Sitzungsort: | im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.20 Uhr |
Ausschussvorsitzender Thomas Becker |
Ausschussmitglied Horst Böttcher |
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt |
stellv. Auschussvorsitzender Johann Kempe |
Ausschussmitglied Hilmar Marohn |
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt |
Ausschussmitglied + (AV) Udo Steinacker |
Ausschussmitglied Jutta Werner |
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock (entschuldigt ) |
LVB Gunnar Bock |
Verwaltung Norbert Jordan |
Personalrat René Kinza |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige |
Amtsaussch.mitgl Heinz Haller |
Amtsaussch.mitgl Werner Jepsen |
Amtsaussch.mitgl Jens Kolls |
Amtsaussch.mitgl Uwe Satriep |
Amtsaussch.mitgl Christian Schlömer |
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 13/2011 | |
8. | Erlass der Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 22/2011 | |
9. | Leitung der Verwaltung des Amtes |
Beschlussvorlage - 14/2011 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
11. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende gibt keinen Bericht ab. |
zu TOP 5. | Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses |
Bürgermeister Kempe spricht die personelle Besetzung der Außenstelle Rieseby an. Seit dem Ruhestand von Frau Schlenker hat es bezüglich der Besetzung einen häufigen personellen Wechsel gegeben. Die Außenstelle wird derzeit vormittags von Frau Marquardt besetzt. Nachmittags nehmen andere Personen die Tätigkeit wahr. Aufgrund personeller Veränderungen ist jedoch wieder ein Wechsel geplant. Im Interesse der Außenstelle Rieseby bittet Bürgermeister Kempe darum, bei der personellen Besetzung auf mehr Kontinuität zu achten. LVB Bock zeigt Verständnis für diesen Wunsch und wird im nichtöffentlichen Teil noch etwas zur Personalplanung sagen. Bürgermeisterin Werner spricht die Überstundensituation und die Belastung der Mitarbeiter im Bauamt an. Sie fragt nach, ob hier personelle Veränderungen geplant sind. Auch hierzu wird LVB Bock im nichtöffentlichern Teil Aussagen treffen. Bürgermeister Marohn erinnert an seine Anfrage vom 15.02.11 bezüglich der Veranlassung von Räumarbeiten von Kreis- und Landesstraßen bei den starken Schneefällen des letzten Winters. Er bittet darum, dass die entsprechende Antwort auf der nächsten Amtsausschusssitzung öffentlich gegeben wird. Bürgermeister Böttcher fragt an, wie es mit der Verbesserung der Breitbandversorgung im Amtsgebiet weitergehen wird. Hierzu erläutert LVB Bock, dass eine amtseinheitliche Lösung möglich sein wird. Eine entsprechende Ausschreibung hatte kein Ergebnis gebracht. Es wird jedoch immer an Einzellösungen gearbeitet, wenn sich die Gelegenheit hierzu bietet. Als Beispiel werden die Planungen in Goosefeld und Waabs genannt. |
zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 13/2011 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. |
Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2011 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 11.800,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 4.750.600,00 € auf nunmehr 4.762.400,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 10.800,00 € verringert und damit gegenüber 349.300,00,- € auf nunmehr 338.500,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass der Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 22/2011 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 4.914.600 EUR in der Ausgabe auf 4.914.600 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 415.500 EUR in der Ausgabe auf 415.500 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.100.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 52,77 Stellen § 3 Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt: für die Amtsumlage auf a) von Steuerkraftzahlen v.H. 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 19,50 (Grundsteuer A) 2. für die Grundstücke 19,50 (Grundsteuer B) 3. der Gewerbesteuer 19,50 b) vom Anteil an der Einkommensteuer 19,50 c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG 19,50 -Sonderausgleich- d) von den Schlüsselzuweisungen und 19,50 Sonderschlüsselzuweisungen e) vom Anteil an der Umsatzsteuer 19,50 § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Leitung der Verwaltung des Amtes |
Beschlussvorlage - 14/2011 Die Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee wird gemäß § 13 der Amtsordnung (AO) ehrenamtlich von eine(r/m) Amtsvorsteher/in geleitet. Nach § 15a der AO kann die Hauptsatzung in Ämtern mit mehr als 8.000 Einwohner/innen vorsehen, dass die Verwaltung von eine(r/m) hauptamtlichen Amtsdirektor/in geleitet wird. Der Tagesordnungspunkt dient zunächst der grundsätzlichen Erörterung des Themas. Der Amtsvorsteher berichtet in der Sitzung über seine Erfahrungen im Zusammenhang mit der Leitung der Amtsverwaltung. |
Amtsvorsteher Steinacker erläutert, dass die Person des Amtsvorstehers eine umfangreiche Verantwortung für die Handlungen der Verwaltung trägt. Gerade im Bereich der Eingriffsverwaltung ist für die Beurteilung von Sachverhalten eine umfangreiche fachliche Kompetenz erforderlich, die im ehrenamtlichen Bereich nicht immer vorhanden sein kann. Daher sind umfassende Abstimmungsgespräche mit der Verwaltung erforderlich, die sehr viel Zeit binden. Die Einführung eines Amtsdirektors würde hier eine Verbesserung bringen, da in dieser Position die fachliche und politische Kompetenz vereint wäre. Auf Nachfrage erklärt LVB Bock, dass die Wahlzeit eines Amtsdirektors je nach Hauptsatzungsregelung zwischen 6 und 8 Jahren betragen würde. Der Amtsdirektor wäre Verwaltungsleiter und gesetzlicher Vertreter des Amtes. Die Besoldung würde im Bereich von A16/B2 liegen. Gleichzeitig würde die Aufwandentschädigung des ehrenamtlichen Amtsvorstehers sinken, so dass sich Mehrkosten von ca. 500,- € monatlich für das Amt ergeben würden. In Bezug auf die Pensionsansprüche des Amtsdirektors im Falle der Wahl einer anderen Person nach Ablauf der Wahlzeit erläutert LVB Bock, dass diese von der abgeleisteten Dienstzeit abhängig wären. Innerhalb des Ausschusses werden die dargestellten Aufgaben, die Verantwortung und die daraus entstehende Belastung eines ehrenamtlichen Amtsvorstehers kontrovers diskutiert. Auch die Überlegungen innerhalb der Ämterfusion, die zu dem derzeitigen Modell geführt haben, werden unter Berücksichtigung der Festlegungen des Fusionsvertrages thematisiert. Nach eingehender Diskussion beantragt Bürgermeister Marohn den Abschluss der Rednerliste und die Beendigung der Aussprache. Dieser Antrag wird ohne Widerspruch akzeptiert. Abschließend bedankt sich der Amtsvorsteher für die Rückmeldungen. Er stellt fest, dass der Hauptausschuss zurzeit keinen Handlungsbedarf sieht. Mittel- bis langfristig sollte diese Angelegenheit jedoch erneut thematisiert werden. |
Beschluss: |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 11. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Godber Peters | Thomas Becker |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |