Sitzungsort: | im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.40 Uhr |
Ausschussmitglied Manfred Pohl |
stellv. Mitglied Ulrike von Bargen (stellv. für Christian Schlömer) |
Ausschussmitglied Fritz-Wilhelm Blaas |
Ausschussmitglied Gunnar Bock |
Ausschussmitglied Horst Böttcher |
Ausschussmitglied Frank Dreves |
Ausschussmitglied Hartmut Keinberger |
stellv. Mitglied Ralf Koberg (stellv. für Marlies Thoms-Pfeffer) |
Ausschussmitglied Jens Kolls |
Ausschussmitglied Udo Steinacker |
Ausschussmitglied Christian Schlömer (entschuldigt vert. durch Ulrike von Bargen) |
Ausschussmitglied Marlies Thoms-Pfeffer (entschuldigt vert. durch Ralf Koberg) |
Amtsvorsteher Rainer Röhl |
Verwaltung Norbert Jordan |
Personalrat René Kinza |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
Gast Uwe Wichert |
Mitglied im Amtsausschuss Gerhard Feige |
Mitglied im Amtsausschuss Heinz Haller |
Mitglied im Amtsausschuss Andreas Moll |
Mitglied im Amtsausschuss Oliver Nießler |
Mitglied im Amtsausschuss Peter Pietrzak |
Mitglied im Amtsausschuss Dirk Radeck |
Mitglied im Amtsausschuss Uwe Satriep |
Mitglied im Amtsausschuss Hartmut Schmidt |
Mitglied im Amtsausschuss Günther Wöhlk |
Gleichstellungsbeauftragte Nina Jeß |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Wahl einer/eines Hauptausschussvorsitzenden |
Beschlussvorlage - 35/2013 | |
3. | Wahl einer/eines stellv. Hauptausschussvorsitzenden |
Beschlussvorlage - 36/2013 | |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
5. | Einwohnerfragezeit |
6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
7. | Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses |
8. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
9. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten |
Beschlussvorlage - 13/2013 | |
10. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übernahme der Aufsicht über Spielhallen durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde |
Beschlussvorlage - 14/2013 | |
11. | Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen |
Beschlussvorlage - 24/2013 | |
12. | Anschaffung eines Kommandofahrzeuges für die Amtswehrführung |
Beschlussvorlage - 15/2013 | |
13. | Abwicklung von straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahmen |
Beschlussvorlage - 33/2013 | |
14. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 31/2013 | |
15. | Erlass der Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 32/2013 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
17. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Amtsvorsteher Röhl eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Wahl einer/eines Hauptausschussvorsitzenden |
Beschlussvorlage - 35/2013 Für den Hauptausschuss ist der Vorsitz zu besetzen. Vorgeschlagen wird Manfred Pohl. |
Beschluss: Zum Hauptausschussvorsitzenden wird Manfred Pohl gewählt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Wahl einer/eines stellv. Hauptausschussvorsitzenden |
Beschlussvorlage - 36/2013 Für den Hauptausschuss ist der stellv. Vorsitz zu besetzen. Vorgeschlagen wird Fritz Wilhelm Blaas. |
Beschluss: Zum stellv. Hauptausschussvorsitzenden wird Fritz-Wilhelm Blaas gewählt. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Amtsdirektor Bock beantragt TOP 14 "Frauenförderplan" von der Tagesordnung abzusetzen. da hier noch Abstimmungsbedarf mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten besteht. Dieser Punkt wird dann im nächsten Jahr auf der Tagesordnung stehen. Ferner beantragt Ausschussvorsitzender Pohl, dass TOP 17 im nichtöffentlichen Teil beraten wird. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Einwohnerfragezeit |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der neu gewählte Ausschussvorsitzende gibt keinen Bericht ab. |
zu TOP 7. | Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses |
Anregungen und Anfragen der Mitglieder des Hauptausschusses werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 9. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten |
Beschlussvorlage - 13/2013 Der vorliegende Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde regelt (weiterhin) die Übertragung von Kreisaufgaben auf das Amt. Im Einzelnen handelt es sich um Angelegenheiten des Baumschutzes auf Grundlage von Baumschutzsatzungen, die Errichtung von Tempo-30-Zonen an Gemeindestraßen, straßenverkehrsrechtliche Anordnungen bei Veranstaltungen und Anschriftsänderungen in Fahrzeugpapieren. Die Aufgabenwahrnehmung kann durch diese Übertragung ortsnäher wahrgenommen werden. Der Vertragsentwurf wurde kreisweit abgestimmt. |
Amtsdirektor Bock teilt mit, dass gemäß Schreiben des Innenministeriums vom 30.10.2013 noch einige Änderungen an dem Vertragswerk durchzuführen sind. Das Schreiben ist daher als Anlage dem Protokoll beigefügt. |
Beschluss: Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten wird mit den vom Innenministerium vorgeschlagenen Änderungen beschlossen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übernahme der Aufsicht über Spielhallen durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde |
Beschlussvorlage - 14/2013 Der vorliegende Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde regelt die Übernahme der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Spielhallengesetz durch den Landrat des Kreises. Aufgrund der geringen Fallzahlen in diesem Bereich macht eine zusammengefasste Bearbeitung auf Kreisebene Sinn. Der Vertragsentwurf wurde kreisweit abgestimmt. |
Beschluss: Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag über die Übernahme der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Spielhallengesetz wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen |
Beschlussvorlage - 24/2013 Aufgrund des Auslaufens des Vertrages über die Entschlammung von Grundstückskläranlagen war eine neue Ausschreibung erforderlich. Die sich hieraus ergebenden Preise bilden die Grundlage der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2014 - 2016. Die neu kalkulierten Gebührensätze wurden in § 2 der Nachtragssatzung eingearbeitet. |
Beschluss: Der Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Anschaffung eines Kommandofahrzeuges für die Amtswehrführung |
Beschlussvorlage - 15/2013 Der Amtswehrführer beantragt, den Kommandowagen des Löschzuges Gefahrgut, der zum Jahresende zum Verkauf steht, als Kommandofahrzeug für die Amtswehrführung zu erwerben. Die Begründung ist im Detail dem vorliegenden Antrag zu entnehmen. Bevor über die Anschaffung eines bestimmten Fahrzeuges entschieden wird, ist zunächst festzustellen, ob eine grundsätzliche Notwendigkeit besteht. |
Amtswehrführer Wichert erläutert noch einmal seinen Antrag im Detail. Im Rahmen der ausführlichen Diskussion werden verschiedene Standpunkte vertreten. Vorgeschlagen wird, die Angelegenheit zurückzustellen, bis mit dem Kreis über die Erforderlichkeit für den Katastrophenschutz und mit den Wehrführern der Gemeinden gesprochen wurde. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, zunächst generell über die Erforderlichkeit eine Kommandofahrzeuges für die Amtswehrführung zu beschließen. Bürgermeister Böttcher schlägt hingegen vor, das beantragte Fahrzeug zu beschaffen. Zunächst lässt der Ausschussvorsitzende über den Zurückstellungsantrag abstimmen, da es sich hierbei um einen Antrag zur Geschäftsordnung handelt. Dieser wird mit 0 Ja-Stimmen abgelehnt. Danach wird über die Erforderlichkeit der Anschaffung abgestimmt. |
Beschluss: Die Anschaffung eines Kommandofahrzeuges für die Amtswehrführung ist erforderlich. |
Ja-Stimmen | :2 |
Nein-Stimmen | :5 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 13. | Abwicklung von straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahmen |
Beschlussvorlage - 33/2013 Die beitragsorientierte Abwicklung straßenausbaubeitragspflichtiger Maßnahmen bedarf einer fachlichen Begleitung, die mit den personellen Möglichkeiten des Amtes nicht leistbar ist. Die Verwaltungsleitung wird sich bis zur Hauptausschusssitzung noch mit Lösungsmöglichkeiten befassen und informiert sodann mündlich in der Sitzung. Herr Peters informiert die Anwesenden, dass zwei verschiedene Lösungsmöglichkeiten angedacht waren. Zum einen könnte das Personal aufgestockt werden, um die zusätzlich anfallenden Arbeiten abzudecken. Dieses beinhaltet jedoch die Problematik, dass für dieses spezielle Aufgabengebiet kaum qualifiziertes Fachpersonal verfügbar ist. Insofern müssten umfangreiche Schulungsmaßnahmen durchgeführt werden, die nicht kurzfristig zu einer Verbesserung der Situation führen könnten. Die andere Lösungsmöglichkeit wäre, die Aufgaben teilweise an eine Fachfirma, hier die Comuna, zu vergeben. Dieses hätte den Vorteil, dass jeweils zum benötigten Zeitpunkt eine hohe fachliche Kompetenz verfügbar wäre, um das eigene Personal bei der Abarbeitung der straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahmen zu unterstützen. Mittelfristig könnte die Verwaltung dann auch den personellen Bedarf besser abschätzen und verstärkt eigene Kompetenz aufbauen bzw. erweitern. Aus diesem Grund wird die zweite Lösung von der Verwaltung favorisiert. Herr Peters erläutert dem Ausschuss das nachfolgende Konzept für die Mitwirkung der Comuna bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen.
Amtsdirektor Bock weist darauf hin, dass die Leistungen der Comuna von der jeweiligen Gemeinde gesondert beauftragt und gezahlt werden müssen. Diese Leistungen werden dann nicht von der Verwaltung erbracht. Die Abrechnung durch die Comuna erfolgt nach Stundensätzen. Die Zahlungen der Gemeinden an die Comuna können nicht in den beitragsfähigen Aufwand eingerechnet werden, sondern müssen aus dem allgemeinen Haushalt getragen werden. |
Die weitere Vorgehensweise wird im Ausschuss eingehend diskutiert. Danach wird der Antrag von Bürgermeister Böttcher auf Abschluss der Debatte einstimmig angenommen. |
Beschluss: Das Konzept für die Mitwirkung der Comuna bei der Erhebung von Ausbaubeiträgen wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 31/2013 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann das Amt die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung ändern. Das Amt hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u. a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. |
Beschluss: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 werden beschlossen. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes um jeweils 118.300,00 € erhöht und damit gegenüber bisher 5.066.900,00 € auf nunmehr 5.185.200,00 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 49.700,00 € erhöht und damit gegenüber 277.200,00 € auf nunmehr 326.900,00 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Erlass der Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 32/2013 Gemäß § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 5.121.800 EUR in der Ausgabe auf 5.121.800 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 348.500 EUR in der Ausgabe auf 348.500 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.100.000 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 52,39 Stellen § 3 Die Umlagesätze werden wie folgt festgesetzt: für die Amtsumlage auf a) von Steuerkraftzahlen v.H. 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 18,00 (Grundsteuer A) 2. für die Grundstücke 18,00 (Grundsteuer B) 3. der Gewerbesteuer 18,00 b) vom Anteil an der Einkommensteuer 18,00 c) von der Zuweisung des Landes gemäß § 31a FAG 18,00 -Sonderausgleich- d) von den Schlüsselzuweisungen und 18,00 Sonderschlüsselzuweisungen e) vom Anteil an der Umsatzsteuer 18,00 § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,00 EUR. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 17. | Bekanntgaben |
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben. |
Godber Peters | Manfred Pohl |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |