Beschlussvorlage - 18/2016
Beitrag von Herrn Andresen:
Im Zusammenhang mit den Planungen zum Bau einer technischen Kläranlage in Revkuhl wird auch überlegt, ob es nicht wirtschaftlich und ökologisch erstrebenswert sein könnte, die Teichkläranlage der Gemeinde Winnemark zu schließen und das Schmutzwasser zur Reinigung in die Kläranlage Revkuhl zu übergeben. Um die Frage der Wirtschaftlichkeit bewerten zu können, wurden die Kosten für den Bau einer Schmutzwasserdruckrohrleitung von Karlsburg nach Karlberg geschätzt. Diese Schätzung schließt mit rund 380.000 € brutto. Ferner wurden die Bruttobaukosten in Revkuhl auf ca. 1,7 Mio. € geschätzt.
Sowohl die Gemeinde Winnemark als auch der Entwässerungsausschuss des Amtes Schlei-Ostsee haben den Anschluss des Abwassernetzes der Gemeinde Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen in den kommenden ca. 5 Jahren grundsätzlich positiv beschlossen. Hierbei wurden nachfolgende Gesichtspunkte berücksichtigt: Wirtschaftlichkeit durch Wegfall einer Kläranlage Gewässerschutz durch Entnahme einer Einleitungsstelle in die Schlei und Steigerung der Reinigungsleistung Langfristige Betriebssicherheit durch höhere und konstantere Einwohnerwerte in einer Kläranlage
Beitrag von Herrn Peters:
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung:
Bei einem möglichen Anschluss der Ortsentwässerung Winnemark an die Ortsentwässerung Nordschwansen sind folgende finanziellen Eckwerte zu betrachten: Restbuchwert des SW-Kanalnetzes Winnemark ohne Klärwerk: 821.455,06 € Investitionskosten für die Errichtung der Schmutzwasserdruckrohrleitung nach Revkuhl: 380.000 € Einkaufswert der Gemeinde Winnemark für das Klärwerk Revkuhl nach der Erneuerung und Erweiterung: 262.000,- € Stand der Schmutzwasserrücklage der Gemeinde Winnemark derzeit 253.300,- € Absolute Schmutzwassergebühren Winnemark (2,59 €/m³) und Revkuhl (2,65 €/m³)
Weitere Vorgehensweise: Der Einkaufswert der Gemeinde Winnemark für das Klärwerk Revkuhl wäre zu vernachlässigen, da die Gemeinde bei einem Beitritt zur Ortsentwässerung Nordschwansen das eigene Netz für die zukünftige Abwasserentsorgung mit einbringen würde. Dieses hat einen deutlich höheren Wert, so dass hier kein Ausgleichserfordernis entsteht. Die derzeitigen absoluten Schmutzwasserpreise sind vergleichbar, so dass sich hier eine differenzierte Betrachtung erübrigt. Um den Anschluss zu realisieren, müsste die Gemeinde Winnemark den Bau der Druckrohrleitung zur Kläranlage Revkuhl finanzieren. Die Investitionskosten von rd. 380.000,- € können jedoch nicht vollständig aus der Abwasserrücklage gedeckt werden. Eine Teilfinanzierung aus allgemeinen Steuermitteln ist problematisch, da die getätigten Investitionen aufgrund der Übergabe der Schmutzwasserbeseitigung nicht durch Abschreibungen für die Gemeinde Winnemark refinanziert werden können. In den o. g. Betrachtungen sind Investitionen für einen eventuellen Rückbau der vorhandenen Klärteichanlage noch nicht berücksichtigt. Da ein Anschluss der Gemeinde Winnemark an das Klärwerk Revkuhl ökologisch durchaus sehr sinnvoll wäre, derzeit aber kommunalverfassungsrechtlich aufgrund der Investitionskosten für die Transportleitung noch nicht finanzierbar erscheint, hat die Gemeinde Winnemark am 07.04.2016 beschlossen, dass sie in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren der Ortsentwässerung Nordschwansen beitreten und ihre Einrichtung übergeben möchte, wobei sie die für einen Anschluss erforderliche Schmutwasserdruckrohrleitung zum Klärwerk Revkuhl errichten und finanzieren würde. Die Ortsentwässerung Nordschwansen kann nunmehr die Erneuerung und Erweiterung des Klärwerkes Revkuhl unter Berücksichtigung des Anschlussbedarfs der Gemeinde Winnemark vorantreiben. Die Gemeinde kann durch weitere Abschreibungen die Rücklage bis zum vorgesehenen Anschlusszeitpunkt schrittweise erhöhen, so dass dann alle erforderlichen Investitionen aus der Abwasserrücklage getätigt werden können, so dass es zu keinem Verstoß gegen die kommunalverfassungsrechtlichen Einnahmegrundsätze geben würde.
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