. Hierzu wird durch Bürgermeister Fülling ausgeführt, dass die bisherigen baulichen Entwicklungen auf dem Hof Bocksrüde im Rahmen der Privilegierung genehmigt wurden. Das nunmehr angestrebte Vorhaben deckt dies nicht mehr mit ab.

Da der in der Gemeinde bisher tätige Städteplaner ausgelastet ist und aktuell keine weiteren Aufträge mehr annimmt, empfiehlt die Verwaltung das Vorhaben an einen anderen Städteplaner zu vergeben. Nach Vorlage verschiedener Kostenangebote soll durch den Bürgermeister eine Entscheidung erfolgen.


Beschluss:

  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 8. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Ferienhof Bocksrüde" umfasst*. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Erweiterung des bestehenden Ferienhofes.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Es sollen durch die Verwaltung drei fachkundige leistungsfähige und zuverlässige Planungsbüros angeschrieben werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping Termin erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

* anliegender räumlicher Geltungsbereich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 für den Bereich "Ferienhof Bocksrüde"
Beschlussvorlage - 7/2015

Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde herangetreten. Er betreibt seit 2011 ein landwirtschaftliches Unternehmen mit angeschlossenem Hofcafé und Ferienwohnungen zusammen mit seiner Frau. Der Hof verfügt derzeit über 11 Ferienwohnungen mit jeweils 4 bis 8 Betten. Weiterhin ist eine Reithalle mit 12 Einstellboxen für Pensionspferde vorhanden. Die Eheleute planen eine Erweiterung der Übernachtungskapazität um ein Bauernhofhotel mit 26 Zimmern. Zusätzlich soll im Neubau auch ein kleiner Wellnessbereich eingerichtet werden. Insgesamt soll eine Strategie des Qualitätstourismus verfolgt werden.

Auf dem Hof werden Reitkurse für die Gäste angeboten, wobei es sich nicht um eine Reitschule im klassischen Sinne handelt. Kinder und Jugendliche sollen an das Reiten herangeführt werden und beispielsweise einen "Ponyführerschein" erwerben. Dabei werden Themen rund um das Pferd angesprochen.

Ein Schwerpunkt des geplanten Vorhabens liegt eindeutig auf einem "Lebenden" Bauernhof. Die Vorhabenträgerin hat sich im Bereich Bauernhofpädagogik weitergebildet. Durch einen Aufenthalt auf dem Bauernhof soll den Gästen die Bedeutung der Landwirtschaft klar werden.

Der Betrieb des "Ferienhofes Bocksrüde" legt sehr viel Wert auf ein nachhaltiges Konzept. Dies spiegelt sich z. B. in der Versorgung mit Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Fleisch wieder. Die Produkte sollen weitestgehend aus eigener Erzeugung stammen. Die Gäste bekommen während ihres Aufenthaltes einen Eindruck in die Produktion und die Abläufe auf einem Bauernhof.


Beschluss:

  1. Für das Gebiet „Ferienhof Bocksrüde"* wird ein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Erweiterung des bestehenden Ferienhofes
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Es sollen durch die Verwaltung drei fachkundige leistungsfähige und zuverlässige Planungsbüros angeschrieben werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an das Planungsbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
10.) Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem
Scoping Termin erfolgen.
11.) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
12.) Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.

* anliegender räumlicher Geltungsbereich wird Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 für den Bereich "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorlage - 9/2015

Es ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde herangetreten. Er beabsichtigt, das Gebiet "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch" zu überplanen. Geplant sind derzeit 6 Grundstücke für Wohnbebauung.


Durch den Protokollführer wird ausgeführt, dass mit dieser Planung der städtebauliche Entwicklungsrahmen bis zum Jahr 2025 ausgeschöpft sein wird. Eine Überplanung des gemeindeeigenen Spielplatzes wäre dann erst ab 2025 wieder möglich.

In diesem Zusammenhang wird auf den Verfahrensprozess für einen Bauleitplan und die Möglichkeit zur Abgabe von Anregungen und Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann jedermann binnen eines Monats seine Bedenken vortragen. Über diese hat dann die Gemeinde einen Abwägungsprozess herbeizuführen.


Beschluss:

  1. Für den Bereich "südöstlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Rebelswisch"* wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Mit der Planung soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
  5. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.




* Geltungsbereich:
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Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anschaffung von Tütenspender
Beschlussvorlage - 10/2015

Die meisten Hundehalter in der Gemeinde (auch Feriengäste und Besucher) entsorgen ordnungsgemäß die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner. Dennoch ist eine Verunreinigung von Hundekot auf Gehwegen und gepflegten Rasenflächen erkennbar. Eine Reduzierung der Verunreinigung lässt sich mit der Aufstellung von Tütenspendern erzielen.

Die Tütenspender gibt es in verschiedenen Ausführungen.

Als einfache Spender, die überall gut zu montieren sind, zu einem Preis von 120,00 € (dunkelgrün / Pulverbeschichtet) oder in Edelstahl für 170,00 €.

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Oder als Bügelstation mit Spender und Abfalleimer zu einem Preis von 500,00 € bis 750,00 €.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Bürgermeister Fülling ausgeführt, dass er von Bürgerinnen und Bürgern auf die Problematik mit dem Hundekot angesprochen wurde. Hieraus hat sich ein Beratungsbedarf ergeben. Sofern eine Empfehlung zur Anschaffung von Tütenspendern ausgesprochen werden sollte, könnte man dieser Situation ein Stück entgegenwirken.

Nach einer kurzen Beratung im Ausschuss besteht Einigkeit darüber, dass nur die Tütenspender in Frage kommen. Im Gemeindegebiet existieren genügend Mülltonnen, so dass auf die Anschaffung einer Kombiausführung verzichtet werden kann.
Insgesamt wird ein Bedarf für vier Tütenspender im Bereich Winnemark, Karlsburg und Sundsacker festgestellt. Die Ausführung soll dabei in Edelstahl erfolgen.
Im Rahmen dieser Erörterung wird auch der Standort Bürgerpark näher betrachtet. Im Ergebnis kann hier festgestellt werden, dass der Bürgerpark grundsätzlich hundefrei sein soll. Eine Beschilderung hierüber ist leider nicht mehr vorhanden bzw. verwittert. Es wird sich dafür ausgesprochen, dass die Schilder erneuert werden. Die Aufstellung eines Tütenspender beim Bürgerpark erübrigt sich somit.


Beschluss:

Es werden insgesamt vier Einzeltütenspender in Edelstahl (2 x Winnemark, 1 x Karlsburg, 1 x Sundsacker) angeschafft.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bericht über die Ergebnisse der letzten Wegebegehung

Durch Bürgermeister Fülling wird ausführlich über die am 11.04.2015 stattgefundene Wegebegehung berichtet. Das Protokoll der Wegebegehung ist Bestandteil dieses Protokolls und wird als Anlage beigefügt.

Zu einer möglichen Verlegung eines Hydranten im Bereich „Am Bootssteg wird sich innerhalb des Ausschusses darauf verständigt, dass dies aktuell nicht näher betrachtet werden soll. Die Leitung hat nur einen Querschnitt von DN 80 und ist daher in der Leistung eingeschränkt. Überdies bestehen verschiedene Alternativen zur Löschwasserentnahme.

Weiterhin wird durch Bürgermeister Fülling angeregt, sich Gedanken über die Notwendigkeit einzelner Standorte von Bushaltestellen zu machen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat darüber berichtet, dass diese künftig barrierefrei herzustellen sind. Im Hinblick auf Kosten und Notwendigkeit wurden die Gemeinden dazu aufgerufen, den örtlichen Bedarf zu prüfen und ggf. anzupassen. Innerhalb des Ausschusses wird für mind. 4 Bushaltestellen noch ein Bedarf festgestellt. Eine abschließende Beratung erfolgte hierzu nicht.

Betreffend des Fußbodens im Feuerwehrgerätehaus wird ein Ortstermin für notwendig erachtet. Architekt Wohlenberg soll aufgefordert werden, diesen Termin zeitnah zu koordinieren. Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter sind über den Termin in Kenntnis zu setzen.

Abschließend weist Ausschussmitglied Thies darauf hin, dass der Mülleimer beim Fähranleger Sundsacker beschädigt wurde. Da die Möwen derzeit den Müll in der Landschaft verteilen, sollte hier ein neuer, geschlossener Mülleimer angeschafft werden. An diesem Standort könnte dann auch der Hundekot-Tütenspender angebracht werden.

Ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


zu TOP 10. Anfragen und Bekanntgaben

An Bürgermeister Fülling wurde von Bürgern aus Karlsburg die Bitte auf Einrichtung einer Tempo-30-Zone am Park und Schloss Karlsburg herangetragen. Es wird daher ein Antrag an die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde angeregt. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Ausschussmitglied Sandtner regt in diesem Zusammenhang ein Gespräch mit den Anliegern an. Hier sollte dann auch über die Situation des ruhenden Verkehrs gesprochen werden.

Bereich der geplanten Tempo-30-Zone:
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Es liegt dem Bürgermeister eine Anfrage der AktivRegion auf Beteiligung zur Aufstellung von Hinweisschildern im Bereich Bürgerpark vor. Die vorhandenen Schilder wurden vom NABU-Beauftragten gepflegt. Dies kann nicht mehr geleistet werden. Nach kurzem Austausch wird der Bürgermeister gebeten, die Förderung neuer Schilder weiter zu verfolgen.

Die Anrainergemeinden der Schlei wurden durch die Ostseefjord Schlei GmbH zum Interesse am Thema "Langsamzeit" befragt. Ziel ist das Aufstellen von Ruhe- und Rastmöbel an der Schlei (sog. Netzausleger). Die Anschaffung könnte bis zu 90 % der Kosten gefördert werden. Die Unterhaltung und Pflege verbliebe bei der Gemeinde. Es erfolgt im Ausschuss ein kurzer Austausch zu den Vor- und Nachteilen. Im Ergebnis besteht Einigkeit darüber, dass das Thema nicht weiter verfolgt werden soll.


Weiterhin gibt der Bürgermeister folgende Punkte bekannt:
Breitband:
Das Amt verfolgt das Ziel gemeinsam mit allen 19 Gemeinden FTTH. Alternativen FTTB Gebäude, FTTC Verteiler.
Der Auftrag zur Kostenermittlung ist vergeben. Zurzeit werden durch Mitarbeiter der ausführenden Firma alle Oberflächen der Straßen und Straßenränder aufgenommen. Danach wird der mögliche Leitungsverlauf geplant.

Kanalsanierung
Der Auftrag ist vergeben, und die Arbeiten sollen am 20.07.2015 beginnen. Bei den Arbeiten in offener Bauweise wird temporär eine Vollsperrung eingerichtet werden müssen. Die Umleitung wird über Hestemaas, Böllermaas und Karlsburg geführt.

Kläranlage
Der Entwässerungsverband Nordschwansen treibt die Untersuchung zur Verbesserung der Klärergebnisse im Klärwerk Revkul voran. Dafür werden auch die Abwassermengen des Winnemarker Klärwerks berücksichtigt, so dass ein späterer Anschluss machbar wäre. Auch die Leitungsführung der Druckrohrleitung und die Kosten werden ermittelt. Am 14.07.2015 wird der Bürgermeister an einer Besichtigungsfahrt zu verschiedenen Klärwerken teilnehmen.

Wasser- und Bodenverband Winnemark-Kopperby
Vergrößerung des Durchlasses unter der Straße noch Steinerholz. Graben III.
Bei Starkregen kann das alte Rohr die Wassermenge nicht aufnehmen. Dadurch wird die Straße in Mitleidenschaft gezogen. Die Gemeinde muss ihr Einverständnis geben. Über eine Beteiligung der Gemeinde ist noch zu sprechen.
Innerhalb des Ausschusses werden keine Bedenken gegen die geplante Maßnahme erhoben.

Abschließend wird über den Wunsch einer weiteren Zufahrt für St. Nicolaiheim Sundsacker e.V. berichtet. Auch hier bestehen keine Bedenken.



Norbert Jordan  Peter Braunshausen / Gerd Seemann 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende