Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Winnemark

Beschlussvorlage
12/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
28.05.2019

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Festlegung des Erschließungsträgers

Sachverhalt:
Im Rahmen der Gemeindevertretung vom 14.03.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Baugebiet zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch" gefasst. Ziel des Bebauungsplans soll die weitere Schaffung von Wohnraum sein.

In den letzten Jahren wurden Erschließungsmaßnahmen in Winnemark entweder durch private Erschließungsträger (z. B. Schleibogen) oder die Landgesellschaft S.-H. (z. B. Rebelswisch) getätigt. Die Landgesellschaft S.-H. war dabei Partner der Gemeinde und ist für verschiedene Maßnahmen in Vorleistung getreten und hat die Vermarktung der Grundstücke koordiniert.

Neben den privaten Erschließungsträgern und der Landgesellschaft S.-H. besteht darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Erschließungsträger mit der Umsetzung zu betreuen. Das setzt voraus, dass die Gemeinde das Bauerwartungsland an den Erschließungsträger verkauft, und dieser in Abstimmung mit der Gemeinde die Bauleitplanung vorantreibt. Die Gemeinde hätte im Wesentlichen nur den Ertrag aus dem Grundstück als Bauerwartungsland und kaum weitere Einflussmöglichkeiten. Der Erschließungsträger verfolgt das Ziel der wirtschaftlichsten Vermarktung der Baugrundstücke.

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Finanzmarktlage tendieren die ländlichen Gemeinden in der Regel zur eigenen Erschließung neuer Baugebiete. Hierzu bedienen sie sich entsprechender Fachplaner und der Verwaltung. Vorteil der eigenen Erschließung ist, dass insbesondere die Vergabe der Grundstücke zu 100 % selbst gesteuert werden kann. Als Nachteil wäre zu benennen, dass die Gemeinde hinsichtlich der Erschließungskosten in Vorleistung treten muss.

Aus Sicht der Verwaltung, der Größe des Baugebiets und der zuvor genannten Finanzmarktlage wird empfohlen, die Erschließung durch die Gemeinde selbst durchzuführen. So bleibt sie bis zum Abschluss Herr des Verfahrens.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 8 der Gemeinde Winnemark für den Bereich "Baugebiet zwischen der Dorfstraße und der Straße Rebelswisch" in Eigenregie zu erschließen.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-