Sitzungsort: | im Gasthaus Nüser, Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.50 Uhr |
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike von Bargen |
Mitglied im Amtsausschuss Thomas Becker |
Mitglied im Amtsausschuss Horst Böttcher |
Mitglied im Amtsausschuss Wilhelm Fülling |
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller |
2. stellv. Amtsvorsteher Heinrich Hauschildt |
1. stellv. Amtsdirektor Johann Kempe |
Mitglied im Amtsausschuss Jens Kolls |
2. stellv. Amtsdirektor Hilmar Marohn |
1. stellv. Amtsvorsteher Wolf-Dieter Ohrt |
Mitglied im Amtsausschuss Manfred Pohl |
Stellvertreter Amtsausschuss Helmut Prager (stellv. für Christian Schlömer) |
Mitglied im Amtsausschuss Hans Georg Reimer |
Stellvertreter Amtsausschuss Margrit Riemer (stellv. für Ulrike Rammer) |
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep |
Amtsvorsteher Udo Steinacker |
Mitglied im Amtsausschuss Marlies Thoms-Pfeffer |
Mitglied im Amtsausschuss Hans-Peter Thomsen |
Mitglied im Amtsausschuss Jutta Werner |
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Wichert |
Amtsaussch.mitgl Heinz Zimmermann-Stock |
Mitglied im Amtsausschuss (beauftr. BM) Gunnar Bock |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Jordan (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Ralf Koberg (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Ulrike Rammer (entschuldigt vert. durch Margrit Riemer) |
Mitglied im Amtsausschuss Rainer Röhl (entschuldigt ) |
Mitglied im Amtsausschuss Christian Schlömer (entschuldigt vert. durch Helmut Prager) |
Mitglied im Amtsausschuss Heini Schulz (entschuldigt ) |
Protokollführer Godber Peters |
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß |
T a g e s o r d n u n g |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Amtsvorstehers |
4. | Bericht des Amtsdirektors |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Übertragung der Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen auf den Amtsdirektor |
Beschlussvorlage - 2/2013 | |
9. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 3/2013 | |
10. | Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen" |
Beschlussvorlage - 4/2013 |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Amtsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Bericht des Amtsvorstehers |
Der Amtsvorsteher berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 4. | Bericht des Amtsdirektors |
Der Amtsdirektor berichtet wie folgt:
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zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Herr Jepsen fragt nach, in wieweit der Zensus bei der Art der durchgeführten Erhebung belastbare Einwohnerzahlen liefern kann. Der Amtsvorsteher erklärt, dass durch einen Abgleich der Datenerhebung mit den Meldedaten eine annähernd konkrete Ermittlung der Einwohnerzahlen möglich ist. Nähere Erläuterungen zum Verfahren werden durch den Amtsdirektor gegeben. |
zu TOP 6. | Anfragen der Mitglieder des Amtsausschusses |
Für die Gemeindevertretung Goosefeld trägt Bürgermeister Satriep wie folgt vor: In ihrer Sitzung vom 5.3.2013 hat die Gemeindevertretung Goosefeld Folgendes beschlossen: „Der Bürgermeister der Gemeinde Goosefeld möge sich im Amtsausschuss dafür einsetzen, dass sich alle Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee gegen eine Straßenausbausatzung wehren. Sie sollten die Landesregierung S-H auffordern, dieses Gesetz zurückzunehmen, da durch dieses die Autonomie der Gemeinde in Frage gestellt wird. Da sich das Land nicht mehr an den Straßenbaukosten beteiligen will, sollte es auch kein Mitspracherecht bei der Finanzierung haben.“ Begründung Die Landesregierung hat Ende letzten Jahres die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wieder eingeführt. Für die Gemeinden bedeutet das, dass sie bei Ausbau, Umbau oder Erneuerung von Gemeindestraßen eine Beitragssatzung erlassen müssen. Dagegen wehren wir uns aus folgenden Gründen: 1. Die Straßenausbausatzung ist eine weitere enorme Belastung für die betreffenden Bürger wie z.B. Erstellung des Kanalkatasters. 2. Besonders benachteiligt werden die Bürger in ländlichen Gemeinden aufgrund des im Mittel längeren Wegenetzes und der sehr unterschiedlichen Anzahl der Anlieger (Landwirte). 3. Soziale Ungerechtigkeiten werden auftreten, wenn z.B. eine alte Frau, die in ihrem Häuschen von einer kleinen Rente lebt, zu derartigen Abgaben herangezogen wird und vielleicht nicht einmal ein Auto besitzt. 4. Der zu den Kosten herangezogene Bürger hat keinerlei Mitspracherecht bei Planung und Umsetzung der Maßnahme. 5. Eine weitere finanzielle Belastung der Bürger ist nicht mehr vermittelbar. 6. Das bisher übliche Verfahren, den Gemeinden die Wahl zu lassen, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht, hat sich bewährt. Der Bürgermeister wäre für eine Unterstützung durch den Amtsausschuss dankbar. Der Amtsvorsteher schlägt vor, dass jede Gemeinde für sich entscheiden möge, ob sie das Anliegen der Gemeinde Goosefeld unterstützt. Er verweist dabei auf die Gemeinde Waabs, die bereits seit Jahren eine Straßenausbaubeitragssatzung hat. Andere Gemeinden erlassen derzeit eine entsprechende Satzung, da sie durch ein Ausbauvorhaben dazu gezwungen sind. Der Amtsdirektor schlägt vor, eine entsprechende Liste auszulegen, in die sich die Gemeinden eintragen können, die das Vorhaben der Gemeinde Goosefeld unterstützen. Bürgermeister Marohn schlägt vor, am heutigen Abend direkt ein Meinungsbild abzufragen. Hierzu erläutert Amtsdirektor Bock, dass eine Abstimmung hierzu unzulässig ist, da scheinbar keine Einigkeit herrscht und die Anwesenden nicht zu einer Meinungsäußerung gedrängt werden dürfen, ohne die Gelegenheit zu haben, sich mit ihren Gremien zu beraten. Im Amtsausschuss erhebt sich eine Diskussion um die Fragen des Zwangs zu Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und der weiteren Verfahrensweise. Eine Vielzahl der Anwesenden unterstützt das Anliegen der Gemeinde Goosefeld. Amtsausschussmitglied Haller fragt nach, ob bereits Antworten zu den Fragen an den Landrat im Rahmen des Besuchs auf der letzten Amtsausschusssitzung vorliegen. Dieses wird durch den Amtsdirektor verneint. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | Übertragung der Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen auf den Amtsdirektor |
Beschlussvorlage - 2/2013 § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung wurde im vergangenen Jahr neu im Gesetz aufgenommen. Er regelt den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen und wurde als „Kuchenparagraph“ bekannt, da er zunächst bspw. jede Kuchenspende unter den Genehmigungsvorbehalt der Gemeindevertretung stellt. Sämtliche Gemeinden unseres Amtes haben jedoch in ihren Hauptsatzungen Regelungen, nach denen die Annahme von Spenden bis zu einem bestimmten Betrag in die Zuständigkeit des Bürgermeisters übertragen wurde. Nach der gesetzlichen Neuregelung verbleibt, dass der Bürgermeister über Zuwendungen die über 50,00 € liegen, jährlich der Gemeindevertretung berichten muss. Die Regelung ist gemäß § 18 Amtsordnung auch auf das Amt anzuwenden. Hier fehlt es jedoch an einer Regelung in der Hauptsatzung, weshalb es eines Beschlusses bedarf. Die Ermächtigungen in den gemeindlichen Satzungen liegen in mehreren Gemeinden bei 10.000,00 €, weshalb auch fürs Amt vorgeschlagen wird, die Entscheidung bis zu dieser Höhe auf den Amtsdirektor zu übertragen. |
Bürgermeister Marohn beantragt, den Beschluss dahingehend zu erweitern, dass der Amtsdirektor auch über die Zurückweisung von Spenden berichten möge. Amtsdirektor Bock erläutert, dass dieses allenfalls im nichtöffentlichen Teil möglich wäre. Der Beschlusstext wird entsprechend ergänzt |
Beschluss: Die Entscheidung über die Annahme oder die Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen wird bis zu einer Höhe von 10.000,00 € auf den Amtsdirektor übertragen, der die Spende dem Spenderwunsch entsprechend weiterleitet. Über die Annahme, Zurückweisung oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 € hinausgehen, berichtet der Amtsdirektor dem Amtsausschuss. |
Ja-Stimmen | :22 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 3/2013 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 des Amtes Schlei-Ostsee zu prüfen. Da beim Amt kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist dem Amtsausschuss zu berichten. Dieser beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2012. |
Bürgermeister Marohn weist darauf hin, dass die Prüfung nur stichprobenhaft erfolgt. Der Beschluss ist daher entsprechend zu ergänzen. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2012 des Amtes Schlei-Ostsee wurde stichprobenhaft geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :22 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen" |
Beschlussvorlage - 4/2013 Die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark haben die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung ist eine Rückübertragung dieser Aufgabe beabsichtigt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Gemeinden und den betroffenen Feuerwehrverantwortlichen geführt. Die betroffenen Gemeinden überlegen, die Trägerschaft durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Die Aufgabe kann zum 01.01.2014 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch die betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen. Alle Amtsausschussmitglieder sind stimmberechtigt. |
Beschluss: Die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ wird zum 01.01.2014 auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark übertragen. |
Ja-Stimmen | :22 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Udo Steinacker |
Protokollführer | Amtsvorsteher |