N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee vom 12.09.2012.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Thomas Becker
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt
stellv. Auschussvorsitzender Johann Kempe
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt
stellv. Mitglied Uwe Satriep (stellv. für Hilmar Marohn)
Ausschussmitglied + (AV) Udo Steinacker
Ausschussmitglied Jutta Werner

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Horst Böttcher (entschuldigt )
Ausschussmitglied Hilmar Marohn (entschuldigt vert. durch Uwe Satriep)
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Personalrat René Kinza
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Amtsaussch.mitgl Gerhard Feige
Amtsaussch.mitgl Heinz Haller
Amtsaussch.mitgl Ralf Koberg
Amtsaussch.mitgl Christian Schlömer
Amtsaussch.mitgl Heini Schulz
Amtsaussch.mitgl Hans-Peter Thomsen
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragezeit
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Barrierefreier Zugang zum Amtsgebäude in Eckernförde
  Beschlussvorlage - 14/2012
8. I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 18/2012
9. Rückübertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby
  Beschlussvorlage - 21/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

LVB Bock erklärt, dass aufgrund des Ergebnisses des Bürgerentscheids in der Gemeinde Holzdorf keine Notwendigkeit der Beratung der Tagesordnungspunkte 10 und 11 besteht. Diese können daher von der Tagesordnung abgesetzt werden.

Ausschussvorsitzender Becker beantragt, den Tagesordnungspunkt 12 nicht öffentlich zu beraten.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragezeit

Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.


zu TOP 5. Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses

Anfragen von Mitgliedern des Hauptausschusses werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Barrierefreier Zugang zum Amtsgebäude in Eckernförde
Beschlussvorlage - 14/2012

In der Amtsausschusssitzung am 28.04.08 wurde beschlossen, die Beratung zur Erstellung einer barrierefreien Zuwegung zu verschieben und zunächst den Bedarf während der Nutzung festzustellen.

Nunmehr ist das Gebäude rund vier Jahre in der Nutzung und entsprechende Erfahrungen liegen vor. So wurde der heute als barrierefrei ausgewiesene und genutzte Eingang diverse Male benutzt. Das Kollegium berichtet, dass seitens der Nutzer keine wesentlichen Klagen vorliegen.



Zunächst noch mal die Fakten:

Hintereingangstür: lichte Durchgangsbreite 82 cm, wenn die Tür ca. 110° offen steht
lichte Durchgangsbreite 80 cm, wenn die Tür ca. 90° offen steht
Fahrstuhltür:            lichte Durchgangsbreite 85 cm
Flurtüren:            lichte Durchgangsbreite ca. 100 cm
Höhenunterschied zwischen Pflasterung Haupteingang und Eingangspodest: 48 cm

EN 81-70 fordert bei Fahrstühlen 80 cm, DIN 18024 fordert 90 cm
LBO fordert 90 cm bei Fahrstühlen,
Türen ansonsten 90 cm, DIN 18024 und 18025 mit 80 und 90 cm widersprüchlich !

Aus dem Internet wurde die Breite eines Standardrollstuhls recherchiert. Diese beträgt 720 mm. Bei der Planung von Türen soll man links und rechts je 7 cm hinzuaddieren, um Platz für die Finger am Rad zu haben. Damit gelangt man zu einem Maß von ca. 86 cm.
Ein Rollstuhl, der geschoben wird, passt also durch die Öffnungen des Hintereingangs und Fahrstuhls. Ein selbstständig fahrender Rollstuhlfahrer bräuchte ggf. Hilfe.
Die Nachrüstung der Hintereingangstür mit einem elektrischen Türöffner lässt einschließlich aller Sicherheitsvorrichtungen und Nebenarbeiten Kosten in Höhe von 4.500 bis 5.000 € erwarten. Nachfolgend gilt es zwingend einen Wartungsvertrag für den Türantrieb abzuschließen.

Eine Rampe an der Gebäudevorderseite müsste die 48 cm der 3 Eingangsstufen überwinden. Bei einer maximal zulässigen Steigung von 6 % müssten 8 lfdm Rampe geplant werden. Dazu kommt noch das Gefälle in der Pflasterung vor dem Gebäude, so dass man von einer Rampenlänge von 9 m ausgehen muss. Bei Rampen, die länger als 6 m sind, muss ein waagerechtes Zwischenpodest von 1,50 Länge zwischengeschaltet werden. Damit ergibt sich eine Gesamtauffahrtslänge von rund 10 bis 11m. 
Es müssen Radabweiser beiderseits 10 cm hoch angeordnet werden. Zudem müssen beidseitig Handläufe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm, 85 cm hoch, Handläufe und Radabweiser 30 cm in den Plattformbereich hineinragend, angeordnet werden.
Eine solche Rampe würde 90° vor dem Gebäude keinen Platz finden. Die Rampe müsste seitlich vor dem Gebäude verlaufen oder über Eck geführt werden (siehe vorliegender Skizze). Da die lichte Breite zwischen dem aufgehenden Mauerwerk und dem Pfeiler im Eingangsbereich nur 1,04 m beträgt, ist es zweifelhaft, ob dort eine Rampe münden könnte / dürfte (minimale Breite eigentlich 1,20m).
Architekt Näve (Planer des Gebäudes) wurde befragt, wie weit um das Gebäude herum beim Bau der Boden ausgetauscht worden ist. Herr Näve erklärt, dass der Boden in dem Bereich wohl tragfähig sein müsste, allerdings eine gelenkige Lagerung zu favorisieren wäre. Ferner erklärt er, dass er gern beratend bei der Planung der Rampe zur Seite stehen würde.
Um die Kosten abschätzen zu können, hat der Unterzeichner bereits zur Sitzung im April 2008 eine Grundriss- und Schnittskizze sowie eine Kostenschätzung vorgelegt. Parallel hat Herr Marohn ein Angebot eines Stahlbauers vorgelegt. Berücksichtigt man alle notwendigen Anpassungs- und Einbindearbeiten in die vorhandene Infrastruktur, so belaufen sich die Kosten immer auf 20.000 € bis 25.000 €.
Da das Gebäude in seiner Architektur schon eine Besonderheit darstellt, muss die Planung und Gestaltung einer Rampe sehr gut durchdacht sein. Insbesondere muss die Planung durch das Entscheidungsgremium (Amtsausschuss) anerkannt werden. Dazu ist es unabdingbar, dass die Planung und Gestaltung dem Amtsausschuss in Ansichten dar- und vorgestellt wird. Nicht zuletzt die Standortwahl links oder rechts von der Eingangstür bedarf der Abwägung. Dieses alles wäre nur durch einen Architekten zu leisten, dessen Honorar sich nach HOAI bei den geschätzten Baukosten auf rund 3.500 bis 4.000 € belaufen dürfte.

Da die Türbreite des Fahrstuhls nicht der Norm für barrierefreies Bauen entspricht, ist das Gebäude auch nach Bau einer Rampe nicht 100 %-ig barrierefrei und bleibt in dieser Hinsicht ein Kompromiss, zumal die Innentüren auch keine elektrischen Türantriebe besitzen.


Ergebnis und Kosten im Überblick:
  1. Nachrüsten der Hintereingangstür mit einem elektrischen Türantrieb
Kosten rund 4.500 € bis 5.000 €, Wartungsvertrag erforderlich
  1. Errichtung einer Rampe vor dem Gebäude
Kosten einschließlich Planungshonorar rund 30.000 €


Im Ausschuss werden verschiedene Möglichkeiten der Verbesserung kontrovers diskutiert. Aus Sicht der Verwaltung besteht kein Handlungsbedarf, da bisher keine Beschwerden über die jetzige Situation vorliegen.


Beschluss:

Durch eine zusätzliche Beschilderung im Bereich der Zufahrt soll der Hinweis auf das Vorhandensein des barrierefreien Eingangs verbessert werden. Weitere Maßnahmen sollen nicht durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 18/2012

Die Entschädigungssatzung ist aufgrund der hauptamtlichen Leitung der Amtsverwaltung und der Einstellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zum 01.01.2013 anzupassen. Betroffen sind u. a. die neuen Funktionen des Amtsvorstehers, seiner Stellvertreter sowie der Stellvertreter des Amtsdirektors.


Beschluss:

Die vorliegende I. Nachtragssatzung zu Entschädigungssatzung des Amtes Schlei-Ostsee wird beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Rückübertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby
Beschlussvorlage - 21/2012

Die Gemeinden Fleckeby, Güby, Kosel und Hummelfeld haben die Trägerschaft ihrer kommunalen Volkshochschule auf das Amt übertragen. Der Schulverband Fleckeby setzt sich aus den gleichen Gemeinden zusammen, so dass aus diesem Grunde, aber auch wegen der „Seelenverwandtschaft“ von Kinder- und Erwachsenenbildung eine Rückübertragung der Aufgabe auf den Schulverband Fleckeby Sinn machen würde.

Das Amt wird sich aufgrund der Änderung der Amtsordnung im kommenden Jahr grundsätzlich mit vorgenommenen Aufgabenübertragungen befassen müssen. Derzeit findet diesbezüglich noch ein Erfahrungsaustausch sowie eine Rechtseinordnung in Detailfragen statt. Unabhängig hiervon kann jedoch die oben genannte Aufgabe bereits zum 01.01.2013 an den Schulverband Fleckeby übertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch die Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby sowie die betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen.


Beschluss:

Die Trägerschaft der kommunalen Volkshochschule des Amtes Schlei-Ostsee wird zum 01.01.2013 auf den Schulverband Fleckeby übertragen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 



Godber Peters  Thomas Becker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender