N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 09.11.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Thomas Becker
Ausschussmitglied Horst Böttcher
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt
stellv. Auschussvorsitzender Johann Kempe
Ausschussmitglied Hilmar Marohn
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt
Ausschussmitglied + (AV) Udo Steinacker
Ausschussmitglied Jutta Werner

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Verwaltung Norbert Jordan
Personalrat René Kinza
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige
Amtsaussch.mitgl Heinz Haller
Amtsaussch.mitgl Werner Jepsen
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls
Amtsaussch.mitgl Uwe Satriep
Amtsaussch.mitgl Christian Schlömer
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 13/2011
8. Erlass der Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 22/2011
9. Leitung der Verwaltung des Amtes
  Beschlussvorlage - 14/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
11. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende gibt keinen Bericht ab.


zu TOP 5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses

Bürgermeister Kempe spricht die personelle Besetzung der Außenstelle Rieseby an. Seit dem Ruhestand von Frau Schlenker hat es bezüglich der Besetzung einen häufigen personellen Wechsel gegeben. Die Außenstelle wird derzeit vormittags von Frau Marquardt besetzt. Nachmittags nehmen andere Personen die Tätigkeit wahr. Aufgrund personeller Veränderungen ist jedoch wieder ein Wechsel geplant. Im Interesse der Außenstelle Rieseby bittet Bürgermeister Kempe darum, bei der personellen Besetzung auf mehr Kontinuität zu achten.

LVB Bock zeigt Verständnis für diesen Wunsch und wird im nichtöffentlichen Teil noch etwas zur Personalplanung sagen.

Bürgermeisterin Werner spricht die Überstundensituation und die Belastung der Mitarbeiter im Bauamt an. Sie fragt nach, ob hier personelle Veränderungen geplant sind. Auch hierzu wird LVB Bock im nichtöffentlichern Teil Aussagen treffen.

Bürgermeister Marohn erinnert an seine Anfrage vom 15.02.11 bezüglich der Veranlassung von Räumarbeiten von Kreis- und Landesstraßen bei den starken Schneefällen des letzten Winters. Er bittet darum, dass die entsprechende Antwort auf der nächsten Amtsausschusssitzung öffentlich gegeben wird.

Bürgermeister Böttcher fragt an, wie es mit der Verbesserung der Breitbandversorgung im Amtsgebiet weitergehen wird.
Hierzu erläutert LVB Bock, dass eine amtseinheitliche Lösung möglich sein wird. Eine entsprechende Ausschreibung hatte kein Ergebnis gebracht. Es wird jedoch immer an Einzellösungen gearbeitet, wenn sich die Gelegenheit hierzu bietet. Als Beispiel werden die Planungen in Goosefeld und Waabs genannt.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 13/2011

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.


Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2011 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 11.800,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 4.750.600,00 € auf nunmehr 4.762.400,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 10.800,00 € verringert und damit gegenüber 349.300,00,- € auf nunmehr 338.500,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 22/2011

Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    4.914.600 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    4.914.600 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                                    415.500 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                                    415.500 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                    0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                    0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                    1.100.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                   52,77 Stellen

§ 3

Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt:

                                                                                                                                    für die Amtsumlage
                                                                                                            auf

a) von Steuerkraftzahlen                                                                        v.H.

1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe                                                                                      19,50
(Grundsteuer A)

2. für die Grundstücke                                                                                           19,50
(Grundsteuer B)

3. der Gewerbesteuer                                                                                                                                                                               19,50

b) vom Anteil an der Einkommensteuer                                                                                                                          19,50

c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG                                                                                                                           19,50
    -Sonderausgleich-

d) von den Schlüsselzuweisungen und                                                                                                                                                                                  19,50
Sonderschlüsselzuweisungen

e) vom Anteil an der Umsatzsteuer                                                                                                                        19,50

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Leitung der Verwaltung des Amtes
Beschlussvorlage - 14/2011

Die Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee wird gemäß § 13 der Amtsordnung (AO) ehrenamtlich von eine(r/m) Amtsvorsteher/in geleitet. Nach § 15a der AO kann die Hauptsatzung in Ämtern mit mehr als 8.000 Einwohner/innen vorsehen, dass die Verwaltung von eine(r/m) hauptamtlichen Amtsdirektor/in geleitet wird.

Der Tagesordnungspunkt dient zunächst der grundsätzlichen Erörterung des Themas. Der Amtsvorsteher berichtet in der Sitzung über seine Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leitung der Amtsverwaltung.


Amtsvorsteher Steinacker erläutert, dass die Person des Amtsvorstehers eine umfangreiche Verantwortung für die Handlungen der Verwaltung trägt. Gerade im Bereich der Eingriffsverwaltung ist für die Beurteilung von Sachverhalten eine umfangreiche fachliche Kompetenz erforderlich, die im ehrenamtlichen Bereich nicht immer vorhanden sein kann. Daher sind umfassende Abstimmungsgespräche mit der Verwaltung erforderlich, die sehr viel Zeit binden. Die Einführung eines Amtsdirektors würde hier eine Verbesserung bringen, da in dieser Position die fachliche und politische Kompetenz vereint wäre.

Auf Nachfrage erklärt LVB Bock, dass die Wahlzeit eines Amtsdirektors je nach Hauptsatzungsregelung zwischen 6 und 8 Jahren betragen würde. Der Amtsdirektor wäre Verwaltungsleiter und gesetzlicher Vertreter des Amtes. Die Besoldung würde im Bereich von A16/B2 liegen. Gleichzeitig würde die Aufwandentschädigung des ehrenamtlichen Amtsvorstehers sinken, so dass sich Mehrkosten von ca. 500,- € monatlich für das Amt ergeben würden. In Bezug auf die Pensionsansprüche des Amtsdirektors im Falle der Wahl einer anderen Person nach Ablauf der Wahlzeit erläutert LVB Bock, dass diese von der abgeleisteten Dienstzeit abhängig wären.

Innerhalb des Ausschusses werden die dargestellten Aufgaben, die Verantwortung und die daraus entstehende Belastung eines ehrenamtlichen Amtsvorstehers kontrovers diskutiert. Auch die Überlegungen innerhalb der Ämterfusion, die zu dem derzeitigen Modell geführt haben, werden unter Berücksichtigung der Festlegungen des Fusionsvertrages thematisiert.

Nach eingehender Diskussion beantragt Bürgermeister Marohn den Abschluss der Rednerliste und die Beendigung der Aussprache. Dieser Antrag wird ohne Widerspruch akzeptiert.

Abschließend bedankt sich der Amtsvorsteher für die Rückmeldungen. Er stellt fest, dass der Hauptausschuss zurzeit keinen Handlungsbedarf sieht. Mittel- bis langfristig sollte diese Angelegenheit jedoch erneut thematisiert werden.


Beschluss:

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 11. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Thomas Becker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender